Höhenniveaustreitigkeit zuwischen Nachbargrundstück
Vor 10 Jahren haben mein Nachbar und ich ein Grundstück gekauft und darauf ein Haus gebaut. Da sein und mein Haus einen Höhenunterschied von etwa 2,7 Meter aufweisen haben wir nun an der Grundstücksgrenze Streitigkeiten wer bezahlt die Stützmauer beziehungsweise welches Niveau hat die Stützmauer.. Wir haben beide das Grundstück mit einem bestimmten Urgeländeniveau gekauft, dass mein Nachbar nicht mehr akzeptiert. Es gibt einen Höhenschichtenplan bei der Gemeinde der Spricht für meinen Nachbarn. Hier entsteht in etwa 1,5 Meter Unterschied zwischen Urgeländeniveau und Höhenschichtenplan von der Gemeinde zum Nachteil für mich. Reden mit dem Nachbarn ist fast nicht mehr möglich, er beharrt auf die Höhe von der Gemeinde. Was kann ich hier machen, ich wäre sehr dankbar.
Josef
2 Antworten
Das kommt darauf an, auf welchem Grundstück die Stützmauer steht. Wenn die Grenze mittig durch die Mauer verläuft gehört sie beiden gemeinsam.
Wenn abere frühere Vereinbarungen bestehern (Verträge, Grundbucheintragungen, Baulasten) gelten natürlich diese.
Und wenn gar keine Einigung zustzande kommt werden die Richter mach BGB und Landesnachbarrechtsgesetz entscheiden.
In der Regel muss der höher gelegene die Stützmauer bauen, damit sein Erdreich nicht zum tiefergelegenen Nachbar abrutscht. Aber wieso wurde ein Haus (oder 2 Doppelhaushälften, wie ich annehme) auf einem von der Gemeinde vorgeschriebenen Urgeländeniveau in verschiedenen Höhen (2,70m?) gebaut, wenn nur ein einziges Niveau angegeben wurde? Was sagt der Bauleiter zu den Arbeiten der Aussenanlagen zu dem Höhenniveau?