HILFE! Haftbefehl liegt gegen mich vor - ich weiß von nichts!

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr dort zusammen gewohnt habt, dann seid ihr wohl auch Gesamtschuldnerisch haftbar und da kann sich der Glaeubiger dann aussuchen, an wen er sich wenden will und das ist ganz klar nicht derjenige, der eine EV bereits abgelegt hat, denn da ist nichts zu holen.

Er ist, wie du schon schreibst, "fein aus der Sache raus". Und der Haftbefehl ist Erzwingungshaft fuer die eidesstattliche Versicherung. Wenn jemand sich weigert, diese abzugeben, kommt man in Erzwingungshaft, bis man bereit ist, dies zu tun.

So weit, so klar. Dass du im Vorfeld allerdings weder Mahnbescheid, noch Vollstreckungsbescheid noch Gerichtsvollzieherbesuch noch Antrag zur Eidesstattlichen Versicherung erhalten hast, das ist in der Tat sonderbar. Moeglicherweise ging alles an die alte Adresse, aber wenn du dich anstaendig umgemeldet hast (beim Einwohnermeldeamt noch mal nachfragen, ob da alles korrekt umgemeldet ist), dann ging alles wohl an die alte Adresse. Da haette aber der Gerichtsvollzieher spaetestens nachhaken muessen und eine Auskunft der aktuellen Adresse einholen. Von daher, wenn entsprechend umgemeldet, waere die Zustellung wohl nicht wirksam erfolgt.

Da hilft jetzt nur, sich so schnell wie moeglich, mit dem GV in Verbindung zu setzen (erreicht man oft spaet nachmittags im Buero, sind oft auf Tour) und mit dem gemeinsam die Sachen durchgehen. Wenn der Betrag jetzt gleich beglichen wird (allerdings inkl. spaeter entstandenen Kosten), dann wird der Haftbefehl sofort zurueck genommen. Wenn die allerdings Fehler gemacht haben und nichts entsprechend zugestellt werden konnte, sind viele Kosten ja auch auf deren Mist gewachsen. Aber Notfalls wenigstens die Erstforderung mal sofort bezahlen und dann verhandelt ueber den Rest.

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:27

Ich kann jedoch nicht die Nebenkostenabrechnung bezahlen. Dafür habe ich leider kein Geld. Ich hätte ja, wäre ich darüber informiert worden, die EV abgegeben. Aber ich wusste von nichts, bis jetzt eben der Brief ankam.

Und umgemeldet bin ich, dass ist sicher ... Selbst das Jobcenter und alle anderen Stellen wussten meine neue Adresse. Bis auf den alten Vermieter, weil ich da absolut nicht mehr dran gedacht habe bzw. nicht wusste das da noch was offen steht.

Maeeutik  16.06.2014, 15:32
@Rina1992

Ich bin ziemlich sicher, das Problem ist durch das Verhalten des Partners entstanden und nur noch durch Abgabe der EV aus der Welt zu bekommen. SIEHE auch Kommentar unten

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:38
@Maeeutik

Wäre halt nur die Frage, ist jetzt eine EV noch möglich, oder ist dies schon gar nicht mehr möglich, da ja jetzt schon ein Haftbefehl vorliegt.

Maeeutik  16.06.2014, 15:41
@Rina1992

Der Haftbefehl dient zur Erzwingung der EV und erledigt sich spätestens nach Abgabe der EV. Sobald der Kontakt zum Gerichtsvollzieher besteht (EMAIL?) sollten die Dinge in ruhigen Bahnen laufen

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:43
@Maeeutik

Ich halte nichts davon mich bei solch wichtigen Dingen per E-Mail zu melden. Habe letzten Freitag den Brief im Postfach vorgefunden und direkt bei den zuständigen Stellen angerufen. Nach 4 Telefonaten wurde mir dann gesagt um was es überhaupt geht. Danach wurde mir dann endlich auch die Telefonnummer des GV mitgeteilt. Dieser jedoch hat nur heute ab 16:30 Uhr Sprechstunde und am Mittwoch ab 9 Uhr.

Wollte mich hier etwas schlauer machen, damit ich am Telefon nicht all so ahnungslos dastehe. Habe dem GV auch schon ein Fax geschickt, aber bisher noch keinen Anruf bzw. Rückmeldung erhalten.

Maeeutik  16.06.2014, 15:43
@Maeeutik

Übrigens:

Auch nach Abgabe der EV kann man das Ganze aufarbeiten und klären und möglicherweise sogar die EV wieder beseitigen. Jetzt ist das NICHT möglich.

Maeeutik  16.06.2014, 15:45
@Rina1992

Vermutlich "arbeitet" der tagsüber und kommt erst am späten Nachmittag in sein Büro

Tel Anfragen bei Behörden sind immer schwierig weil die Identität nicht geklärt werden kann.

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:45
@Maeeutik

Sprich, ich muss jetzt defintiv die EV abgegeben oder aber alles bezahlen. Richtig?!

Maeeutik  16.06.2014, 15:48
@Rina1992

Nö, du musst leider bezahlen UND die EV sofort abgeben. Ist Sch... aber leider derzeit Stand der Dinge

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:48
@Maeeutik

Ehm, E-Mail Anfragen sind ebenfalls schwierig. Da kann auch keine Identität geklärt werden. Muss er mir heute halt einen Termin geben.

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:49
@Maeeutik

Ja gut, dann muss ich eben den aller letzten Schritt gehen und die Privatinsolvenz antreten.

Wenn ich doch bezahlen kann, gebe ich doch keine ev ab

Maeeutik  16.06.2014, 15:51
@Rina1992

Durch den EV erledigt sich doch die Forderung des Vermieters nicht, der hat auch weiterhin sein Geld zu bekommen. Aber in nächster Zukunft werden keine Vollstreckungsversuche veranlasst

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 15:54
@Maeeutik

Ja, das ist soweit richtig. Der Vermieter hat dann 3 Jahre lang einen Titel gegen mich. Kenne ich, da ich sowas gegen eine Privatperson derzeit auch habe.

So, sie haben geschrieben, dass ich jetzt bezahlen muss und die EV abgeben muss. Jedoch, wenn ich bezahle, dann brauche ich keine EV abgeben, da ich dann ja scheinbar Vermögen hätte. Habe ich aber nicht. Also lege ich die EV ab und erneuere diese alle 3 Jahre, sollte sich an meiner finanziellen Situation nichts ändern.

Oder sehe ich da nun irgendwas falsch?! Weil wenn ich bezahle, dann muss er, sprich der Vermieter, auch nichts mehr Vollstrecken.

Maeeutik  16.06.2014, 15:58
@Rina1992

Fast richtig: Jetzt kein Geld heisst Abgabe EV.

Danach klären wie es überhaupt so weit gekommen ist und ob der Vermieter tatsächlich einen handfesten Anspruch hat. In der Vollstreckung wird keine Rechtmässigkeit mehr geprüft, sie wird unterstellt.

Ist die Forderung tatsächlich ok, zahlen oder immer wieder neue EV oder Privatinsolvenz.

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 16:02
@Maeeutik

Dann haben Sie sich leider falsch ausgedrückt, mit dem Satz "Nö,du musst leider bezahlen UND die EV sofort abgeben. Ist Sch... aber leider derzeit Stand der Dinge"

Wie weit es überhaupt so gekommen ist?! Naja, wenn die Post so schlampig ist und einfach Briefe einschmeißt, obwohl mein Nachname nicht mehr am Briefkasten steht...!!! Aber gut, das werde ich gleich herausbekommen, was da bei denen falsch gelaufen ist.

Maeeutik  16.06.2014, 16:06
@Rina1992

Das muss nicht am Briefträger liegen, Zustellungen können auch falsch adressiert bei Behörden rausgehen und werden dann eingeworfen und beurkundet.

Vielleicht war meine Ausdrucksweise tatsächlich unglücklich. Durch einen EV wird nur festgestellt, dass derzeit eine Zwangsvollstr aussichtslos ist, auf die Forderung hat das natürlich keinen Einfluss

Wie verhält sich das nun?! Den Gerichtsvollzieher konnte ich bis jetzt noch nicht telefonisch erreichen. Können die überhaupt einen Haftbefehl gegen mich aussprechen wenn ich weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsankündigung usw. bekommen haben?! Und was bedeutet hier in dem Falle Haftbefehl?!

Dieser Haftbefehl ist sehr wahrscheinlich deswegen, weil Du so gezwungen werden sollst, die EV abzulegen.

Sehr unwahrscheinlich, dass Du nichts bekommen hast.

Rufe den Gerichtsvollzieher an oder gehe vorbei. Mit denen Kann man in der Regel gut reden.

Wir bekamen dann 2013 zwei Nebenkostenabrechnungen.

Zwei Abrechnungen, sehr eigenartig. Für welche Abrechnungszeiträume? Von wann bis wann sind sie?

MfG

Johnny

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 16:33

Ich persönlich habe nur eine Abrechnung von meinem Ex bekommen. Da ist vom 1.1.2012-31.12.2012 das Datum drauf. Davor hatten wir auch schon eine bekommen. Denke die war für 2011.

Wie gesagt, ich habe rein gar nichts bekommen.

johnnymcmuff  16.06.2014, 16:50
@Rina1992
Davor hatten wir auch schon eine bekommen. Denke die war für 2011.

In 2013 bekommen?

Wenn ja, dann ist sie verfristet. Der Vermieter hat nur 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum um Forderungen zu stellen.

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 16:52
@johnnymcmuff

Die 2011 kam meine ich irgendwann im Jahre 2012. Bin mir aber absolut nicht sicher, da ich diese nicht vorliegen habe. Kann mich noch dunkel daran erinnern, dass ich diese im Jahre 2013 bezahlt habe.

kann schon sein.. wer keine auskunft zum vermögen geben will, kann per haftbefehl dazu gezwungen werden bzw. durch erzwingungshaft..

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 13:10

Ich hätte geben können, wenn ich Bescheid gewusst hätte. Aber wie o.g. habe ich nie ein Schreiben erhalten.

Adelphi  16.06.2014, 13:16
@Rina1992

vermutlich, weil du keinen nachsendeauftrag bei der post gestellt hast.. das ist ja deine aufgabe...

Für den Mahnbescheid etc. müsste dem Gericht eine Postzustellungsurkunde vorliegen. Der Zusteller gibt dort an wo und an wen er den Bescheid zugestellt hat. Allerdings wird dieser Bescheid inzwischen bestandskräftig sein. Bevor ein Haftbefehl ausgesprochen wird, muss schon einiges passieren. Man müsste jetzt wissen, warum der Haftbefehl ausgesprochen wurde. Entweder geht es hierbei um Beugehaft (Abgabe des eidesstattlichen Versicherung) oder Ersatzfreiheitsstrafe (unbezahlte Schulden). Du musste dir jetzt darüber im klaren sein, dass der Haftbefehl jederzeit vollstreckt werden könnte. Manche Behörden, nicht nur die Polizei, können den Haftbefehl in ihren Datenbanken sehen. Solltest du bei einer Behörde vorsprechen, die den Haftbefehl einsehen kann, musst du davon ausgehen das die Polizei gerufen wird. Die Polizei würde dich dann mitnehmen und in die JVA bringen. Wenn es hierbei um Beugehaft geht, dann gibst du die eidesstattliche Versicherung ab und gut ist. Wenn es um eine Ersatzfreiheitsstrafe geht, dann musst du die Schulden zahlen um auf freien Fuß zu kommen. Wenn du nicht zahlen kannst, dann bleibst du in der JVA bis die Schulden "abgesessen" sind. Mein Tipp: Hole dir so schnell wie möglich einen Anwalt!

PatrickLassan  16.06.2014, 14:42
Entweder geht es hierbei um Beugehaft (Abgabe des eidesstattlichen Versicherung) oder Ersatzfreiheitsstrafe (unbezahlte Schulden)

Ersatzfreiheitsstrafen gibt es nur bei Nichtzahlung von Geldstrafen.

Bimmelbommel  17.06.2014, 07:27
@PatrickLassan

Danke für den Hinweis. Dann kann es ja nur die Beugehaft wegen der EV sein.

Ich denke nicht, dass es sein kann, dass es an der EV liegt - sondern das es genauso ist. Der ist fein raus.

Wenn ihr gemeinsam in der Wohnung gewohnt hat und er nicht zahlt, bist du dran .... ob du willst oder nicht.

Aber red mit dem Gerichtsvollzieher, der weiß, was zu machen ist.

Allerdings wirst du aus der Sache wahrscheinlich nur rauskommen, wenn du alles zahlst - oder eben beweißt, dass du ebenfalls pleite bist.

Die Ausrede: "Ich wußte doch von nichts - ich bin davon ausgegangen, dass er das zahlt" wird nicht funktionieren. Du wußtest von den Schulden und es waren auch deine Schulden. Nur glauben oder denken.... das der Ex das schon zahlt, reicht da nicht.

Sorry.

Rina1992 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 13:12

Gut das stimmt schon, dass ich mich darauf nicht konkret verlassen kann.

Jedoch hätte ich doch wenigstens mal einen Mahnbescheid o.Ä. erhalten müssen, bevor ein Haftbefehl gegen mich ausgepsrochen wird.

Gut ich bin immer noch vom ALG 2 abhängig und somit pleite,...