Zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall auch wenn der Tüv abgelaufen ist?
Zahlt die Versicherung bei einem Schaden auch wenn der Tüv abgelaufen ist?
9 Antworten
Es gibt keinen Punkt im versicherumgs Vertragsgesetz oder in den Versicherungsbedingungen der das regeln würde. Selbst wenn ein Versicherer dies in seinen Versicherungsbedingungen regeln würde, wäre dieser Artikel ungültig da er gegen geltendes Recht verstoßen würde.
Deshalb Antwort "ja, die Versicherung ist bedingungsgemäß zur Leistung verpflichtet" und das gilt sowohl für Haftpflicht wie auch Kasko, Schutzbrief und alle weiteren vereinbarten Optionen.
Es gibt Obliegenheitspflichten. Werden diese verletzt ist die Versicherung berechtigt einen Teil rd. 5.000 € einzubehalten. Es gib hier allerdings Experten, die sich im Kleingedruckten auskennen und meinen, dass das nicht der Fall sein soll.
Ja, ist sie.
Den Punkt in den AKB, der dies aussagt, lieferst du sicherlich noch nach, oder?
Nein, sieh selbst nach.
Es gib hier allerdings Experten, die sich im Kleingedruckten auskennen und meinen, dass das nicht der Fall sein soll.
Bist du einer von denen?
Nein
In anderen Worten du hast dir das Ganze nur ausgedacht. Warum machst du das?
Bist du einer von denen?
Natürlich.
Wir hatten dann in der Vergangenheit schon einmal das Vergnügen. Warum beflüglest du die Leute, die mit erloschener Betriebserlaubnis und/oder ohne TÜV durch die Gegend fahren. Findest du das gut?
Wer "beflügelt" wen? Kannst du nicht genug Mut aufbringen und zugeben, dass "Valnar" schlicht und ergreifend Recht hat?
Wir hatten dann in der Vergangenheit schon einmal das Vergnügen.
Das kann gut sein. Vor allem wenn du öfter solchen Unsinn verzapfst wie hier, denn sowas berichtige ich nunmal gerne. Aber es gibt neben mir auch einige andere Experten hier die, um Gegensatz zu dir, wissen wovon sie reden.
Warum beflüglest du die Leute, die mit erloschener Betriebserlaubnis und/oder ohne TÜV durch die Gegend fahren.
Und wieder denkst du dir einfach irgendwelche Sachen aus. Warum machst du das?
Dann sag doch wie es richtig ist und hör mit diesem Fragespielchen auf!
Willst du mich hier platt machen? Dass ich damit ggf. nicht richtig liege steht doch bereits in meiner Antwort.
OK, du bist hier der Experte und ich nur der einfache Versicherungsnehmer. Ist das jetzt falsch, dass ich mein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand halte? Weil ist doch egal, Versicherung zahlt sowieso?
OK, du bist hier der Experte und ich nur der einfache Versicherungsnehmer
Sieht so aus.
Ist das jetzt falsch, dass ich mein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand halte?
Nein. In welcher Realität lebst du eigentlich, dass "abgelaufener TÜV" sofort "Auto ist nicht verkehrsicher" bedeutet? Muss ja echt gefährlich dort sein.
Weil ist doch egal, Versicherung zahlt sowieso?
Vielleicht auch nicht. Siehe meine Antwort.
Auf jeden Fall falsch ist nunmal "Ohne TÜV bedeutet automatisch und immer kein Versicherungsschutz". Wäre ja auch absurd.
Ich hab dann auf diese Klugscheißerei von dir auch keine Lust mehr. Komm gut ins neue Jahr.
Diese merkwürdige Realität ist wohl auch gleichzeitig eine in der die Wahrheit "Klugscheißerei" ist. Frohes Neues!
In Zukunft vielleicht nicht mehr auf Fragen antworten, wenn man selbst weiß, dass man Laie ist. Da ist die Gefahr immer groß, dass man eine falsche Antwort abgibt. Nur ein nett gemeinter Rat.
An deiner gelebten Aroganz bin ich ebensowenig interessiert.
Ich dachte du wärst raus?
Du bezeichnest Wissen als "Klugscheißerei" und Arroganz? Junge, halte dich einfach von Versicherungsfragen fern. Es ist besser für dich und die Mitleser!
Bist du nicht in der Lage diesen Satz zu lesen und zu verstehen?
Es gib hier allerdings Experten, die sich im Kleingedruckten auskennen und meinen, dass das nicht der Fall sein soll.
Wenn hier bei allen Fragen nur noch die Experten antworten, wird es ganz einsam und dass die Sache nicht so eindeutig ist wie du hier angibst zeigt die Antwort von Valnar 52. Ich habe nicht die Erfahrung gemacht, dass bei einem Unfall mit erheblichen Schäden der Mann von der Versicherung gleich mit dem Barscheck wedelt. Kein Grund, hier so auf die Sahne zu hauen. Auch wenn mir § 36 Abs. 11 S. 5 der AGB nicht so geläufig ist, wird man doch noch seine Meinung sagen dürfen. Dass ich mir da unsicher bin, war von Anfang an klar.
Ich haue nicht auf "die Sahne", sondern zitiere dich lediglich.
Der fehlende "TÜV" allein kann nie Grund für eine Leistungsverweigerung sein.
Wenn das Fahrzeug nicht in verkehrssicherem Zustand war und dies den Unfall (mit)verursacht hat(!) kann es Probleme geben wenn der Versicherer grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls unterstellt (und auf diese Einrede nicht bedingungsgemäß verzichtet, was jede gescheite Versicherung allerdings tut) oder sich auf Gefahrerhöhung beruft. Wichtig ist eben, dass für eine Leistungsfreiheit immer die Kausalität vorliegen muss.
Dann schau mal in deren Vertragsbedingungen.
Und ist denn "aktuelle TÜV Plakette" eine dieser Obliegenheiten?