Harz 4 Empfänger trotz 140.000 € Rücklagen?
Hallo Zusammen,
ich bin selbstständig im Bereich Dienstleistungen für Hochzeiten. In diesem Jahr habe ich noch kein Cent verdient, weil alle Hochzeiten abgesagt wurden.
Im September 2019 haben wir uns einen Grundstück gekauft und wollten im Frühling 2020 anfangen zu bauen. Als selbstständiger einen Kredit zu bekommen ist sehr schwierig. Nur einige wenige Banken wollen mit uns zusammenarbeiten. Deswegen musste ich 120.000 € von den vorhandenen 140.000€ als Eigenkapital zur Verfügung stellen, um überhaupt einen Kredit zu bekommen.
Kurz darauf musste ich mich als Arbeitslos melden und Harz 4 beantragen. Einen Antrag auf Harz 4 können nur die Personen stellen, die keine erhebliche Rücklagen (ab 60.000 €) haben.
Zur Info: Meine Bedarfsgemeinschaft besteht aus mir, meiner Lebensgefährtin (die ebenfalls selbstständig und jetzt arbeitslos ist) und unserer Tochter. Die 140.000 € sind gemeinsame Rücklagen.
Nun frage ich mich, ob ich 140.000 oder lediglich 20.000 angeben muss, weil 120.000 € bereits als Kredit festgeschrieben sind und nur für das Haus verwendet werden dürfen.
Wer von euch kennt sich mit solchen Fragen aus? Welche Regelungen gelten und wo kann ich die nachlesen?
Vielen Dank!
6 Antworten
Wäre das Haus schon gebaut, dürfte man es behalten. Solange es eine "angemessene" Größe hat. Die Tilgung wird man wohl aber trotzdem weiter selbst tragen müssen, da kann ggf. die Bank helfen.
https://www.hartz4.org/eigenes-haus/
Wie es ist, wenn man gerade erst den Kredit bewilligt bekommt und kurz vor dem Bau steht, weiß ich nicht. Da musst du wohl beim Amt nachfragen.
Ihr solltet euch aufgrund eurer Lage aber überlegen, ob ihr überhaupt noch dazu fähig seid, die zukünftigen Kosten bedienen zu können. Evtl. müsst ihr den Bau verschieben. Ein Gespräch mit der Bank ist jedenfalls auch dringend zu empfehlen.
Sollte der Hausbau auch mit Hartz 4 möglich sein, nützt es euch nichts, wenn ihr anschließend nicht genug Geld habt um die laufenden Kosten und die Tilgung zu bedienen und letztendlich hoch verschuldet das Haus verkaufen müsst.
Ich wünsche euch Glück, dass es doch irgendwie glimpflich ausgeht.
Die Selbstbehaltssummen für ALG4 Empfänger wurden für die Zeit der Coronakriese erhöht.
Es sind 60 000 für die erste Person und 30 000 für die 2. Person im Haushalt.
Leider bist du da weit drüber.
Den Kredit hast du Privat aufgenommen, daher zählt das als Privatvermögen.
Das du einen Kredit auch Abzahlen mußt, interessiert das Jobcenter erstmal nicht.
Wenn du sagst, du kommst an dieses Geld nicht ran, weil festgeschrieben, dann gibt es noch die Möglichkeit ALG2 als Darlehen zu erhalten.
Einen Antrag auf Harz 4 können nur die Personen stellen, die keine erhebliche Rücklagen (ab 60.000 €) haben.
Das ist Blödsinn. Einen Antrag auf ALG 2 kann jeder stellen, soweit mindestens 15 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend.
Wo hast Du die Zahl 60.000 € her? Es gibt sog. Schonvermögen, das aber - mit Ausnahme von etwaigem selbstgenutzten Immobilieneigentum - deutlich unter 60.000 € liegt.
Zu Deiner Fragestellung:
Alle Vermögensangaben vollumfänglich, wahrheitsgemäß und den Tatsachen entsprechend machen.
Wenn die 120.000 € zweckgebunden sind, dann ist das so. Angegeben werden muß das Geld selbstverständlich.
Wie das Jobcenter die Zweckgebundenheit wertet, wird sich dann erweisen.
Im Jobcenter arbeiten Verwaltungsleute und keine Betriebswirte oder Bänker.
Ich meine auch nicht Fallmanager und Arbeitsvermittler, sondern die Sachbearbeiter, die Regelbedarfe und Kosten der Unterkunft und Heizung bewilligen. Abgesehen davon ... ein Betriebswirt als Fallmanager ... nee, näh?
was soll ich dir sagen... so ist es !
und die bewilligen die Anträge - oder halt nicht ! ;)
dort verdient man ja auch gar nicht schlecht... und der öffentliche Dienst hat ne Menge Vorteile - gerade für Frauen, die dort problemlos Familie und Job vereinbaren können
Wegen Corona wurde das Schonvermögen vorrübergehend erhöht. 60 000 für den Antragsteller, 30 000 für die weitere Person im Haushalt.
Das wäre mir neu, was aber nicht heißen muß, daß es nicht stimmt, obwohl es wenig glaubwürdig ist.
Nach meiner Kenntnis wurde wegen der "Krise" lediglich die Vermögensprüfung temporär ausgesetzt.
Wo stehen denn diese Zahlen?
Die Bundesregierung hatte bereits am 23.3. die erste zentrale Abfederung bei Ausfall aller Mittel getroffen und den Zugang zu Grundsicherungsleistungen erleichtert. Das vom Arbeits- und Sozialministerium erarbeitete, am 25.3. vom Bundestag und am 27.3. vom Bundesrat beschlossene "Sozialschutzpaket", also das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung...“, eröffnet den Zugang zur Grundsicherung für ein halbes Jahr zu erleichterten Rahmenbedingungen (aber weiterhin nicht unwesentlichem Antragsaufwand). Bei Anträgen auf Grundsicherung zwischen März und Juni wird - so der Gesetzestext "Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt" - ausgenommen "erhebliches" Vermögen: Das sind 60.000 € für den/die Antragsteller*in, plus 30.000 € pro weiteres Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, so steht es in den "Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung ..." der Bundesagentur für Arbeit. Zudem werden Miet- und Heizkosten für die Wohnung für "Neukund*innen" der Arbeitsagentur aufgrund der Corona-Krise in voller Höhe übernommen. Der Wermutstropfen: Die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt (für alle betroffenen Erwerbstätigen) bestehen. - Siehe zu diesem Paket auch unsere (vorletzte) FAQ zum ALG 2.
So, wie ich den Text lese, wurde das Schonvermögen nicht erhöht, sondern es findet unterhalb der genannten Vermögengrenzen im Moment keine Prüfung statt, was für mich Sinn ergibt.
Einen Antrag auf Harz 4 können nur die Personen stellen, die keine erhebliche Rücklagen (ab 60.000 €) haben.
Diese Aussage bleibt falsch.
Wie schon in meiner Antwort geschrieben: alle Vermögenswerte angeben - gegenteiliges Handeln wäre aus meiner Sicht strafbar - und abwarten, wie das Jobcenter entscheidet.
Ich würde nicht ausschließen, daß hier - ggf. nachträglich - eine Einzelfallentscheidung vor dem Sozialgericht gefällt werden muß.
Niemand bekommt ALG2 und baut paralell trotzdem noch ein Haus. Das Geld, wenn es in eurem Besitz ist, wird vom Jobcenter auch voll berücksichtigt. Das Schonvermögen beträgt zudem gerade mal 150€ pro Lebensjahr + kleiner Pauschalen und berücksichtigung von Altersvorsorgeprodukte.
Bis zum Juni wird es keine Vermögensprüfungen für ALG2 geben und fast jeder Antrag genehmigt. Das heißt aber nicht das man das Geld behalten darf wenn es unberechtigt gezahlt wurde.
Nein, Das Schonvermögen wurde wegen Corona vorrübergehend erhöht.
60 000 für die erste Person im Haushalt und nochmal 30 000 für die Zweite Person im Haushalt.
D.h. man kann zusammen 90 000 auf der hohen Kante derzeit haben.
Bei den meisten Selbsständigen ist das nämlich das Altersgeld, wenn sie das jetzt wegen Corona abschmelzen müssten, würden sie im Alter in die Grundsicherung fallen und erheblich mehr kosten verursachen, als derzeit. Daher wurden das Schonvermögen aufgestockt.
Nein, das Schonvermögen wurde NICHT erhöht. Bei Selbstständigen wird das Vermögen bis 60.000,--- nur nicht berücksichtigt für den Zeitraum von 6 Monaten. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.
Das ist schon ein sehr spezieller Fall. Ich vermute du wirst trotz allem auf die komplette Rücklage zugreifen müssen da ja ein Haus nicht sein muss um zu leben. und genau das ist ja harz4. dafür sorgen das man die Grundbedürfnisse hat.
Du wirst ja auch kaum ein Kredit bekommen, egal wieviele Rücklagen du hast.
Den Kredit habe ich schon bekommen, weil die Bank die Zahlen vom Vorjahr sehen will. Die Baufirmen sind bereits beauftragt worden. Erst dann kam der "Kollaps"
achsooo. ja dann sind die 120.000 vertraglich verplant und nur momentan auf deinem Konto. wann gehen diese denn ab?
Du solltest dann beim Gespräch unbedingt diese Unterlagen mitnehmen und somit darstellen das du keine 140.000 zur verfügung hast
Baubeginn mit H4? Das ist wegen der unüberschaubaren Nebenkosten verdammt mutig.
H4 gilt immer nur begrenzt, ich hege arge Zweifel das die Bank hier auf Dauer mitspielen wird, weil du bist nicht pfändbar.
Lies das Kleingedruckte des Kreditvertrages..
Das ist nicht korrekt!
das Jobcenter stellt fast nur noch volljuristen, Diplom Sozialarbeiter, Betriebswirte und Selbst ausgebildetes Personal als Fallmanager (Sachbearbeiter) ein (und die haben fast alle ein duales Studium abgeschlossen )