Hochzeits Location wurde kurzfristig abgesagt, Entschädigung?
Morgen alle zusammen,
am 22.06.19 haben wir eine Hochzeitslocation gebucht und das 1,5 Jahre im voraus. Zudem hat der Besitzer vom März bis Juni Renovierungsarbeiten durchgeführt, wir haben ihn mehrfach angerufen und gefragt ob er bis zu dem Datum fertig wird und er hat uns jedesmal versprochen das er bis zu unserer Hochzeit alles erledigt ist. Und jetzt 23 Tage vor der Hochzeit hat er uns abgesagt weil der Gutachten Mängel gefunden hat.
Jetzt komm ich zu meiner Frage, wir haben uns darauf eingestellt und haben dementsprechend die Band organisiert und die Einladungen schonmal ausgedrucken lassen extra Verwandten Flugtickets und Visum ausstellen lassen ect... Wir sind alle ziemlich am Ende und wissen nicht was wir machen sollen. Wir wollen das alles nicht auf uns sitzen lassen, haben wir das Recht auf Entschädigung?
Danke im voraus!
6 Antworten
Hochzeit im Ausland?
Keine Chance. Dort gelten andere Gesetze.
Evtl kurzfristig eine andere Location vor Ort suchen.
Oha! Ja dann fix zum Anwalt.
Alternativ den Wirt bitten, eine Gartenhochzeit zu organisieren. Zelt und Catering vor Ort.
Natürlich habt ihr da Anspruch auf Entschädigung, und dafür müsst ihr auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Auch die Kosten des Anwalts muss er bezahlen.
Ihr habt die Zusage hoffentlich schriftlich, dann läuft euch das Ganze nicht weg.
Organisiert nun erstmal die neue Hochzeit. Danach kümmert ihr euch um diese Angelegenheit.
Dann sucht Euch doch eine andere Hochzeits-Location.
Eventuelle Mehrkosten könnte ihr dann geltend machen (Nachweis).
Nutze die Gelegenheit dir Hochzeit zu annullieren....
Die Reservierung einer Lokalität (hier für Hochzeitsfeier) ist ein Vertrag, der beide Seiten bindet (Rechtsbindungsbindungswillen).
Für das Brautpaar, das seine Hochzeitsfeier langfristig plant und Einladungen ausspricht, ist darauf angewiesen, daß der Gastwirt an die getroffenen Absprachen hält und seine Bewirtungs- und Beherbergungskapazitäten, die Gegenstand der Reservierung sind, auch tatsächlich am vereinbarten Termin zur Verfügung stellt.
Sollten die Renovierungsarbeiten aus bautechnischen oder gewerberechtlichen Gründen zwingend notwendig geworden sein (z. B. bei angeordneter/angedrohter Schließung des Lokals) , dann könnte der Gastwirt sich ggf. auf Unmöglichkeit der Erfüllung berufen; das müsste dann geprüft werden.
Ich gehe jetzt davon aus, daß die Renovierung freiwillig erfolgte.
Durch die Absage des Gastwirtes habt ihr grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung.
Ihr solltet eine andere Lokalität suchen; ich denke, es ist grundsätzlich möglich, etwas anderes zu finden - sofern höhere Kosten entstehen, als sie bei der gebuchten Lokalität entstanden wären, können sie als Schadenersatz geltend gemacht werden; das betrifft auch Kosten, die mit der Einladungsänderung zusammenhängen.
Ist keine Lokalität so kurzfristig zu finden, und die Hochzeit müsste verschoben werden, dann können auch die damit verbundenen Kosten geltend gemacht werden - aber die Notwendigkeit einer Verschiebung der Hochzeit müsste schon detailiert nachgewiesen werden.
Es sollte aber berücksichtigt werden, daß der Geschädigte grundsätzlich auch eine Schadenminimierungspflicht hat; d. h. man kann nicht nun extra eine Hochzeit in einer Luxuslokation ausrichten - das Lokal sollte schon vergleichbar mit dem gebuchten bzw. im Rahmen der eigenen geplanten finanziellen Mitteln liegen.
Unmöglichkeit der Erfüllung wegen Renovierung
Das schließt nicht generell die Schadenersatzpflicht des Gastwirtes Euch gegenüber aus.
Hier wären dann ggf. die Handwerker wiederum dem Gastwirt Schadenersatzpflichtig, wenn die Renovierungsarbeiten nicht, wie vereinbart, zu einem gewissen Termin fertig wären...
Die Hochzeit ist in Deutschland, die Gäste kommen vom Ausland..