HU nicht bestanden (1 Monat Nachu.Zeit) - danach Mängelbericht + Knöllchenvon Ordnungsamt erhalten.?
Hallo.
Der Tüv von meinem BMW ist im September 2018 abgelaufen.
Also war ich am letzten Tag (der 2 Monate ,,Schonfrist'' ohne Gebühren) nämlich am 30.11 bei meinem TÜV Termin! Leider habe ich keinen Tüv bekommen (da meine Feststellbremse nicht richtig eingestellt ist und meine Schlussleuchte rechts schwächer leuchtet)! Habe also 4 Wochen Zeit das ausbessern zu lassen und dann zur vergünstigten Nachuntersuchung zu gehen!
Nun habe gestern einen Mängelbericht von dem Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart erhalten mit der Aufforderung die Mängel in 2 Wochen zu beseitigen und dies von einem KFZ Prüfer oder der Polizei bestätigen zu lassen! Zusätzlcih ein 15€ Knöllchen wegen HU zwischen 2 und 4 Monate überschritten.
Nun meine 2 Fragen:
* Sind die 15€ gerechtfertigt? Hätte ich nicht am dem 30.11 ein Monat mit einem ,,Freibrief'' fahren dürfen weil ja vor Anfang des 3. Monats beim TÜV war und 4 Wochen zur Nachuntersuchung habe?
* Sind die 2 Wochen Frist gerechtfertigt? Eigentlich habe ich noch bis zum 30.12 Zeit und die geben mir ja nur bis zum 19.12 Zeit!
Und wie soll ich am besten vorgehen?
Ich wäre echt froh über Antworten.
Liebe Grüße
3 Antworten
Du zahlst die 15€ und lässt die Kleinigkeiten reparieren, fertig ist die Laube.
Die geduldete Fristüberschreitung gibt es nicht, schon seit einer Reihe von Jahren nicht mehr.
Habe also 4 Wochen Zeit das ausbessern zu lassen ...
Falsch !
Du musst die Reparatur UNVERZÜGLICH beheben lassen und hast lediglich für die Nachkontrolle 1 Monat und einen Tag Zeit, nicht für die Mängelbehebung.
Geregelt in Anlage VIII zur StVZO in Punkt 3.1.4.3
3.1.4
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.3
erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. ....
* Sind die 15€ gerechtfertigt? Hätte ich nicht am dem 30.11 ein Monat mit einem ,,Freibrief'' fahren dürfen weil ja vor Anfang des 3. Monats beim TÜV war und 4 Wochen zur Nachuntersuchung habe?
Ja, die 15 EUR sind nach Bussgeldkatalog gerechtfertig. Deine HU ist an dem Tag immer noch abgelaufen. Eine nichtbestandene HU verlängert eine abgelaufene Plakettenfrist nicht.
Nein, der Mängelbericht ist KEIN Freibrief damit noch 4 Wochen rum zufahren, im Gegenteil, erwischt man Dich z.B. nach 3 Wochen mit den erheblichen Mängeln, kannst Du ein Bussgeld bekommen, weil Du der unverzüglichen Mängelabstellung nicht nachgekommen bist, auch wenn die Frist zur Nachkontrolle noch nicht abgelaufen ist.
* Sind die 2 Wochen Frist gerechtfertigt? Eigentlich habe ich noch bis zum 30.12 Zeit und die geben mir ja nur bis zum 19.12 Zeit!
Ja, die 14 Tagesfrist sind auch rechtens. Du hast bis zum 30.12. lediglich Zeit für die Nachkontrolle zu der HU, die Du hast durchführen lassen, nicht für die Mängelbehebung (siehe oben).
Das Amt hat festgestellt, dass von Deinem Fahrzeug eine gefährdung für die öfffentliche Sicherheit ausgeht und kann Dir dann eine Frist zu dessen Behebung setzen.
Die können auch eine außerordentliche Hauptuntersuchung verlangen, also, wnen Deine Plakette noch beliebig lang gültig ist und man einfahc davon ausgeht, dass Dein auto nicht verkehrssicher ist.
Siehe § 5 Abs 3 FZV
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.
ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2.
das Fahrzeug vorgeführt
Was Du jetzt tun kannst:
Behebe die Mängel aus dem HU Bericht, führe das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vor und sende die abgestempelte Mängelkarte bzw den HU Bericht, Du kannst Dir auch direkt noch ein Duplikat ausdrucken lassen, an Deine Zulassungsstelle und bezahle die 15 EUR.
Du kannst deinen prüfbericht beim Ordnungsamt vorlegen. Damit haben die den Nachweis dass du dich der HU unterzogen hast. Wenn du Glück hast, lenken Sie ein. Müssen sie aber nicht. Der Paragraph 29 StVZO lässt keine überziehung zu. Auf was du dich berufst ist der Bußgeldkatalog. Der hat mit den durchführunhsbestimmungen der HU nichts zu tun.