Arbeitszimmer als Freiberufler (Grafikdesign) von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, auf jeden Fall. Das ist problemlos. Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt deiner selbständigen Tätigkeit. Einen anderen Arbeitsplatz (für deine selbständige Tätigkeit) hast du nicht.

Wenn es 8 m2 einer 64 m2 großen Wohnung sind, von den gesamten Wohnungskosten 1/8. D.h. von Miete, Nebenkosten, Strom, Wasser, Hausratversicherung, Radiogebühren, Renovierungskosten, Putzmitteln ...

Das haben wir über 30 Jahre so gemacht und wurde auch bei einer 3-tägigen Steuerprüfung nicht beanstandet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ceiJee 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 08:19

Hi, danke für die tolle Antwort! Ich hatte gefragt weil die Definierung immer nur so gegeben war „Mittelpunkt deiner Beruflichen Arbeit.“ und nirgends gesagt wurde ob es sich auf die gesamte Arbeit (Angestelltenverhältnis & Freiberufliche Tätigkeit) bezieht oder nur auf die jeweilige bzw. Nur auf die freiberufliche Tätigkeit.

Kann ich den ganzen Betrag heranziehen zur Berechnung, selbst wenn ich mir die Miete teile mir meiner Freundin?

docbizz  28.03.2020, 11:08
@ceiJee

Ja, du kannst die tatsächliche Miete als Grundlage nehmen, vorausgesetzt du nutzt das Zimmer alleine und deine Freundin arbeitet nicht auch noch darin.

Nun, für Deine freiberufliche Tätigkeit ist Dein Arbeitszimmer „Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit“.

Daher würde ich an Deiner Stelle mal einen Steuerberater danach fragen. Ein „Nein“ käme mir jetzt zu vorschnell vor.

ceiJee 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 08:24

Danke!

docbizz  21.03.2020, 19:40

Wieso Nein?

SchwarzerTee  22.03.2020, 00:10
@docbizz

Eben kein „Nein“ auf die Ausgangsfrage.