Kann ich meinen Hund zurück holen - Kaufvertrag?
Liebe Mitglieder,
ich habe folgendes Anliegen: Und zwar habe ich vor ca. 5 Monaten meinen Welpen leider abgeben müssen. Mir blieb damals leider keine andere Wahl, er musste weg. Ich habe ihn dann in eine Familie gegeben. Damals hatten wir mündlich vereinbart, dass ich Lucky (Name des Hundes) jederzeit besuchen darf. Dies ist dann auch im Dezember (nach ca. 2 Monaten als er bei ihnen war) erfolgt. So, dann hab ich gestern gefragt ob ich Lucky am Wochenende wieder besuchen kann. Daraufhin kam die Antwort dass ich ja bereits im Dezember dort war und sie mir einen weiteren Besuch nicht gestatten. Obwohl wir das damals so ausgemacht hatten dass ich ihn ÖFTER besuchen kann und es auch eine Voraussetzung für mich war, dass ich den Hund an DIESE Familie abgegeben habe! Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ihnen den Hund sicher nicht gegeben. Ich habe auch die Vermutung, dass sie den Hund nicht wirklich fördern. Da es ein Labrador ist und dieser es in den Genen hat, dass er gerne apportiert und gehorchene möchte finde ich, dass dies auch zu nicht artgerechter Haltung zählt. Er hört nicht wirklich auf Kommandos von ihnen und als wir da waren hat er die Pflanzen im Haus gefressen (die Blätter). Auch hat er ein zu kleines Hundebett.
Zudem steht im Kaufvertrag, dass ich ein Besuchsrecht habe. Und mir auch über die Haltung des Tieres ein Bild machen kann, ob es ihm dort auch wirklich gut geht. Wäre ja unsinnvoll, dann ich ihn nur einmal besuchen kann! Da kann man sich ja kein Bild machen. Das muss ja in regelmäßigen Abständen erfolgen sonst macht es ja keinen Sinn! Genau wie bei einer Wohnung. Da kommt man ja auch nicht nur einmal sondern öfter.
Und sollte ein Verstoß gegen den Kaufvertrag vorliegen, kann ich den Hund zurück holen. Was kann ich nun tun? Kann ich den Hund zurück holen? Wenn ja, wie?
Bitte helft mir. Ich bin über ernst gemeinte, hilfreiche Antworten sehr dankbar! :( Mir geht es wirklich schlecht. Am liebsten würde ich ihn zurück holen!
Gruß und vielen Dank im Voraus!
8 Antworten
Diese Klausel ist ungültig besser gesagt "sittenwidrig", da sie gegen geltendes Recht verstößt -> Unverletzlichkeit der Wohnung. Du hast also kein Besuchsrecht.
Du tust dem Hund keinen Gefallen, wenn du ihn immer wieder besuchst.
Im übrigen hast du ihn abgeben müssen. Würde das bedeuten, dass du ihn dort wegholen willst, um ihn dann gleich wieder irgendwohin abzuschieben?
Glaubst du, so ein Hin und Her würe gut für den Hund?
der Kaufpreis ist geflossen, der Vertrag ist gültig, du hast alle Rechte abgetreten, und damit auch kein Besuchsrecht und gut ist, ich kann auch kein Auto kaufen und der Verkäufer möchte aber hin und wieder damit fahren,
Ende aus Micky Maus
Nein. Und ehrlich gesagt, kann ich die Leute verstehen. Einmal hätte ich das auch erlaubt, damit du gucken kannst, wie es ihm geht, aber dann auch nicht mehr. Es ist nicht dein Hund und er muss sich von dir ablösen. Und du von ihm.
Vergiss es, der Hund ist verkauft und nicht in Pflege der Familie. Somit hast du kein Recht den Hund zu besuchen oder dich weiter da einzumischen. Solche Klauseln wie du dir ausgedacht hast sind schlicht ungültig.
Mit dem Verkauf hast du alle Rechte am Hund verloren!
Also halte dich von den Leuten fern, wenn du nicht ich eine Anzeige kassieren willst.