Verkäufer will Katze zurück?
Hallo zusammen, ich habe gestern auf Ebay Kleinanzeigen eine Katze gekauft. Nun meldet sich die Verkäuferin und möchte die Katze zurück. Sie behaupten die Katze wäre von ihrem Mann und möchte sie deshalb zurück. Dieser hat mir einen 2 Zeiler geschickt, welcher genau so gut gefälscht sein könnte.
Die katze ist bereits bei mir und wurde von mir bezahlt, leider nur über einen persönliches Gespräch ohne Kaufvertrag. Der besagt Mann möchte mich nun anzeigen! Bin ich im Recht ?
10 Antworten
Natürlich nicht. Der Kaufvertrag ist abgewickelt. Rücknahme gibt es sowieso nicht bei einem Verkauf von Privat. Mit der Drohung der Anzeige merkt man schon, das es nur heiße Luft ist, da es eine reine Zivile Angelegenheit ist und da wird er vor jedem Gericht der Welt verlieren. Ignorieren und fertig.
Natürlich nicht. Der Kaufvertrag ist abgewickelt. Rücknahme gibt es sowieso nicht bei einem Verkauf von Privat. Mit der Drohung der Anzeige merkt man schon, das es nur heiße Luft ist, da es eine reine Zivile Angelegenheit ist und da wird er vor jedem Gericht der Welt verlieren. Ignorieren und fertig.
Hallo,
Sie haben einen rechtverbindlichen Kaufvertrag über die Katze geschlossen und hatten daher einen Anspruch darauf, diese von der Verkäuferin übergeben und übereignet zu bekommen.
Wenn es sich bei der Katze um das Eigentum des Ehemannes der Verkäuferin handelte, die Verkäuferin ihrem Mann die Katze jedoch nicht entwendet hat, so konnte die Verkäuferin Ihnen gemäß §§ 929, 932, 935 BGB die Katze wirksam übereignen. In der Folge haben Sie keine Pflicht zur Rückgewähr der Katze.
Wenn der Mann selbst Ihnen gegenüber jedoch geltend macht, dass ihm die Katze abhanden gekommen ist, so ist er noch Eigentümer und er könnte die Katze zurückverlangen.
Nein er kann dir gar nichts. Er ist auch nicht im Recht. Und man sollte sich auch fragen, was bei denen nicht stimmt, dass sie erst die Katze verkaufen und sie einen Tag später wieder haben wollen. Wenn sie nicht wissen wo du wohnst, dann lass sie dich. Sie haben ja nicht von dir in der Hand. Und wenn es über EBay passiert ist, dann gab es diese Anzeige ja wirklich. Also alles gut.
Ein generelles Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag gibt es nicht.
Der Vertrag wurde geschlossen und durch Lieferung und Zahlung auch vollendet.
Alleine die Tatsache, dass die Katze ja in der Hand des Fragestellers ist, lässt ja darauf schließen, dass er sie auch bezahlt hat. Sonst hätte er sie ja wohl kaum mitnehmen können.
so, so. Und wie soll der Fragesteller das nun bitte Beweisen ? Es wurde doch nur persönlich Gesprochen, KEIN Kaufvertrag, nix schriftliches gemacht !
Hier steht doch dann Aussage, gegen Aussage und wenn der ehemalige Besitzer eben Nachweisen kann, das es seine Katze sei...
Alles Gute
LG