Muss ich die mietschulden meiner Ex begleichen?
Folgendes, ich schreib das in Vertretung und hoffe man kann mir trotzdem helfen, obwohl meine Angaben vielleicht vage sind.
letzte Woche erhielten wir einen Brief vom Amtsgericht das eine offene Forderung bestehe und auf der Rückseite eine Kopie vom Haftbefehl gegen mein Partner
nach telefonischer Rücksprache fanden wir heraus das es sich im Mietschulden seiner Ex handelt
folgendes war vorgefallen. Die beiden hatten damals eine gemeinsame Wohnung. Nach der Trennung ist mein Partner ausgezogen und intern (selber Verwalter) in eine eigene Wohnung gezogen und seine Ex ist dort geblieben. Sie bezog/bezieht Wohngeld vom Amt. Er hat die Wohnung damals nicht gekündigt bzw sich nicht aus der Wohnung raus schreiben lassen.
Nun ist die Lage aber so das er 10.000€ bezahlen soll, weil die gute Dame damals einfach die Wohnung verlassen hat und selbst die Schlüssel behalten hat ohne Abnahme durch den Vermieter. Ich weiß leider nicht ob sie damals die Wohnung gekündigt hat oder einfach abgehauen ist. Da die gute Frau von Harz 4 und Kindergeld lebt, ist es ihr nicht möglich die Schuld zu begleichen und nun soll mein Partner dafür gerade stehen. :(
die Gerichtsvollzieherin meinte, wir könnten sie verklagen aber da eh nichts zu holen wäre bei ihr, wäre das sinnlos und unnötig mehr kosten für uns.
ich sehe ein das er dumm gehandelt hat, in dem er die Wohnung nicht gekündigt hat.
meine frage daher ist: sind wir wirklich gezwungen die ganze finanzielle Last auf uns zu nehmen und die kann ihr Leben weiter leben wie bisher oder gibt es da ein Schlupfloch oder sogar ein Gesetz um die Kosten zu verringern?
ich bin echt verzweifelt und bitte zum ersten Mal hier um Rat.
LG
9 Antworten
telefonisch anwalt für mietrecht konsultieren.
falls kein termin (idr kostenpflichtig) in frage kommt bieten sich diverse rechts- und jura-foren im internet für deine frage an - hier würde ich auch vorschlagen, den mit persönlichen infos geschwärzten brief zur vorlage hochzuladen, damit entsprechende jung-/altjuristen einen konkreten einblick haben.
damit ist dir sicher besser geholfen als hier, in einem forum für allgemeine fragen.
in manchen bundesländern gibt's auch eine kostenlose rechtsberatung im amtsgericht, würde dort einfach mal anrufen und danach fragen - mehr als ein nein kann es ja nicht werden.
ansonsten noch bei der verbraucherzentrale anrufen und dein anliegen vorbringen, hotline dürfte meines wissen kostenlos sein.
selbst wenn nicht, die vebraucherzentrale ist grundsätzlich kostenfrei und wird dich an entsprechende stelle weiterleiten können, bzw. auf nachfrage sogar ansprechpartner vor ort anbieten können, die ihre hilfe jeweils kostenlos anbieten. juristischer rat ist zwar wertvoll, aber nicht immer teuer - einfach abklappern und die frist beachten, immerhin ist das schreiben selbst auch vom AG.
viel erfolg.
Da werdet ihr nicht viel machen können.
Wird der Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, müssen die Kosten von beiden Parteien gedeckt werden, wie sie das aufteilen ist dem Vermieter erst einmal vollkommen egal.
Ist eine der beiden Parteien nicht im Stande die Forderungen zu begleichen, muss die andere Partei die Kosten decken.
Da er die Wohnung nicht gekündigt hat wird jetzt natürlich an ihn herangetreten und er ist vertraglich verpflichtet, die Schuld zu begleichen.
Das kommt dir natürlich unfair vor, tatsächlich unfair wäre es jedoch, aufgrund Fehlverhalten deines Partners den Vermieter auf seinen Kosten sitzen zu lassen.
Unfair ist es definitiv und der Vermieter soll ja gar nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Der Vermieter tut mir da ja auch leid. Er hat den ganzen Ärger und die Rennerei und ich wäre auch nicht dagegen eine Teilschuld zu begleichen, weil er war ja selbst so dumm und das muss halt bestraft werden. Aber alles? Wirklich?
Daran ist erstmal nichts unfair, er hat ja in voller geistiger Gesundheit diesen Vertrag unterzeichnet, der genau das besagt.
Wenn er den Mietvertrag mit unterschrieben hat, ist er verantwortlich.
klar ist das ungerecht. aber das verschulden liegt bei der ex. und warum sollte der Vermieter die Zeche bezahlen? der hat sich abgesichert durch die Unterschrift der Mieter.
Der Vermieter soll ja nicht die Kosten tragen, das ist gar nicht mein Ziel der ganzen Sache.
Mir geht es darum das wir nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben nur weil sie nicht arbeiten geht und nichts zu holen ist.
Ja hat er. Aber es ist doch ungerecht. Die baut den Ärger und er muss gerade stehen? Das ist doch nicht fair
Vertrag ist Vertrag.
Und sollte da wirklich ein Haftbefehl vorliegen , liegen schon sehr viele schwere Versäumnisse deines Partners vor.
Ehe es wegen einer strittigen Forderung einen Haftbefehl gibt muss schon sehr sehr viel passieren.
es liegt schon 6 Jahre zurück. Vielleicht deswegen? Ich kenne mich damit nicht so aus was für „Anforderungen“ man für ein Haftbefehl erfüllen muss 😅
Ja, das ist halt so, wenn man mit einem anderen Mieter zusammen einen gemeinsamen Mietvertrag schliesst. Dann haftet jeder zu 100%.
Es geht somit gar nicht um die Schulden seiner Ex sondern um seine eigenen.
Es sind schon die Schulden seiner Ex. Die hat die Wohnung ja nicht ordnungsgemäß übergeben und er war zu dumm die zu kündigen. Also teils teils und nicht einfach alles bloß weil sie nicht zahlen kann!
Rechtlich gesehen sind es sehr wohl seine Schulden. Mietschuldner ist die aus ihm und seiner Ex bestehende Mietergemeinschaft. Bei der gemeinschaftlichen Haftung steht es dem Glaeubiger frei, an welches Mitglied der Haftergemeinschaft er sich wendet. Es haftet jedes Mitglied der Haftergemeinschaft vollumfaenglich fuer alle Verbindlichkeiten, die diese Haftergemeinschaft eingeht. Wie diese das dann unter sich ausmacht, kann dem Glaeubiger egal sein und geht ihn auch gar nichts an.
Es handelt sich also sehr wohl um Schulden deines Ex. Offenbar liegt gegen ihn ja sogar schon ein Vollstreckungsbescheid vor. Also ganz klar seine Schulden.
Okay, da danke ich vielmals. Ich denke einer Ihrer genannten Stellen wird mir hoffentlich weiterhelfen können.