Darf meine Mitbewohnerin den einzigen Internetanschluss in der WG für sich selbst beanspruchen und mir die Mitbenutzung verweigern?

7 Antworten

Also ich weiß das ist jetzt vllt nicht die feine englische Art, aber ich würde ihr Verhalten einfach wiederspiegeln: ,,ach, das Toilettenpapier war nicht für mich alleine? Nee also das tut mir leid ich habe da deinen Namen wohl übersehen."

Oder du suchst das Gespräch einfach in einem Moment wo sich nicht einfach wegdrehen kann und dich nachäffen kann also z.b. wenn ihre Freunde da sind dann wird sie dich ja nicht einfach nachäffen.

Oder trau dich einfach anzudrohen auszuziehen. Wenn sie nicht das Internet teilt, wieso dann auch die Mietkosten. Alleine steckt sie dann ganz schön in der Patsche. Vllt wird sie nach der Androhung ja etwas diskussionsbereiter.

Marrille 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 21:49

Ich habe eine ähnliche Strategie bereits bei anderen Streitpunkten versucht, leider bringt bei ihr so was nichts.

IkimasuNick  25.01.2019, 21:54
@Marrille

Hmm, ok, viel Glück trotzdem!

Marrille 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 21:56
@IkimasuNick

Dankeschön!

Habt Ihr einen Kabel-TV Anschluss? Darüber kannst Du auch Internet beziehen... Wenn nicht, hol dir doch einen GIGACUBE.

https://zuhauseplus.vodafone.de/gigacube/?b_id=1427

Hängt halt vom Anschluss ab. Habt ihr eine FritzBox, schreib einfach den WLAN Schlüssel ab.

Marrille 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 21:47

Danke, ich werde mal schauen. Ja, es ist eine Fritzbox, aber sie hat bereits den Namen geändert, also nehme ich an, dass sie auch das Passwort geändert hat

Own3r  25.01.2019, 21:49
@Marrille

Wenn Du dreist bist, WENNNNNN. Dann kauf dir einen WLAN Repeater -> Verbindung zur FritzBox aufbauen. Und verbinde deine Geräte mit dem Repeater.

Fertig.

Marrille 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 21:52
@Own3r

Danke, wenn sich sonst kein Lösung finden lässt werde ich vielleicht mal damit probieren :D

Das Vorgehen deiner Mitbewohnerin ist pure Erpressung. Denn dass du dich nicht an den Kosten für den Rundfunkbeitrag beteiligen musst, ist gesetzlich klar geregelt.

Wie wäre es denn, wenn du zu einem Anwalt gehst und der ihr eine Klage androht?

Eine andere Alternative ist vielleicht, dass du dich mal bei dem Netzanbieter erkundigst, ob eine Möglichkeit für einen 2. Anschluss besteht. Den müsstest du dann allerdings alleine bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gehört der Anschluss zur Mietsache, also steht Telefon / DSL in deinem Mietvertrag?

Marrille 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 21:35

Im Mietvertrag steht: Die Stromversorgung sowie Telefon- und Internetanschlüsse sind nicht von dem Vermieter zu übernehmen. Der Abschluss und Abwicklung entsprechender Verträge hat der Mieter in Abstimmung mit den weiteren Mietern selbst durchzuführen

AnkeUnruh  25.01.2019, 22:25
@Marrille

Es gibt mehrere LTE-Tarife mit 3GB monatlich für € 7.99. Ich glaube, ich würde die Unabhängigkeit vorziehen und so einen Vertrag abschließen. Es gibt auch Prepaid-Verträge, die sind etwas teurer. Solltest du schon ein Smartphone haben, schau mal, ob es eine hotspot-Funktion hat. Dann könntest du mit einem Laptop über dein Smartphone Internetzugang haben. Evtl. muss dazu der Tarif aufgestockt werden, aber das dürfte auch nicht teurer sein als ein neuer Vertrag. Ich würde den Vetrag der Mitbewohnerin jedenfalls nicht mit nutzen.

xxfistexx  25.01.2019, 23:16
@Marrille

also, in einem mietverhältnis zu einem wohnungsgeber, gibt es eben jenen geber oder einen hauptmieter - der jenige ist für die bewirtschaftung der mietsache verantwortlich.

wenn der jenige euch irregulare dokumente aushändigt ist das nicht rechtens.

Gerhart  26.01.2019, 09:01
@xxfistexx

Nach Angabe der FS sind die "Dokumente" regulär.

In Beantwortung deiner Frage: JA, sie darf das. Dein Mietvertrag gibt nichts anderes her, denn in deinem Zimmer ist der TAE-Anschluss nicht verlegt. Es wäre ev. anders, wenn de TAE-Anschluss in einem Gemeinschaftsraum läge - Also wo liegt er??

Marrille 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 10:35

Im Mietvertrag steht: Die Stromversorgung sowie Telefon- und Internetanschlüsse sind nicht von dem Vermieter zu übernehmen. Der Abschluss und Abwicklung entsprechender Verträge hat der Mieter in Abstimmung mit den weiteren Mietern selbst durchzuführen.

Also verstößt sie ja gegen den Mietvertrag indem sie es selbst den Vertrag abgeschlossen hat ohne es mit den anderen Mietern abzustimme.

Gerhart  26.01.2019, 12:58
@Marrille

Zieh den Stecker!!!! Dann wird sie dir eine freundlichere Lösung anbieten.

Ein Vertragsverstoß seitens der frechen Mieterin liegt nicht vor. Die Zuweisung eines Tel.-Anschlusses vom Vermieter an die einzelnen Mieter wurde nicht vertraglich vereinbart.

Marrille 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 10:32

Der Abschluss liegt sogar in meinem Zimmer. Aber da eine Mitbewohnerin auszieht wechsele ich in ihr Zimmer, da es mir besser passt. Also ist es dann das Zimmer des neuen Mitbewohners, der einziehen wird.