Entgeldbescheinigung, und ich versteh nix...
Hallo zusammen.
Habe hier eine Entgeldbescheinigung vorliegen, habe bis jetzt keine Erfahrungen damit, und tausend Fragezeichen. "Hinweis zur steuerlichen Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen......bezogene Leistung ist steuerfrei.....Entgeld für Rentenversicherung: 4-stellige Summe......vom 21.07.2012 ( wo ich aus gesundheitlichen Gründen meine Ausbildung abgebrochen hatte) bis 31.12.2012..." Bekommt die Rentenversicherung diese Summe? Oder ich...? Google konnte mir auch nicht weiterhelfen. Komme mir ja n bissl blöd vor, aber habe da echt null Peilung von, wie ich das auch verstehen soll...kennt sich wer damit aus?
LG
3 Antworten
diese Bescheinigung ist doch sicher von Deinem Arbeitgeber, oder irre ich, wenn dem so ist, lege das Schreiben einfach bei Deinen Rentenunterlagen ab. Der AG hat das bestimmt der rentenversicherung gemeldet, wenn er es nicht vergessen hat. Eine Steuererklärung brauchst Du sicher nicht abzugeben, es sieht so aus, als wenn das Schreibender Lohnsteuerkarte entspricht, die wir ja nicht mehr bekommen, hängt vll. mit Deiner abgebrochenen Ausbildung zusammen.
wenn Du Arbeitslosengeld bezogen hast, ist die Bescheinigung für die Rentenunterlagen, wenn Du trotzdem unsicher bist, frage doch dort nach, was Du sonst noch tun mußt, außer zur Kenntnis nehmen und Ablegen
Die Behörden untereinander übermittel einen Datenabgleich. Ab dem 45. Lebensjahr erhältst du automatisch in jedem Jahr einen Versicherungsverlauf und kannst kontrollieren, ob alles korrekt eingetragen ist.
Du kannst aber selbst jederzeit einen solchen Versicherungsverlauf anfordern. Das geht sogar am Telefon. allerdings wird er nur mit der Post verschickt.
Was hat diese Bescheinigung mit den Rentenunterlagen zu tun, wenn doch da ausdrücklich steht:
Hinweis zur steuerlichen Berücksichtigung ...
?
warum hast Du denn nicht geantwortet???
Mit Steuern kenn ich mich nicht so aus.
Dieses Entgelt ( oder die Ersatzleistung) wurde der Rentenversicherung übermittelt. ca. 20 % der Summe wäre der Beitrag an die Rentenversicherung. Dieser wird an die RV überwiesen. Damit hast du aber nichts zu tun. Diese Bescheinigung dient nur zu deiner Information.
Du brauchst diese Bescheinigung für die Steuererklärung.
Die gezahlte Leistung ist steuerfrei, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt, so dass es sein kann, dass du Steuern nachzahlen musst.
Ist von der Agentur für Arbeit...