Auto und Hund in anderem Landkreis anmelden....strafbar?
Hallo!
Wenn man Auto und Hund in einem Landkreis anmeldet, indem man gar nicht wohnt, um Steuer zu sparen......ist das strafbar??
10 Antworten
Auto ist nicht strafbar, weil es nur am Hauptwohnsitz geht.
Anmeldung Hund bist du ebenfalls verpflichtet, und zwar bei deiner zuständigen Behörde. Falsche oder fehlende Anmeldung "belohnen" einigen Kreise hier in NRW mit 5.000€ Strafe.
Ich schätze das geht gar nicht mit dem Hund.
Die würden dich bei der Anmeldung gleich wegschicken, weil sie nicht zuständig sind.
Da bräuchtest du dann einen Zweitwohnsitz. Das kostet aber auch wieder, ist also nicht sinnvoll um zu sparen.
Mit dem Auto würde es unter Umständen gehen. Wenn das Auto z.B. über jemand anderen läuft, der nicht im selben Landkreis wie du wohnst, oder wenn du umziehst und dein Kennzeichen behalten willst. Billiger wirds dadurch aber nicht.
Ohne Wohnsitz oder Zweitwohnsitz geht es garnicht, und wenn du den Wohnsitz verlegst dann fällt es niemanden auf.
Wird bei Hunden öfter gemacht, nicht unbedingt wegen der Steuer, sondern wegen der Rasselisten in manchen Bundesländern.
Auto im anderen Kreis dürfte kein Problem sein aber der Hund muss dort angemeldet sein wo du wohnst. Das kann richtig Stress geben.
Die KFZ-Steuer ist überall gleich. Und deinen Hund musst du zwingend in deiner Wohnsitzgemeinde anmelden.
Auch das geht nicht.
Aber die Versicherungskosten nicht wegen unterschiedlicher Regionalklassen.