Eigentum nicht rausgeben?
Hallo zusammen, ich wollte fragen welche rechte habe ich in der Schweiz wenn der Ex Partner in seiner Wohnung diverse sachen von mir nicht rausgeben möchte und das seit wochen.
danke euch
4 Antworten
Polizei anrufen und das Problem dort schildern. Damals hatte ich das gleiche Problem und die Beamten waren so kulant und sind dazu gekommen, lag aber auch mitunter daran das mein Ex aggressiv und gewalttätig geworden ist. Der durfte dann solange draußen warten bis ich meine Sachen raus hatte. Wichtig ist auch das du sämtliche Rechnungen hast und nachweisen kannst das es deine Sachen sind.
1) Reden
2) Netter Brief schreiben
3) Netter Brief mit Enddatum und Ankündigung von Konsequenzen zb Polizei
4) Eingeschriebener netter Brief, zweite Mahnung, ev. Auch Dritte schreiben- dann aber handeln
5) Zur Polizei gehen, wird aber vermutlich nichts bringen
6) Anwalt einschalten
1.) Mit Polizei drohen
2.) Nicht nur drohen
Es geht um Herausgabe von Eigentum, Alter, was für Leute es hier gibt
Eben: es ist Zivilrecht! Die Polizei darf nicht die Tür aufbrechen und die Sachen rausholen!
Sagen dass sie aggresiv ist, Zack kommt die Polizeit dazu
Und wird in keiner Weise sich um die Herausgabe kümmern wg keine Zuständigkeit!
Hier in Deutschland müsste man auf Herausgabe klagen. Das wird wohl in CH nicht viel anders aussehen.
In der Schweiz regelt die Polizei zivilrechtliche Forderungen? Kann ich mich da auch scheiden lassen?