Rückspiegel Motorrad falsch montiert?

4 Antworten

Dann fahr zur Polizei und lass die erklären, was da falsch ist!

Wenn die Spiegel eine E-Nummer haben, sollten sie auch zulässig sein!

Hallo Tobias,

ich mache jetzt mal Glaskugelschauen:

Die Spiegel sind nach unten montiert! Richtig?

Wenn ja, dann hast du deinen Grund.

Je nach Position der Spiegel und der Art des Lenkers verdeckst du dir selbst mit den Armen die Spiegel und das darf nicht sein.

Dürfte 15,00 Euro kosten.

Sind sie nach oben montiert, fällt mir allerdings auf Anhieb kein Grund ein, warum das nicht in Ordnung sein sollte.

Viele Grüße

Michael

Tobias7777777 
Beitragsersteller
 23.07.2016, 12:50

Ja die sind nach unten montiert,  jedoch ist doch das erlaubt oder? ich bin relativ dünn und kann eigentlich perfekt unter meinen armen an meinem oberkörper vorbei schauen

19Michael69  23.07.2016, 14:00
@Tobias7777777

Juhu, ich kann hellsehen ;-)

Wie alles im Leben hat auch diese Sache zwei Seiten. Grundsätzlich verboten ist es nicht, ABER:

Im Gesetzestext steht, dass die Spiegel so angebracht sein müssen, dass man alle für den Fahrer wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Das kann durch das Verdecken der Arme in Frage gestellt werden. Hierbei macht es wohl auch einen Unterschied, ob die Spiegelfläche nach innen oder nach außen gedreht ist.

Das wesentliche kommt aber jetzt:

Gemäß der EWG-Richtlinie 97/24/EG darf der Blickwinkel von Auge zu Spiegel 55° (gemessen von der Waagerechten) nicht überschreiten.

Das dürfte aber bei fast allen nach unten montierten Spiegeln der Fall sein.

Wie sich das in der Praxis umsetzen und kontrollieren lässt, ist mir fraglich, da dafür ja auch die Größe des Fahrers und die Sitzposition eine Rolle spielen.

Auch wie man das ohne Beisein des Fahrers kontrollieren und beanstanden kann, erschließt sich mir nicht.

http://www.rockandroad.de/motorrad/test+und+technik/technik+rueckspiegel+-+was+ist+legal+was+verlangt+der+tuev_137.html

Fazit: Der nach unten montierte Spiegel mag besser aussehen, die Sicht und die Sicherheit sind aber - egal wie du es drehst und wendest - gegenüber einem nach oben montierten Spiegel stark beeinträchtigt.

Viele Grüße

Michael

So steht das bein TÜV DEKRA usw. 

Spiegel.
Nach 97/24 EWG.

Vorhandensein ist vorgeschrieben.
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung(EZ) ab:
Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990: 1 Spiegel links 

Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990:  unter 100 km/h, 1 Spiegel links 

über 100 km/h, 2 Spiegel
Erstzulassung ab dem 17. Juni 2003:bis max. 45 km/h, 1 Spiegel
links über 45 km/h, 2 Spiegel

Spiegelgröße vorgeschrieben: 69 cm² nach EG60 cm² nach StVZO
Ist auf dem Spiegel ein E-Prüfzeichen,stimmt auch die Spiegelfläche.
Für Krafträder über 45 km/h mit EG-Betriebserlaubnis sind  immer 2 Spiegel vorgeschrieben.

und auch hier mal zum nachlesen  daran hat sich aucgh die Polizei zu halten .

http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads/b2c/motorrad-zulassung-dekra.pdf

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

Was für eine Person hat dir das denn hinterlassen? Vielleicht ist das ja auch ein Mechaniker, der mit dir nur ein bisschen Geld machen will. Wenn du dir nicht sicher bist, dann frag beim TÜV oder bei der Polizei nach...

Tobias7777777 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 16:11

Die Visitenkarte war von der Polizei. Hab dort auch schon angerufen aber der wo mir den Ärger ausgesetzt hat ist leider die nächste Zeit nicht da. :/