TÜV vergessen, Mängelbericht dran aber keine Nachkontrolle vermerkt?

4 Antworten

Normalerweise muß man, wenn man einen Mängelbericht von der Polizei bekommen hat, den Nachweis das die Mängel behoben sind = den erfolgreichen TÜV-Bericht bei der Polizei vorzeigen. Macht man das nicht, läuft ein Verfahren zur Zwangsstillegung an. Wenn Du also sicher sein willst, daß nicht irgendwann einer bei dir vor der Tür steht und die Plaketten von deinen Nummernschildern abkratzt, würde ich sicherheitshalber mal mit dem TÜV-Bericht und dem (grün-gelben ?) Mängelbericht bei der Polizei vorbeigehen.

Diese Mängelkarte gibt es nur, wenn die Polizei Dich persönlich antrifft, im ruhenden Verkehr bekommst Du im Verwarngeldbereich nur die Mitteilung, der Anhörungsbogen kommt später per Post.

BstID 
Beitragsersteller
 15.04.2017, 07:23

Wie meinst du das genau? 

TransalpTom  15.04.2017, 17:27
@BstID

Eine Mängelkarte, die man der Zulassungsstelle schicken muss, bekommt man nur von der Polizei persönlich ausgehändig, also wenn die Dich angehalten und kontrolliert haben.

Wenn Du im "ruhenden Verkehr",also parkend aufgefallen bist, bekommst Du keine Mängelkarte, sondenr nur eine Benachrichtigung, dass Du erwischt wurdest und noch Post bekommst.

Hat man Dich denn persönlich erwischt oder "Knolle unterm Scheibenwischer" ???

Wenn Du eine Mängelkarte bekommen hast, muss der Ingenieur der DEKRA oder TÜV (GTÜ, KÜS....) der die HU durchgeführt hat, diese abstempeln, wenn die hU bestanden wurde, dann schickst Du die zur Zulassungsstelle.

Wenn Du Post von der Zulassungsstelle bekommst, schicke eine Kopie der HU Berichtes zurück.

hmm, ja was ist wohl nun richtig.... Also weiterfahrt  und die anderen Felder sind auch nicht angekreuzt worden, für mich klingt das auch so wie ''Mach den TÜV und fertig''. Aber wenn das auf der Mängelkarte nicht vermerkt wurde?? 

naja, ein Brief wird ohnehin kommen dafür, aber fragt sich was mehr zu sagen hat, der Mängelbericht (Der ja auch hinten durch die Polizei gestempelt wird und abgeschickt) oder ein Brief.

Für mich ersteres, da vor 2 jahren schonmal sowas vorkam, musste wegen einer Unfallbeule einen Wagen vorführen. Weiterfahren durfte ich da, aber nur bis zu 10 Tage wenn der Schaden nicht behoben wird.

Du bringst ihn ja nicht zur Nachkontrolle. Zur Nachkontrolle bringst du ihn wenn du schon warst und Mängel vorlagen.

Also: Hinfahren, HU/AU machen lassen, fertig.