Benachbarter Neubau - Grundstücksniveau unterhalb natürlich gewachsener Höhe erlaubt?
Guten Tag, Wir haben letztes Jahr in einem neuerschlossenen Baugebiet unser Häuschen errichtet. Das Grundstück hatte leichte Hanglage und somit mussten wir an der hinteren Grenze eine Mauer von ca. 1m errichten um aufzufüllen. Zum linken Nachbarn haben wir vorerst einen kleinen Hang gelassen (auch ca. 1 m), da diese Grundstück erst später bebaut werden sollte. Nun wurde ein Haus errichtet, welches 90° versetzt zu unserem an der Straßenecke liegt. Leider haben sich die Nachbarn nun dazu entschlossen, das Grundstück weitere 80-90 cm abzugraben. Dies hat zur Folge, dass wir nun eine Böschung zum Nachbargrundstück mit einem Höhenunterschied von fast 2m haben (Nachbargrundstück liegt jetzt ca. 80-90 cm unterhalb vom Grenzstein) Damit wir unser Grundstück vollständig benutzen können, müsste jetzt eine mind. 2m hohe Mauer errichtet werden wo vorher nur eine Höhe von ca. 1m geplant war. Die Kosten dieser Mauer würden sich dadurch mehr als verdoppeln. a
Hatte jemand schon Mal einen ähnlichen Fall? Musste der Nachbar für die Kosten aufkommen oder sich zumindest mit 50% oder mehr beteiigen?
Schönen Abend...
4 Antworten
Ist Baurecht nicht aus Ländersache? Wir haben 2006 in NRW gebaut und ich weiß noch, dass wir für unser Bauvorhaben die Zustimmung des Nachbarn brauchten, dass wir die Geländehöhe verändern (aufschütten) dürfen. Daher gehe ich davon aus, dass nachbarschaftliches Einvernehmen erforderlich sein wird.
Also: der Nachbar darf nicht einfach abgraben und Du darfst auch nicht einfach aufschütten!
Reden wird helfen!
Schöne Grüße
Stefan Schulze
Ist im BGB geregelt:
Vertiefung
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der
Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei
denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
Ein Bild oder eine Skizze würde meiner Vorstellungskraft jetzt gut tun. ;-). Ist der Nachbar schon fertig mit seinem Bau? Denn wie lesterb42 schon schreibt, dein Nachbar darf nicht riskieren, dass dein Grundstück ins Rutschen kommen könnte. Daher nehme ich an, dass er dort auch eine Stützmauer vorgesehen hat. (In Höhe von 1 m).
Ich würde den Versuch starten, mit dem Nachbar zu reden, ihn darüber aufklären, dass du eigentlich noch auffüllen wolltest. Vielleicht findet ihr ja eine gemeinsame Lösung für eine Grenzmauer. Je nach den Gegebenheiten würde es evtl. Sinn machen, noch etwas mehr abzugraben, damit du mit dem Fuß in deine Richtung 2 m hohe L Elemente stellen könntest. Kostenteilung Verhandlungssache.
Nur denkt dran, dass auch die beste Mauer nicht ewig hält :)
Wer verändert darf dem Anderen keinen Schaden zufügen. Deine Nachbarn können auf ihrem Grundstück auffüllen, müssen allerdings die Böschung auf ihrem Grundstüch machen, oder eine Stützwand errichten, die aber bei dieser Größe sicherlich Genehmigungspflichtig ist.