Höchstwahrscheinlich ums Erbe betrogen?

12 Antworten

Moin,

dein Sachverhalt ist so arg hypothetisch, dass man dir überhaupt nicht weiter helfen kann. Du weißt nicht, ob es ein Testament gab. Hier weiß es auch niemand. Wie sollen wir auf die Ferne besser weiter wissen als du vor Ort?

stell Nachforschungen an. Setz dich mit der zweiten Schwester zusammen, ob die was wusste. Etc etc.

nur weil die Schwester die Adresse wissen wollte, hat das nichts zu heißen. Das kann für so vieles wichtig gewesen sein und im banalsten Fall wollte sie einfach nur die Adresse „für den Fall der Fälle“.

außerdem hörst du hier Dinge über drei Ecken. Die andere Schwester fühlt sich übern Tisch gezogen. Wer weiß, ob sie nicht gut fährt mit den 50.000€? Etc etc wir müssen doch nicht erst 25 verschiedene Varianten eines Falles durchspielen. Find sich erst mal raus, was wirklich passiert ist, damit man die helfen kann.

Nur die leiblichen Kinder seines Ziehvaters haben Erbansprüche, Dein Mann nicht. Außer es gab ein Testament, in welchem der Verstorbene etwas anderes verfügt hat.

Wenn der Ziehvater eine Immobilie hinterlassen hat, gab es 100%ig einen Erbschein und für diesen wird, soweit es vorhanden war auch das Testament vorgelegt worden sein. Wäre er im Testament bedacht worden, so wäre er vom Nachlassgericht angeschrieben worden. ( So kenne ich es - allerdings kann sich Dein Mann auch beim Nachlassgericht rückversichern )

Lateinameeri 
Beitragsersteller
 01.08.2018, 10:34

wir denken ja, dass er im testament bestimmt drinnen gestanden wäre, hätte nicht seine Schwester noch kurz vorm Sterben was gedreht und die Erschöpftheit seines Vaters ausgenutzt. Aber da kann man im Nachhinein wohl nichts mehr machen

GanMar  01.08.2018, 10:44
@Lateinameeri

Nein, kann man nicht. Wenn es kein Testament gegeben hat, dann hat es eben keines gegegeben.

wilees  01.08.2018, 10:48
@Lateinameeri

Aber man kann beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen, ob ein Testament vorgelegt wurde - und wenn man dies entsprechend begründet sollte man zumindest diese Auskunft bekommen können.

Da kann man nichts machen.

Nein. Da dein Mann nicht erbberechtigt war.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um Erbe zu werden: entweder aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag usw.) oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge.

Wenn ein Testament vorgelegen hätte, dann wäre es zu einer Testamentseröffnung bei Gericht gekommen und der Erbe damit ermittelt gewesen.

Bei gesetzlicher Erbfolge bekommen eben nur die ("Bluts-")Verwandten und der Ehegatte des Verstorbenen etwas ab. Da dein Mann kein leibliches Kind seines "Vaters" war, hat er demzufolge kein gesetzliches Erbrecht (es sei denn, er wäre adoptiert worden).

Damit ist die Frage leicht zu beantworten: Dein Mann wurde nicht um sein Erbe betrogen.

Die Angaben, die durch die Schwester erfragt wurden, können aus vielerlei Gründen erforderlich sein (z.B. aufgrund einer Anfrage durch die Betreuungsstelle - wäre nicht abwegig, da es dem "Vater" ja zuletzt sehr schlecht ging...). Wenn tatsächlich ein geschwisterliches Verhältnis vorliegt, dann würde ich einfach mal freundlich nachfragen.

Lateinameeri 
Beitragsersteller
 02.08.2018, 12:29

Das Verhältnis ist seitdem die Schwester mit der anderen Schwester solch eine Aktion abezogen hat nicht mehr da. Mein Mann ist sich auch zu stolz, dass er sich da noch telefonisch melden würde, was ich auch verstehe. Dann heißt es wohl einfach Pech gehabt....Betreuungsstelle war keine da, die Schwester hat sich zuletzt um den Vater gekümmert da wir sehr weit weg wohnen