Müssen beim TÜV geringfügige Mängel (GM) bei Nachuntersuchung behoben sein?
Dass man geringfügige Mängel 1 Monat nach Erteilung der Plakette behoben haben sollte, ist klar. Es geht jedoch hier darum, wenn man die HU nicht bestanden hat und im TÜV-Bericht erhebliche (EM) und geringfügige Mängel (GM) stehen. Wenn man nun die erheblichen Mängel alle behoben hat und dann genau 1 Monat später zur Nachprüfung kommt, müssen dann die geringfügigen Mängel ebenfalls behoben sein? Diese wurden ja 1 Monat zuvor aufgelistet. Bin nämlich gerade in genau dieser Situation: Habe alle erheblichen Mängel beseitigt. Jetzt ist ein "GM" übrig: Der Auspuff ist laut TÜV mittig nicht gut genug befestigt und der Prüfer meint, das müsse wohl geschweißt werden. Meine Werkstatt meint jedoch, dass das noch paar Jahren halten würde und man die Befestigung noch nicht schweißen muss. Die Werkstatt sagte dann ausdrücklich, dass "beim TÜV geringfügige Mängel niemals zur Verweigerung der Plakette führen". Wie ist es nun? Kann ich in paar Tagen (also 1 Monat nach der Erstvorführung) beim TÜV sagen, dass ich diesen Mangel bewusst nicht habe reparieren lassen? Bekomme ich auf jeden Fall die Plakette?
4 Antworten
Laut unseren Prüfern, DEKRA, TÜV, müssen geringe Mängel bei der Nachuntersuchung auch alle behoben sein.
So kenn ich es zumindest von unseren Prüfern. Vielleicht gibt es aber regionale Unterschiede?
Ich meine das du sie bekommst, aber es kann vilt von Fall zu Fall doch Unterschiede geben. Nur deshalb die Plakette zu verweigern...?
Nein bekommt er nicht, bei einer Nachuntersuchung müssen ALLE Mängel behoben sein. Kann der Prüfer nicht tun, denn mit einem positiven Nachuntersuchungsbericht würde er bestätigen, dass die geringen Mängel auch behoben sind. Das wäre eine Falschbeurkundung.
Zumdem ist das auch in Anlage VIII zu StVZO in Punkt 3.1.4 so geregelt.
Du sagst am besten garnichts, ausser die Werkstatt hat alle Mängel behoben !
am besten zu einem anderen tüvprüfer und sagst du hast alles in werkstatt reparieren lassen was beanstandet wurde.wenn du glück hast bekommst die plakette wenn nicht was solls.die 10 min zeit die das schweißen dauert solltest noch aufbringen können.
Ja, schon richtig...aber ich hatte auch gehofft, dass es ggf. ganz klare Bestimmungen gibt. Am besten wäre, wenn jemand mir bestätigen kann, dass geringfügige Mängel bei der Nachprüfung auf keinen Fall behoben sein müssen.
Wirklich? Das wäre ärgerlich..