Hilfe bei einer Mietrecht-Angelegenheit (Einliegerwohnung)?
Hallo liebe Gutefrage-Community,
Ich bin vor 7 Monaten in eine Einliegerwohnung gezogen, die im Kellergeschoss des Hauses der Vermieter liegt. Sie ist über einen separaten Eingang erreichbar, 45 Quadratmeter groß mit 2 Zimmern und mit allen lebensnotwendigen Dingen ausgestattet. Die Vermieter wohnen direkt über mir.
Ich habe einen Freund, welcher in einem relativ regelmäßigen Zyklus immer wieder ca. 1- 2 Wochen da ist, dann aber auch wieder für 3-5 Tage bei sich zu Hause ist. Dies passt den Vermietern aber gar nicht und ich habe letztens auf mühsamen Umweg rausgefunden, dass sie sich 2-3 Tage pro Woche Besuchszeit vorstellen.
Ich habe mich mittlerweile etwas ins Mietrecht eingelesen und bin aufs "Besuchsrecht" gestoßen, welches dem Mieter bedingungslos zusteht. Dieses besagt, dass man ohne die Erlaubnis des Vermieters einen Gast 6-8 Wochen am Stück bei sich wohnen lassen kann. Da er immer wieder nach Hause fährt haben wir nie diese Frist überschritten.
Nun weiß ich aber auch, dass es möglich sein soll bei Einliegerwohnungen seitens des Vermieters bei einem unbefristeten Vertrag grundlos kündigen zu können.
Bei meinem Vertrag handelt es sich aber um einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag.
Nun meine Frage: Können sie mir einfach so kündigen, nur weil ihnen meine Besuchszeiten nicht passen?
Zudem sind die Vermieter bis jetzt zu keinem Klärungsgespräch bereit gewesen und ignorieren meine Anfragen. Nur, wenn es ihnen passt beschweren sie sich schriftlich/drohen mir. Zusätzlich gab/gibt es in der Wohnung erhebliche Mängel (kaputte Toilettenspülung, Schimmel in Dusche, kaputte Küchentheke usw usw), auf die in den von mir geschickten E-Mails nicht reagiert wurde, - geschweige denn - ich eine Antwort-Mail bekommen habe.... aber das nur nebensächlich (nur die Toilettenspülung wurde vor 2 Wochen nach 6 Monaten kontinuierlichen Nachfragens repariert)
Für sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, da mich dieses Thema enorm psychisch belastet und ich einfach gern eine rechtliche Sicherheit hätte.
Vielen Dank!
5 Antworten
rechtlich ist es bei Mietverträgen in Bezug auf Einliegerwohnungen Mietverhältnisse leichter zu kündigen, die Begründung liegt ja klar auf der Hand. Wenn der Vermieter sich durch die mehr oder weniger massiven Besuche gestört fühlen mag, mag dies sein gutes Recht sein oder auch auch nicht. In Bezug auf die Schäden in Ihrer Wohnung würde ich diese mit Photos dokumentieren und eine Mängelliste per Einschreiben mit Rückantwort ihm zusenden und eine Frist setzen zur Behebung, verbunden mit der Androhung, danach die Miete zu kürzen oder die Sachen zu seinen Lasten reparieren zu lassen.
Die Wohnung ist mies, die Vermieter Ihrer Meinung nach auch - ziehen Sie halt aus!
Vielleicht sind die Vermieter froh, Sie und den Dauernächtiger endlich los zu werden - reden hilft!
Na ja, er ist mehr bei dir als zu hause. Da kann man sich schon fragen, wo der eigentlich wohnt, wenn er 2 Wochen bei dir ist und dann 3 Tage zu hause und dann wieder 2 Wochen bei dir.
Besucher bis zu 6 Wochen am Stück ja, aber nicht mit ein paar Tagen Unterbrechung immer wieder von vorn.
tja, die Frage ist nur, wann diese 6 Wochen-Frist wieder erneuert wird. Ich meine mich zu erinnern bei einer ähnlichen Frage mal 24h gelesen zu haben, aber das kommt auch mir zu kurz vor :/
Die Empfindugnen können da durchaus unterschiedlich ausfallen!
Wenn die Befristung wirksam ist, endet das Mietverhältnis automatisch mit ihrem Ablauf. Eine vorzeitige Kündigung des Vermieters ist nicht möglich, auch du dürftest nicht zuvor kündigen.
Allerdings gelten nur drei Gründe für die Befristung als zulässig: 1. Eigenbedarf, 2. Größere Umbauten, 3. Bedarf für einen Beschäftigten.
Trifft keiner der Gründe zu, ist die Befristung unwirksam und du hast ein unbefristetes Mietverhältnis. Das darf/dürfte der V. mit um drei Monate verlängerter KF (bei dir also 6 Monate) ohne Begründung kündigen, er muss nur auf § 573a BGB verweisen.
Im Mietvertrag steht, dass der Sohn dann nach den 2 Jahren einziehen soll, also Eigenbedarf angemeldet wurde.
Dann ist also die Befristung rechtswirksam. Das MV endet automatisch zum Ablauf der vereinbarten Befristung. Es bedarf keiner Kündigung.
Beide Parteien können vorzeitig nicht kündigen. Es sei denn berechtigt fristlos.
Dafür ist das Besuchsverhalten hier kein Anlass.
- Die 6-8-Wochenfrist ist keine starre Größe und wird auch nicht durch Unterbrechungen neu begonnen. Einen auf Regelmäßigkeit angelegten Besuch muss der VM - allein schon mit Rücksicht auf die anderen Mieteparteien, die etwa höheren Kaltwasserverbrauch anteilig mitzutragen hätten - nicht ohne Anpassung der erwartbar höheren Betriebskosten akzeptieren.
- Ob dein Mietverhältnis qualifiziert befristet oder zwei Jahre lang ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde, beträfe nur ordentliche Kündigungen. Unberechtigte Gebrauchsüberlassung Dritter ergäbe aber nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen Grund zur fristlosen Kündigung.
- Mängel i. S. d. § 536 I BGB verlangt man zugangssicher schriftlich, nicht per Telefon oder E-Mail, behoben und darf nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen einen Fachmann mit Beseitigung beauftragen, dessen Rechnung mit der übernächsten Mietzahlung aufzurechen ist. Es sei denn, der Schimmel im Bad oder die kaputte Küchentheke wären falschem Heizen und Lüften bzw. unsachgemäßer Behandlung geschuldet und fielen damit nicht in die Verantwortung des Vermieters.
G imager761
Ab wann wird dann diese 6 Wochen-Frist erneuert? Wir reden hier ja auch eigentlich gar nicht von so einer langen Zeit, sondern nur von 1-1,5 Wochen. Ich habe sie damals auch vorm Vertragsschluss gefragt, ob es ok ist, wenn mein Freund auch ab und an länger da ist. Da meinten sie, dass das überhaupt kein Problem ist. Ein zeitlicher Rahmen wurde hier nie von beiden Parteien festgelegt. Das mit den 2-3 Tagen habe ich erst vor 2 Monaten rausgefunden, weil ich davor ja regelrecht ignoriert wurde, obwohl mir ein offenes Gespräch und eine Klärung wichtig war.
Die Mängel in der Wohnung habe ich alle fotografiert und sie bestanden alle schon vor meinem Einzug.
Noch einmal: Dein Freund hat wochenlang bei dir übernachtet und wird (sich) wohl auch weiterhin bei dir waschen, duschen, die Toilette benutzen. Das sollen die übrigen Mieter oder, wenn sie berechtigterweise eine entsprechend hohe Nachzahlung kürzen, dein Vermieter für dich mitbezahlen? Dir ist als Einzelperson ein Appartement auf Basis eines dementsprechend kalkulierten Mietzinses vermietet - eine erwartbar erhöhte Abnutzung soll jetzt deine Vermieterin tragen?
Deinen Worten sollten endlich mal Taten in Form eines Einwurfeinschreibens folgen: "Sehr geehte/r..., bekanntermaßen übernachtet mein Freund Max Müller, Musterstrasse 1, häufig in meinem Appartement. Der damit veränderten Nutzung trage ich unaufgefordert wie folgt Rechnung: Ab dem 01.04.2019 werde ich nach Maßgabe des § 553 (2) BGB künftig 15 EUR mehr Miete zahlen und die vereinbarte Beriebskosten(voraus)zahlung um 10 EUR erhöht vornehmen. Mit freundlichen Grüßen..."
G imager761
Ich stimme dir natürlich vollkommen zu, ich wollte schon länger höhere Miete zahlen, aber habe nie eine Antwort erhalten. Ich werde - je nachdem wie es sich in den nächsten Wochen weiterentwickelt (bin derzeit seit Anfang März gar nicht in der Wohnung wegen Semesterferien) - den Vorschlag mit dem Einwurfeinschreiben mit eben diesem Inhalt in Betracht ziehen. Vielen Dank für diese Idee! :)
Kündigen darf er nicht, nur er kann nicht verlängern.
Wie gesagt, die Vermieter ignorieren mich und sämtliche Mails, sonst hätte schon längst ein Gespräch stattgefunden. Und um einen Dauernächtiger handelt es sich bei meinem Freund ja eben nicht...