Darf ein Beamter in NRW nebenberuflich ein Buch schreiben und damit reich werden?

5 Antworten

Die Frage ist, aus welcher Vorschrift stammt der Auszug? Das Verfassen und Veröffentlichen/Verkaufen eines Buches fällt ja nicht unbedingt unter die Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, sondern erfolgt vermutlich privat.

Grundsätzlich gilt, dass Beamte ihre Nebentätigkeiten in der Regel genehmigen lassen müssen. Hintergrund ist aber eher, dass sie ihre Arbeitskraft vorwiegend ihrem Amt zukommen lassen sollen.

Natürlich. Jeder kann neben seinem Beruf ein Buch schreiben und wenn es gelungen ist, auch damit reich werden.

LG:)

Wenn du freiberuflich ein Buch schreibst sehe ich keine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst und abgesehen davon auch keine juristische Person, die dir Vergütungen zahlt

Der Auszug ist nutzlos weil nicht anständig zitiert ist (und dann auch noch Verweise drin vorkommen... wirklich TOLL, wenn man da kein Werk hat, in dem man nachschlagen kann), nach dem bisschen, was da aber steht sehe ich nicht, wie das zu deiner Sachverhaltsschilderung passen sollte.

Wenn er nicht gerade Dienstgeheimnisse veröffentlicht, darf er in seiner Freizeit selbstverständlich ein Buch schreiben.

Gegen seine Einnahmen kann er ja erst einmal seine kompletten Ausgaben für seine schriftstellerische Tätigkeit gegen rechnen. (z.B. Recherche-Reisen)

Er darf in seiner Freizeit ein Buch schreiben und auch die Einkünfte dürften kein Problem sein, da wir über künstlerische Arbeit reden, bei der - ich habe das jetzt für NRW nicht separat geprüft - üblicherweise keine Einkommensgrenze gilt.