Hochzeit-Vorbereitung: Darf der Standesbeamte die Original-Dokumente ein halbes Jahr einbehalten?

6 Antworten

Mein Partner hat eine ausländische Geburtsurkunde, davon gibt es nur ein Exemplar.

Das ist nicht das Problem des Standesamtes, sondern der Person, dessen Geburtsurkunde das ist. Diese Person ist verantwortlich dafür, sich entsprechende Dokumente von der ausstellenden Behörde im Heimatland in ausreichender Zahl zu beschaffen.

Jetzt fordert die Standesbeamtin, das Dokument ein halbes Jahr bis zur Hochzeit einzubehalten (sprich - eine Kopie reicht nicht, obwohl sie das kyrillische sowieso nicht lesen kann und es eine beglaubigte Übersetzung gibt).

Das ist richtig so, denn die Standesbeamtin ist nicht befähigt, Inhalt und Übersetzung zu prüfen. Dafür ist entweder eine Apostille vonnöten, die offenbar nicht vorliegt, oder - je nach Staat - die dortige Deutsche Auslandsvertretung. Und dafür muss immer das Original eingereicht werden.

Ergänzung: Man beachte auch noch die Option der Notwendigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses (siehe Antwort von @DogDiego).

Zwischenzeitlich will sie alle Dokumente noch an ein anderes Amt per Post schicken.

Das dürfte die Auslandsvertretung sein, respektive das deutsche Außenministerium als Dienstherr der Konsulate im Ausland zwecks Zustellung per Diplomaten- bzw. Behördenpost.

Ist das überhaupt erlaubt?

Natürlich. Dieses Vorgehen ist exakt so notwendig. Siehe u.a.

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Eheschliessung+mit+einer+oder+einem+auslaendischen+Staatsangehoerigen+anmelden-190-leistung-0

Warum reicht nicht eine Kopie?

Weil Kopien bei Behörden grundsätzlich nicht anerkannt werden. Vorzulegen sind immer ausschließlich Originale, von denen ggfs. - wenn das Dokument selbst aus D stammt - der Beamte vor Ort eine Kopie für die Handakte selbst erstellt, und damit die augenscheinliche Authentizität bescheinigt. Dann (und nur dann) kann der Antragsteller das Original wieder mitnehmen.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 05.04.2019, 14:31

Er ist deutscher Staatsbürger, mit dem Geburtsland hat er rein gar nichts am Hut. Auch keine doppelte Staatsbürgerschaft, er ist lediglich dort geboren, hat aber nicht die kasachische Staatsbürgerschaft ("Heimatland" ist also der falsche Begriff, Heimatland ist Deutschland). Er hat das Dokument damals mitgebracht, bei Einbürgerung wurde beglaubigt die deutsche Übersetzung erstellt, das war Anfang der Neunziger und das Dokument hatte bisher in seinem Leben auch Gültigkeit. Er hat einen deutschen Perso, deutschen Führerschein, spricht akzentfrei Deutsch, ist hier aufgewachsen von Klein auf, er hat überhaupt keine Verbindung zu diesem Land, und auch (laut Anruf im Konsulat) keine kasachische Staatsbürgerschaft mehr.

Das anere Amt ist nicht die Auslandsvertretung, sondern das Standesamt, bei dem wir später tatsächlich heiraten. Das ist nicht das Amt unseren Wohnortes, daher die Weitersendung. Das haben wir gestern allerdings nach Erstellung dieser Frage unterbunden, und wird so nicht passieren.

Warum reicht nicht eine Kopie?

Diese Frage habe ich gestellt und meinte damit: Ich bringe das Original mit, die Standesbeamtin sieht die konkrete Existenz des Dokuments, fertigt dann vor Ort eine Kopie an -> das war hier die Frage. Nicht "ich bringe nur eine Kopie zum Amt mit"... es ging mir nur darum, die originale Urkunde wieder heimnehmen zu dürfen, denn das ist ein Dokument, das einmalig ist und wir so nie wieder bekommen, wenn etwas damit passiert. Also im Grunde wollte ich genau da machen, aber es war keine Option, und das Original sollte unbedingt vor Ort einbehalten werden, was mir mehr als missfällt. Aktuell können wir nicht mal seine Abstammung nachweisen, weil alle Dokumente auf irgend einem Amt rumliegen, zwischenzeitlich mal Postweg, dann ein anderes Amt -> DAS ist, was mir so massiv missfällt.

Ja, dann benötigt der Heiratswillige offenbar ein Ehefähigkeitszeugnis.

Bekommt er das nicht von seinem Geburtsland, dann muß der Präsident des für Euch zuständigen Oberlandesgerichts entscheiden.

Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 Abs. 2 BGB

Ausländische Mitbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland heiraten möchten, bedürfen zur Eheschließung eines Ehefähigkeitszeugnisses ihrer Heimatbehörde. Für bestimmte Länder erteilt der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das zuständige Standesamt liegt, Befreiung von der Beibringung dieses Zeugnisses.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 17:27

Er ist deutscher Staatsbürger, nur nicht hier geboren.

Unabhängig davon, ob die Standesbeamtin das Original benötigt, bitte sie doch dir davon eine Kopie zu erstellen.

Und die beglaubigte Übersetzung stammt von wem?

Ich möchte nicht andeuten, dass es bei euch auch so ist, aber wir bekommen seit die Flüchtlingswelle in Deutschland zugenommen hat, ständig beglaubigte Übersetzungen die keinen Deut wert sind.

Bedeutet, wir müssen diese Original-Urkunde + Übersetzung einbehalten und von einem bekannten Übersetzungsbüro prüfen lassen.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 17:43

Er kam als Baby nach Deutschland, hat die deutsche Staatsbürgerschaft, das Dokument wurde damals von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt - alles also im grünen Bereich. :-) Wir leben seinen Ausweis vor, da sollte die beglaubigte Übersetzung eigentlich reichen. Ich sehe nicht ein, das Originaldokument dort zu lassen und darauf zu vertrauen, dass nichts damit passiert...

Unterfranke61  04.04.2019, 17:59
@Sanctuaria

Könnte es denn auch sein, dass die damalige Übersetzung fehlerhaft ist?

Ein Beispiel zu der Übersetzung eines vereidigten Gutachters:

Übersetzung eines Schriftstücks eines ehemaligen Rußland-Deutschen.

Lt. Gutachters sollte es sich um einen Führerschein für PKW und LKW´s sein. Ein Bekannter der Fremdsprachen studiert hat unter anderem auch russisch, erklärte mir, dass das Schriftstück eine Bestätigung darstellt, dass der Rußland-Deutsche in einem Automobil-Club Mitglied war.

Wir leiteten den Vorgang an die Polizei zur Ermittlung weiter.

Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 05.04.2019, 14:34
@Unterfranke61

Nein. Die damalige Übersetzung hatte bereits sein ganzes Leben und in allen Lebenslagen Gültigkeit. Das braucht er ja jetzt nicht zum ersten Mal zur Vorlage.

Das übersetzt Dokument stammt von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer, hier wurde alles richtig gemacht, der Inhalt stimmt überein, Stempel wie in der Übersetzung beschrieben, Dokumentennummer korrekt - es gibt absolut keinen Anlass zum Zweifel an der Richtigkeit, drum empfinde ich das als reine Schikane.

Wenn das Original irgendwo in den Tiefen der Bürokratie "verschütt geht", bekommen wir das niemals wieder ersetzt.

Unterfranke61  05.04.2019, 15:10
@Sanctuaria

Wie ich bereits geschrieben habe, kann dir die Standesbeamtin davon eine Kopie anfertigen und diese sogar beglaubigen.

Also musst du auch keine Bedenken haben, dass dir die Urkunde verloren geht.

Auch kann ich mit nicht vorstellen, dass die Standesbeamtin ohne Grund diesen Weg einschreitet.

Es wird also keine andere Lösung geben  und damit solltest du dich abfinden.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 05.04.2019, 18:11
@Unterfranke61

Sie hat das gestern nicht mal vorgeschlagen, sonst hätten wir es so gemacht.

Unterfranke61  06.04.2019, 10:33
@Sanctuaria

Dann sprich doch einfach mit ihr, und mach ihr diesen Vorschlag.

Vielleicht war es ja auch gar keine Beamtin, sondern eine Angestellte.

Nur Beamte dürfen Urkunden beglaubigen!

Zwischenzeitlich will sie alle Dokumente noch an ein anderes Amt per Post schicken.

Übersetzt: Sie glaubt der Echtheit des Dokuments nicht und lässt das durch jemanden prüfen ???

Sonst gibt es keinerlei Gründe für das Verhalten

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 17:36

Weil wir nicht bei diesem Standesamt heiraten, muss sie es zuerst in unserem Wohnort prüfen und dann zum anderen Standesamt schicken für die Eheschließung. Das passt schon vom Vorgehen, aber Originale Geburtsurkunde per Postweg - wenn da was verloren geht, dann haben wir ein ernstes Problem.

Elli113  04.04.2019, 17:55
@Sanctuaria

Dann biete ihr doch an, die Geburtsurkunde persönlich bei dem Standesamt, in dem ihr heiraten wollt, einzureichen?

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 05.04.2019, 14:36
@Elli113

Ja, genau so wird es nun gemacht. Danke. :-) Das war gestern Abend im Endeffekt die Einigung, zu der wir auf dem Amt kamen. Dort lassen mussten wir das Original trotzdem vorerst mal, naja.

FordPrefect  04.04.2019, 17:05

Ausländische nicht apostillierte Dokumente müssen immer zur Prüfung eingereicht werden. Das kann kein Standesbeamter vor Ort prüfen. Wie auch?

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 17:51
@FordPrefect

Es gibt doch die beglaubigte Übersetzung, und er ist deutscher Staatsbürger seit Baby-Alter, hier aufgewachsen, hat einen deutschen Personalausweis - vollständig eingebürgert, mehr geht nicht. Das Original-Dokument spielt aus meiner Sicht gar keine Rolle mehr, ich empfinde es als Schikane.

Ich habe auch gerade geheiratet, allerdings sind wir beide deutsche Staatsbürger.

In unserem Fall hat die Standesbeamtin keine Dokumente behalten, sondern kopiert, was sie brauchte.

Wenn die Hochzeit genehmigt ist seitens des Standesamtes, kann man 6 Monate lang heiraten. Und zwar überall in Deutschland, wo man mag.

Gab es bei Euch Probleme mit der Ehefähigkeit? Nur so kann ich mir das Verhalten der Standesbeamtin erklären. Ihr solltet auf jeden Fall noch einmal mit ihr sprechen.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 17:24

Nein es gibt keine Probleme, das war direkt bei unserem ersten Telefonat ihre Aussage, dass sie das immer so macht... ich denke wir werden keine Probleme haben mit der Ehefähigkeit.