Wasserschaden vom Nachbarn. Wie vorgehen?
Hi,
heute hatte meine Nachbarin von oben einen Wasserschaden. Ich war Gottseidank zu hause und habe es gleich bemerkt. Aber sie war leider nicht zu hause. Ich konnte nur den Hausmeister anrufen der das Wasser im ganzen Haus abgestellt hat.
Jedenfalls kam bei mir eine Menge Wasser runter. Im Flur sind die ganzen Wände nass und die Tapete von der Decke löst sich, im Badezimmer das gleiche.
Sonst habe ich Gottseidank keine weiteren Schäden außer Malerarbeit.
Nun, meine Nachbarin konnte man erreichen und sie ist jetzt nach hause und meinte auch gleich zu mir ich soll mir keine Sorgen machen sie hätte eine Versicherung.
Wie läuft das jetzt genau ab?
Ich selber habe keine Versicherung.
Viele Fotos habe ich schon gemacht.
Muss sie das ihrer Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter?
Muss ich eine Malerfirma beauftragen die mir einen Kostenvoranschlag machen?
Die Wände müsse ja wahrscheinlich auch erst trocken gelegt werden. Ich habe gelesen das macht dann die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ?
Den Strom im Flur und Badezimmer habe ich auch abgestellt, da das Wasser durch die Lampen gekommen ist. Das muss doch auch erst einmal ein Elektriker überprüfen. Muss ich jetzt die ganze Zeit dort ohne Strom sein?
Wie gehe ich jetzt am besten vor.
an wenn muss ich mich wenden? Welche Schritte sollte ich gehen?
Ich möchte den Schaden ja auch so schnell wie möglich behoben haben und wir haben jetzt Wochenende.......
Danke schön.
11 Antworten
Ich lese hier immer, dass die Nachbarin es ihrer Versicherung melden soll.
Warum? Wenn die Nachbarin den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, kommt auch ihre Haftpflichtversicherung nicht dafür auf. Und wenn, dann nur zum Zeitwert.
Richtig ist folgendes:
Für Schäden an den Wänden, Tapeten und Böden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Dein Vermieter muß es der Versicherung melden, und die schickt einen Gutachter, der die Schäden auch in Deiner Wohnung aufnimmt.
Du mußt gar nichts machen. Die Handwerker bestellt letztendlich Dein Vermieter. Die beseitigen dann die Schäden in Deiner Wohnung. Inklusive Malerarbeiten und Tapezieren.
Sollte Dein Hausrat von Schäden betroffen sein (Teppiche, Schränke, usw. käme dafür die Hausratversicherung auf. (Die Du ja nicht hast) Ansonsten mußt Du Deinem Nachbarn nachweisen, dass dieser den Schaden schuldhaft verursacht hat. Dann kommt seine Haftpflicht für die Schäden am Hausrat zum Zeitwert auf. (Die Hausrat würde zum Neuwert zahlen)
Du schreibst aber ja, dass Dein Hausrat nicht betroffen ist. Also alles easy. Nichts machen, sondern auf den Gutachter warten. Die Bilder kannst Du dem dann geben.
Danke.
Habe gerade mit meinem Vermieter gesprochen. Er wird sich um alles kümmern, also die Versicherung des Eigentümers/Vermieters und die holen sich das Geld dann wieder von der Versicherung meiner Nachbarin zurück. Am Montag kommt auch gleich ein Gutachter.
Wie du schon schreibst!
Trotzdem danke für deine hilfreiche Antwort.
Morgen gibt es einen Stern
Genau für solche Schäden leistet sich ein Mieter ja eine VGV (über die BK-Abrechnung) für die Schäden am Gebäude und eine Hausratversicherung für Schäden am Mobilar und alles wird wieder neu.
Wenn ich das richtig erfasst habe, musst du dich wohl selbst darum kümmern, da dein Nachbar den Schaden nicht verursacht hat. Also musst in so einem Fall selbst eine Firma beauftragt werden die sich um den Schaden kümmert. Auch am Wochenende ist es kein Problem schnell Fachleute dafür zu bekommen. Gibt ja mittlerweile einige Firmen die auch 24h am Tag bereit sind (z.B. https://wasserschaden.schadenengel24.de oder http://www.notdienst-zentrale24.de/technische-notdienste/wasserschaden )
deine nachbarin muss es ihrer versicherrung melden diese schickt einen gutachter zu dir dem zeigst du den schaden der kalkuliert dann die höhe des schadens dann wird ein maler ect beauftragt du musst im prinzip nix machen auser den gutachter in deine whg zu lassen die bilder legst du wenn es zu streitigkeiten kommt vor
Das ist nicht richtig. Zunächst einmal ist die Gebäudeversicherung zuständig, die ggf. die Nachbarin in Regress nimmt, falls diese den Schaden schuldhaft verursacht haben sollte.
Vermieter informieren