Muss mein Lebenspartner für meine alten Prozesskosten aufkommen?
- Hallo bin c.a vor 2 Jahren geschieden worden.. Lebe mit meinem Freund jetzt zusammen. Wir sind nicht verheiratet .. Ich bekam einen Schreiben vom Gericht wegen der damaligen prozesskostenhilfe... Wobei gefragt wird warum mein Partner keine Miete zahlt oder ob er sich an Kosten beteiligt.... Muss mein Partner für etwas aufkommen.? Muss ich mich rechtfertigen gegen über dem Gericht... Es sind meine Prozesskosten ich verdiene 1200 Euro netto... Lg
4 Antworten
Hallo kenoguel,
Ganz so einfach ist das nicht.
Deine Miete reduziert dein Gehalt. Wenn du mit deinem Partner in der Wohnung zusammenlebst und dieser zahlt keine Miete, zahlst du mehr Miete, als du eigentlich zahlen müsstest. Es kann nicht angehen, dass dein Partner umsonst in der Wohnung lebt und du allein die Miete trägst. Dieser Vorteil ginge zulasten der Staatskasse. Du musst also davon ausgehen, dass die Staatskasse einen Mietkostenanteil deines Partners berücksichtigt, sodass nicht die gesamte Miete als Verbindlichkeit auf dein Gehalt angerechnet werden kann. Es geht es nicht etwa darum, dass sich dein Partner an deinen Prozesskosten beteiligt.
iurFRIEND®AG
Dein jetziger Partner hat mit deinen "Altlasten" nichts zu tun.
Dein Eigenbedarf kann sich aber reduzieren, wenn du mit einem Partner zusammen lebst.
Wenn man sich eine Wohnung teilt, hat der einzelne üblicherweise weniger Mietkosten als wenn einer allein für die ganze Wohnung aufkommt. Darum geht es.
wenn dein Partner sich an der Miete beteiligt also ihr beide in gleichen Haushalt einzahlt kann dein Freund indirekt an den PK beteiligt werden.
Da du damit weniger Miete zahlen musst kannst du die PK abstottern