Bußgeld für nicht gezahlte Hundesteuer in Niedersachsen?
Ich habe seit nunmehr 7 Jahren meinen Hund unwissentlich nicht zur Hundesteuer gemeldet. Damals war ich der Meinung meine Eltern hätten sich darum gekümmert. Diese aber gingen davon aus dass ich das gemacht habe. Nun kam durch einen Zufall raus dass wir gar keine Steuer für unsere Fellnase zahlen.
Natürlich möchte ich das schnellstmöglich nachholen. Dass ich für die versäumten Jahre nachzahlen muss ist ganz klar. Allerdings interessiert mich mit welcher Höhe an Bußgeld ich zusätzlich zu rechnen habe. Vielleicht kann mir jemand eine ungefähre Summe nennen?
Von „Tips“ à la „sag doch du hast ihn erst seit kurzem“ bitte ich abzusehen! Der Hund ist seit kleinauf auf unseren Namen gechipt, versichert etc. Ich möchte hier niemanden betrügen oder belügen sondern einfach nur ein dummes Missverständnis beseitigen!
Danke schonmal für eure Antworten!
4 Antworten
http://www.schure.de/2031001/nkag.htm
§ 18 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung
(1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Abgabepflichtiger oder
bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen eine der in §
16 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht (leichtfertige
Abgabenverkürzung). 2§ 370 Abs. 4 der Abgabenordnung in
der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.
.....
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000
Euro geahndet werden.
Die Bußgeldzumessung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls. Es kommt an auf:
Die Höhe der nichtgezahlten Steuer
Die Dauer
Wie es bekannt wurde
Verhalten nach der Tat (Nachzahlung)
Stellungnahme (geständige Einlassung)
finanzielle Verhältnisse des Täters
Auch die Hundesteuer ist eine Steuer und keine Abgabe. Also gelten die steuerrechtlichen Vorschriften. Du wirst die entsprechenden Jahre nachzahlen müssen und alle Forderungen die älter als 15 Monate sind ggf. verzinsen müssen. Das wird es dann wohl gewesen sein.
Wichtig ist jetzt: Alles aufdecken, was aufzudecken ist.
Es ist stets von der Einzelfallentscheidung abhängig. Bis 10.000,- ist die Obergrenze, die selten angewandt wird bei entsprechend glaubwürdigen Erklärungen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Hundesteuer ist eine stark umstrittene Steuer, die früher als Luxussteuer eingeführt und bereits in vielen EU Ländern wieder abgeschafft wurde.
Die Abgabesatzungen der jeweiligen Gemeinden ist indiskutabel, wohl aber der Sinn über Hundesteuer. Das wissen die Steuereintreiber und erweisen sich meist gnädig bei erfolgter Nachzahlung. Vermutlich wird der geringst mögliche Bußgeldbetrag als "Denkzettel" folgen oder eine Verwarnung.
Vielleicht kann mir jemand eine ungefähre Summe nennen?
das wirst Du in der Hundesteuersatzung Deiner Kommune unter dem Punkt "Zuwiderhandlung" in Erfahrung bringen können.
das sich hier jemand aus Deinem Ort mit genau dem selben Vergehen melden wird, stufe ich als sehr gering ein..
das Strafmaß regelt die jeweilige Kommune.
Danke, dort steht leider nur „...bis zu einer Höhe von 10000€“.
Ich dachte es gibt hier ggf. Jemanden der so einen oder ähnlichen Fall schon hatte und es etwas genauer sagen kann.