Vermieter umgezogen, was nun?

5 Antworten

Doch die Kündigung ist gültig, du wußtest ja nichts vom Umzug deines Vermieters. Normalerweise stellt man bei Umzug einen Nachsendeantrag bei der Post, dann bekommt man die Post an die neue Adresse nachgeschickt - hat das dein Vermieter nicht getan? Idealerweise hättest du auch einen so wichtigen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken sollen, kostet zwar ein paar Euro, aber dann hat man eine Bestätigung dass er auch angekommen ist.

johnnymcmuff  25.05.2015, 11:11

Idealerweise hättest du auch einen so wichtigen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken sollen, kostet zwar ein paar Euro

Einschreibnen mit Rückschein ist ganz schlecht.

Ideal ist, es als Einwurfeinschreiben zu verschicken.

Bettinajunge 
Beitragsersteller
 25.05.2015, 10:41

danke fuer deine Info

Der Vermieter ist dafür verantwortlich das er seine Post bekommt..

Wahrscheinlich hat er auch einen Postnachsendeantrag gestellt.

Wenn du die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versendet hast bekommst du eine roote Bestätiigungskarte, sobald der Vermieter die Kündiigung erhalten hat.

Eigentlich ist der Vermieter aber auch per E-Mail oder telefonisch erreichbar.

Ruf doch einfach mall an.

HHast du die Kündigung nicht per Einschreiben verschickt solltest du dies viellleicht zur Sicherheit noch nachholen.

So bist du auf jeden Fall auuf der sicheren Seite..

Eigentlich teilt der Vermieter seinen Mietern aber auch einen Adressenechsel frühzeitig mit..

Bei einem Einschreiben mit Rückschein ist man darauf angewiesen das der Empfänger den Brief abholt wenn er nicht direkt zugestellt werden konnte. Ehe man da benachrichtigt wird, könnten Fristen ablaufen.

Vielleicht wäre ein Einwurf-Einschreiben dann die bessere Möglichkeit.

johnnymcmuff  25.05.2015, 11:09

Nicht nur villeicht; es ist die beste Lösung und sogar billiger als Einschreiben mit Rückschein.

Ich schicke jetzt per Post meine Kündigung der Wohnung an die besagte Adresse. Jetzt erfahre ich von einem anderen Mieter, dass unser Vermieter umgezogen ist.

Für Dich gilt die Adresse des Vermieters die er angegeben hat.

Ist er umgezogen und hat es versäumt Dir die neue Adresse mitzuteilen dann ist das sein Pech.

Du schickst das Schreiben per Einwurfeinschreiben an die die bekannte Adresse.

Wenn Du unbedingt die Adresse herausbekommen möchtetst, dann wende Dich an das Einwohnermeldeamt; die geben bei berechtigtem Interesse Auskunft.

MfG

Johnny

Was Nachbarn erzählen ist unwichtig. So lange Du keine Info über die neue Anschrift vom Vermieter selbst hast gilt die die im Mietvertrag steht. 

Da schickst Du die Kündigung per Einwurfeinschreiben hin.