Zahlt die Versicherung bei Hausschwamm?
Guten Tag,
ich habe in meinem Haus festgestellt, dass das Mauerwerk sehr feucht ist.
Das Mauerwerk besteht aus Sandstein. Es hat sich Schimmel und Hausschwamm gebildet.
Mein Nachbar (Bad grenzt direkt an mein Mauerkwerk) hat einen Leitungsschaden und es läuft schon länger Wasser aus. Wie es aussieht kommt die Feuchtigkeit von Ihm. Hinzu kommt, dass mein Mauerwerk immer etwas im Keller feucht ist. Das Haus ist über 90 Jahre alt und hat keine Trinage.
Welche Versicherung ist dann für die Regulierung des Schadens zuständig?
6 Antworten
Keine Versicherung.
Zunächst einmal muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass der Hausschwamm tatsächlich vom Nachbar her kommt ("...hinzu kommt, dass mein Mauerwerk immer etwas feucht ist..."). Der Nachweis wird also mehr als schwierig.
Ob eine Haftpflichtversicherung - falls der Nachbar diese hat - dafür aufkommt, wäre äußerst fraglich.
Welche Versicherung ist dann für die Regulierung des Schadens zuständig?
Überhaupt keine, wenn nicht nachweisbar ist, dass ausschließlich der Nachbar die Schuld trägt (was zu bezweifeln ist).
Wenn es ursächlich von dem Nachbarn kommt, dann dessen Haftpflichtversicherung
Deswegen schrieb ich ja ursächlich - also wenn ein Wasserschaden durch den Nachbarn entstanden ist durch undichte Leitung.
90 Jahre alte feuchte Mauern und Auswirkungen davon zahlt keine Versicherung, auch keine Elementarschadenversicherung.
Deine Versicherung deckt Feuer/Wasser/Sturm/Hagel. Somit greift das nicht.
Verursacher ist dein Nachbar, also seine Haftpflicht oder er selbst!
Die Versicherung meines Nachbars zahlt den Schaden. Der Gutachter war heute da.
Dann ist doch alles gut!
Du hast in der verbundenen Gebäudeversicherung
Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung.
Optional kannst du noch Elementarschäden decken.
Wenn du einen bausachverständigen findest, der dir bescheinigt, dass der Schimmel vom Schaden des Nachbarn herrührt, kannst du von diesem Schadensersatz fordern.
Dabei musst du dir aber im klaren sein, dass dein Prozessgegner dann die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ist. Ohne RS-Versicherung, die bereits bestanden haben muss, BEVOR dieser Schaden eingetreten war, kommst du da nicht weit. Dann trägst du das volle Prozessrisiko
Eigentlich alles klar ausgedrückt. Die Frage wäre noch zu klären, ist es Echter Hausschwamm oder doch nur Schimmel?
Aber auch, ist der Schwamm dann tatsächlich vom Nachbarn oder vom eigenen Haus aus gewachsen? Wer hat dies festgestellt?
Es hat sich Schimmel und Hausschwamm gebildet. Das Haus ist über 90 Jahre alt !
Da wuerde eher das Wasser aus der Wand laufen.