Privatverkauf im grossen Stil in die USA steuerfrei?

6 Antworten

Wenn er Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist das natürlich steuerpflichtig, egal ober er Steuern zahlt, oder nicht !

Dein ....Freund.... mach da definitiv den Uli Hoenes !

Über kurz oder lang werden die Webcrawler der Finanzverwaltung ihn auffinden und dann wird es RICHTIG TEUER.

Steuern nachzahlen, Zinsen dazu, Strafverfahren. Die Strafen müssen festgesetzt werden, da gibt es nicht viel zu verhandeln, höchstgens über die Höhe.

Dann noch Anwalts- und Gerichtskosten.

Sag Deinem ....Freund.... doch mal, dass es Steuerberater gibt, die ihm gern Auskunft geben.

Der Steuerberater ist garantiert billiger, als die ganzen Zuschläge und Strafen.

Beim Export,also beim Verkauf ins Ausland,muss er bei der Zollbehörde die zivile Nutzung seiner Artikel mit z.B. Unterlagen vom Empfänger nachweisen. Bestimmte Spezialgüter, oder bestimmte Waren in bestimmte Länder benötigen immer eine Exportgenehmigung. Das alles kann er sich vom Zoll und der IHK genau erklären lassen.

Wenn der Ausfuhr nichts im Weg steht, bleibt das Problem der Einfuhr in das andere Land - er muss deren Bestimmungen beachten.Dies muss er nicht, wenn der Empfänger für den Transport zuständig ist; das erbringen bestimmter Bescheinigungen (Ursprungserklärung etc) bleibt aber immer noch an ihm hängen.Welche Bescheinigungen der Kunde braucht, kann ihm natürlich der Kunde, aber auch die IHK sagen.

Aber wenn er nicht einmal die steuerlichen Aspekte achtet,wird ihn das auch kaum kümmern,sonst würde er wissen,dass sein Handeln nicht ohne ist.Egal wohin er verkauft,er kann sich höchstens die Umsatzsteuer mit irgendwelchem Auslandhandel erstatten lassen bzw. sparen,aber steuerfrei und ohne Anmeldung kann er nicht gewerblich in großem Stil handeln.Er bewegt sich auf sehr dünnem Eis.

"im großen Stil" ist eindeutig gewerblich. ^^ Er soll sich unbedingt § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz durchlesen... Wenn er einkauft mit der Absicht weiterzuverkaufen ist das purer Gewerbebetrieb § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Wenn er gewerblich ist, erbringt er Lieferungen § 3 Abs.1 UStG. Der "Ort der Lieferung" nach § 3 Abs. 6 UStG ist "dort wo die Versendung beginnt" - also Deutschland. Somit ist das eigentlich in Deutschland steuerprlichtig.

Für Lieferungen ins Drittland gilt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Ausfuhrlieferungen sind Umsatzsteuerfrei.

Wenn die Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet gehen... muss Dein Freund hier Umsatzsteuer abführen. 19 % auf alle Lieferungen in EU-Länder Rückwirkend... die ganze Zeit die er das schon macht. Er wird erst Mal beweisen müssen wohin er geliefert hat. Und er wird es erklären müssen, warum das Gewerbe nicht angemeldet ist. Und er wird Einkommensteuer nachzahlen müssen. Und sehr wahrscheinlich hat er sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht § 371 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung.

Das wird auffliegen, früher oder später. Das könnt eng werden.

In dem Stil ist es steuerpflichtig, denn die Einnahmen gehen auf seinem deutschen Konto ein, er ist in Deustchland gemeldet, also besteht SEINE Steuerpflicht in Deutschland! und Nebenverdienst muss ab 410 EUR im Jahr (!) versteuert werden (darunter steuerfrei) ab 820 EUR gilt die volle Steuerpflicht und zwischen 410 und 820 EUR wird der Differenzbetrag versteuert, also der Betrag unter 410 nicht aber darüber der Teilbetrag schon. Also bei den Summen ganz klar steuerpflichtig!

arden1 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 11:35

Nein die Einnahmen gehen laut seiner Aussage auf sein Paypalkonto ein und nicht auf sein Bankkonto. Ich glaube dass Paypalkonto ist auch nicht deutsch.

PatrickLassan  27.02.2014, 11:51
@arden1

Wo er sein Konto hat ist irrelevant. Solange dein Freund seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist er einkommensteuerpflichtig. §1 Einkommensteuergesetz:

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

PatrickLassan  27.02.2014, 12:11
@PatrickLassan

PS: Der Verkauf von Gegenständen aus dem Privatvermögen fällt zwar grundsätzlich nicht unter die Einkommensteuerpflicht, aber bei Verkäufen in derartiger Menge kann man wohl davon ausgehen, dass dein Freund die Schuhe zum Weiterverkauf einkauft und daher gewerblich handelt.

Alle denken immer an das Schwarzgeld. Ehrliche Arbeit mach dich Glücklich und auch dauerhaft wohlhabend oder reich. Spätestens der Zoll kommt mal dahinter und dann das Finanzamt.