Brautkleid ohne Auftrag repariert, muss ich trotzdem Zahlen?
Hallo Leute! Folgendes Anliegen habe ich: Letztes Jahr im Juni haben mein Mann und ich geheiratet. Mein Brautkleid habe ich in einem Brautmodengeschäft gekauft. An unserer Hochzeit ist mir eine Bekannte auf die Schleppe getreten und riss mir diese mitm Schuh zum Teil ab. Nach der Hochzeit wurde die Beschädigung der Haftpflichtversicherung gemeldet und diese wollte eine Rechnung von mir. Zur selben Zeit (2 Wochen nach der Hochzeit) habe ich das beschädigte Brautkleid ins Brautstudio, wo ich es auch gekauft habe gebracht um es reinigen zu lassen. Nach der Reinigung habe ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur schreiben lassen. Mit dem Kostenvoranschlag gab sich die Versicherung aber nicht zufrieden und verlangten eine Rechnung. Daraufhin bin ich ins Brautstudio und hab nachgefragt ob das überhaupt geht. Darauf meinte die Chefin, dass es kein Problem sei. Trotzallem hatte ich ausdrücklich etwähnt, dass das Kleid erst zur Reparatur von mir freigegeben wird, wenn ich das Geldvon der Versicherung bekommen habe. Sie meinte es wäre in Ordnung. Nach einiger Zeit hat mir die Versicherung nur einen Teil davon ausbezahlt als entschädigung. Als ich darauf hin mein Kleid abholen wollte ohne es reparieren zu lassen, erfuhr ich, dass es schon repariert ist und die Reparatur zahlen soll.
Die Frage ist nun, ob ich das wirklich so hinnehmen und bezahlen muss oder ob ich im Recht bin, wenn ich sage, dass ich keinen Auftrag erteilt habe und somit die Rechnung nicht berechtigt ist.
Danke für eure Antworten!!!
Liebe Grüße
2 Antworten
kein Auftrag = kein Geld, so einfach ist das. Du wirst das Kleid doch hoffentlich kein zweites Mal benötigen.
Hallo ;-) also ich würde auf keinen Fall bezahlen!!! Ohne offiziellen Auftrag können sie jetzt keine Rechnung stellen. Dann müssen sie es in den vorherigen Zustand zurücksetzen. Ich hatte so einen Fall bei der Autowartung. Aufeinmal waren Teile erneuert und ausgetauscht ohne meinen Auftrag :-) also alle Teile wieder raus!!