Ist es Diebstahl fremdes eigentum nicht rauszugeben

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Da müsst Ihr zu einem Anwalt gehen und auf Herausgabe der Sachen klagen. Einen Diebstahl werdet Ihr nicht anzeigen können. Er hat in dem Sinne nichts entwendet und kann sich rausreden, dass er nicht zu Hause war, dass Ihr nicht gefragt habt usw.

klar sollte er in diesem Fall anzeige erstatten! Das gilt allerdings nur wenn es wirklich allein seine Sachen sind, die darf er ohne wenn und aber abholen!!! Wenn es aber Dinge sind die von beiden gemeinsam gekauft wurden wird es nciht so einfach, aber Anzeige erstatten sollte er auf jeden Fall!"

Berny2  03.10.2009, 18:32

Mit Anzeige is nich, es liegt ja keine STRAFtat gem StGB vor.

ich danke euch schonmal für diese recht schnellen antworten. is ja der hammer^^

Ich denke wir werden dann auch den weg über einen Anwalt gehen müssen. Es kann wiederlegt werden das es nicht sein eigentum ist und zeugen gibts auch genug. Und er kann nicht leugnen das er er nicht zuhause war als die sachen geholt werden wollten. Wir haben es schriftlich das er sie nicht rausrücken will.

Michel76  03.10.2009, 18:31

Passt aber auf. Wenn er z.B. alleine im Mietvertrag steht und er offene Rechnungen geltend macht (bspw. seine Ex hätte die Miete nicht bezahlt), hat er sogar ein Recht gewisse Dinge nicht rauszugeben. Dann wird es kompliziert und ihr bleibt erstmals auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Also lieber erst nichts unversucht lassen, sich gütlich zu einigen!

senni 
Beitragsersteller
 03.10.2009, 19:01
@Michel76

Die beiden waren gott sei dank nicht lang genug zusammen das sie da hätte einziehen können. Nur wie es halt so ist. Man lässt gerne mal ein par sachen bei seinem Freund, Bruder und auch gutem Kumpel. Nur wer rechnet damit das er plötzlich von niemandem mehr was wissen will. Ich denke wir sind auf der sicheren seite. Versuchen nun schon seit einigen Wochen die Klamotten auf die friedliche weise zu bekommen.

Michel76  06.10.2009, 22:35
@senni

Ok, verstehe. Viel Erfolg.

nein das ist kein Diebstahl. Das ist Unterschlagung. Einfach schriftlich eine Frist zur Herausgabe setzen und danach Klage einreichen

Ist zwar kein Diebstahl, aber trotzdem eine Straftat. Also man kann ihn durchaus anzeigen Und wenn das nichts bringt, halt auc die Herausgabe einklagen.