Ex-Vermieter reagiert nicht auf meine Forderungen - was jetzt?
Hallo, ich bin vor einem Jahr aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das damalige Übergabeprotokoll beinhaltete keine Mängel. Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Im Dez. ´12 bekam ich die Abrechnung für 2011 (mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion) und zudem eine "Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?). Zudem wurden Zahlungen meinerseits einfach "übersehen". Ich legte also Widerspruch ein, mit Bitte um Rückzahlung der Kaution und Einsicht in Belege. Er meldete sich telefonisch am Ende meiner gesetzten Frist und bat um etwas mehr Zeit. Danach erfolgte 6 Wochen lang keinerlei Reaktion mehr, sodass ich ein Schreiben aufsetzte, in dem ich erneut um Rückzahlung der Kaution, sowie Rückzahlung der zweifelhaft berechneten Posten bat. Diese Frist läuft bald ab und es erfolgte bisher keine Zahlung und auch sonst keine Reaktion. Meine Frage: Ich habe nicht explizit ´Mahnung´ über mein letztes Schreiben geschrieben, aber eine Zahlungsfrist gesetzt. Muss ich jetzt nocheinmal mahnen oder könnte ich nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ist es ratsam diesen eigenmächtig zu machen oder sollte man dies einen Anwalt machen lassen? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Vielen Dank!
10 Antworten
Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten.
Mit Recht und für die letzte Abrechnung hat er noch bis Ende d. J. Zeit.
(mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion)
Einsicht anfordern heißt, hingehen und Einsicht nehmen oder Kopien (kostenpflichtig) schicken lassen. Erst wenn klar ist, ob die Posten korrekt sind oder nicht, kann man ggf. zurück fordern, aber nicht die Kaution, sondern allenfalls zuviel gezahlte Beträge für 2011.
"Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?)
Warum soll das nicht zulässig sein? Sicher nicht als endgültige Abrechnung, aber ich vermute, der Vermieter will nur aufzeigen, wieviel er an Nachzahlung für 2012 ggf. erwartet und weshalb er einen dazu einigermaßen passenden Betrag zurück halten will. Vollkommen korrekt.
Zahlungen meinerseits einfach "übersehen"
Wäre vermieterseits natürlich aufzuklären. Ergibt aber noch keine Rückzahlungspflicht für die Kaution.
Diese Frist läuft bald ab
Wenn er nichts macht, noch einmal um einen Termin bitten, andernfalls mit Rechtsanwalt "drohen", den er ggf. zahlen muss, wenn er falsch abgerechnet hat.
aber eine Zahlungsfrist gesetzt
Für Rückzahlung der Kaution? (s. o.)
nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken?
Der Vermieter wird den Mahnbescheid zur Kenntnis nehmen und allenfalls kurz vor Ablauf der Frist einen unbegründeten Widerspruch einlegen. Dann kannst Du klagen. Ein Mahnbescheid wird ihn wenig kratzen.
Sollte man dies einen Anwalt machen lassen?
Unbedingt anwaltlich beraten lassen. Der wird Dir dann besser als alle Antworter (einschl. ich selbst) in diesem Forum sagen können, was machbar ist.
Aber nochmal abschließend: Der Vermieter ist mit Rückhaltung eines Teils der Kaution im Recht und kann sich noch bis sp. Jahresende Zeit lassen.
Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten
das ist rechtens und der Vermieter wartet jetzt die Abrechnungen der Verbraucher ab und kann somit dann auch erst mit dir abrechnen.
Hättest du das freundlicher geregelt einen Teil von der Kaution einzubehalten wegen der Abrechnung hätte dir der Vermieter sicherlich auch einen dir zustehenden Teil ausgezahlt.
Druck erzeugt immer Gegendruck und das hast du einfach falsch gehändelt.Jetzt die Abrechnu7ng abwarten und dann wird er dir auch die Restkaution überweisen müssen.
oxygenium: Nein, ist es nicht. Der Vermieter hat nach Ende des Mietverhältnisses 6Monate Zeit, die Kaution zurück zubehalten für etwaige Ansprüche etc. Der Vermieter hat auch Pflichten, die gesetzlich geregelt sind und da hat er sich dran zu halten, ob er jetzt angesäuert ist oder nicht. Der Fragesteller braucht jetzt gar nicht mehr zu warten, er kann die Kaution gerichtlich einfordern. Dann muss der "nette" Herr nicht nur die Kaution bezahlen, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten. Mal sehen, wie der dann "Druck" auf den Richter ausüben will... So ein Schwachsinn, also ehrlich...
vom Schätzwert darf der Vermieter nicht ausgehen...und wenn er hier einen Fehler gemacht hat,zeigt das jetzt vielleicht seine Reaktion darauf.Das ist jedenfalls meine Vermutung.
Da hilft dann wirklich nur ein Anwalt für Mietrecht und er hat Belege zu zeigen.
Vielleicht will er auch alles herauszögern,da man nur noch Anspruch hat auf 1 Jahr der Rückzahlung von Nebenkosten .
Dann musst du dich beeilen und dieser Typ ist ein Schlitzohr vor dem Herrn.
Hallo,
kann mich der Mehrheit nur anschließen. Geh zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht und lass denn das klären. Da dein Vermieter im Verzug ist muss der auch dann anschließend für die Kosten deines Anwalts aufkommen.
Gruß, Kneetkopp
Stelle diese Frage lieber gleich an einem Anwalt ... eine Mahnung wird dir nicht viel weiter helfen da du derjenige bist der Geld fordert... er wartet einfach ab bist du es "aufgibst" oder die verjährt ist. Wünsche dir viel Erfolg.
Frist genuegt, Mahnung muss nicht drueber stehen. Ich wuerde Dir aber raten, einen Anwalt oder Mietverein ins Boot zu holen, damit da alles richtig ablaeuft. Da gilt es vieles zu beachten und wir sind nur Laien. Geht ja nicht nur um die Kaution, sondern auch um die NK-Abrechnungen.
Ich hätte freundlicher sein sollen? Ich bin auf alle Forderungen seinerseits eingegangen und die Nebenkostenabrechnungen sind doch bereits erstellt (für 2012 seinerseits "geschätzt")! Worauf soll ich denn jetzt noch warten? Er ist jetzt an der Reihe mir "freundlicherweise" meine Kaution zurückzuerstatten und auf meine Forderung der Einsicht in Belege einzugehen...