Mängelfrei durch den TÜV?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Über den Schwachmaten beim TÜV kann man lange diskutieren oder die Dinger einfach anschrauben.

Du suchst die Rechtsgrundlage ?

Siehe Anlage VIIIa zur StVZO , Punkt 6.5 unterster Punkt

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

"Reifen:

● Zustand
● – Auffälligkeiten, Ausführung
   – Zulässigkeit

Wenn es sich um ein mehrspuriges Fahrzeug handelt, steht es vermtlich unter Hinweise, bei Einspurigen Fahrzeugen steht es unter Mangel als geringer Mangel (G),

Bei Einspurigen Fahrzeugen wie Krafträdern (Motorrädern) macht das auch Sinn, dass es ein Mangel ist, weil davon eine mittelbare Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgeht.

Bei Krafträdern ist das Ventil in Achsmitte senkrecht stehend montiert. Bei schnellerer Fahrt wirkt sowohl die Radialiskraft (Fliehkraft) als auch der Luftdruck auf das Ventil, dadurch kann der Stift im Ventil nach Innen gedrückt werden und der Reifen Luft verlieren.

Da die GEfährdung nicht unmittelbar eintritt sondern mittelbar (in einiger Zeit) besteht ist der Mangel gering, man muß in unverzüglich, spätestens jedoch in einem Monat behoben haben, braucht das aber nicht mehr vorzuführen (sofern das Gesamtergebnis der HU nicht als "erheblich" eingestuft wurde).

Die Mängelbeseitigung bei einer HU, die mit geringen Mängeln abgeschlossen wurde ist alleinige Halterverantwortung.

Siehe Anlage VIII der StVZO Punkt 3.14.2 und 3.1.4.3

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html

Handelt es sich um ein mehrspuriges Fahrzeug, wie ein Pkw, dann ist es mit Sicherheit unter "Hinweise" aufgeführt, damit will der Prüfer Dich nur darauf hinweisen, dass die Kappe fehlt, denn dadurch kann auch das Ventil beschädigt werden oder durhc korrosion klemmen, eine GEfährdung ist allerdings mittelbar nicht zu erwarten außer dass es dich Geld kostet, wenn das Ventil kaputt geht.

Der Hinweis ist also eher als einen Ratschlag / Service zu sehen.

Unter Hinweisen findest Du oft Angaben, dazu was dem Prüfer aufgefallen ist, das Du demnächst reparieren lassen muß.

z.B. bei Reifen die weniger als 4mm Profil haben könnte da ein Hinweis stehen "Bereifung für Winterbetrieb nicht geeignet", ob Du die dann erneuerst oder im Winter bis 1,6mm Profil runter fährst ist dann Dein Ding.

wiki01 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 12:54

....dann ist es mit Sicherheit unter "Hinweise" aufgeführt, damit will der Prüfer Dich nur darauf hinweisen, dass die Kappe fehlt

Eben nicht. Der genaue Wortlaut: 

Sehr verehrte Kundin/ sehr geehrter Kunde, es bestehen - mit Ausnahme folgender Mängel - keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit ihres Fahrzeugs:

  • Reifenventil 1. Achse links und rechts Staubkappe fehlt
  • Reifenventil 2. Achse rechts Staubkappe fehlt

Der TÜV muss alles Bemängeln was an deinem Fahrzeig nicht sachgemäß ist und unterscheiden zwischen fahrtauglich und ungeeignet

wiki01 
Beitragsersteller
 15.10.2016, 16:34

Nicht sachgemäß? Was ist an einem Ventil ohne Kappe nicht sachgemäß? Funktioniert es dann nicht mehr? Sachgemäß? Ist es dadurch ungeeignet? Kommt es seinen Aufgaben nicht mehr nach? Beeinträchtigt es die Fahrtauglichkeit?

Ich bin 4 Jahre mit den falschen nicht zugelassenen Alus(unwissend) gefahren. Weder Polizei noch der Tüv hats bemerkt. Jetzt kommst du mit so kleinen Dingen wie Radventile. Was fürn pingeliger Tüv ist das?

wiki01 
Beitragsersteller
 22.10.2016, 13:09

Passau.

Das ist ein gutgemeinter Rat die mal drauf zu machen.