HILFE! Wohnmobil defekt, wer zahlt den schaden

11 Antworten

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Lasse den Vermieter ruhig zum Anwalt laufen, wenn dieser Antwalt dich in obiger Sache kontaktieren sollte (was ich nicht so recht glaube ... denn sein Mandant hat - so wie sich der Fall für mich darstellt, schlechte Karten) ... wenn ... dann übergib du den Fall einen Anwalt deiner Wahl.

Der "Vermieter" hat zumindest einen gravierenden Fehler gemacht:

Er hat nichts schriftlich vereinbart

° Und daraus könnte man schließen, dass er diese Mieteinahmen "an der Finanz vorbei" also unversteuert ... einnehmen will.

° Und in weiterer Folge ist dieser Wohnwagen alt ... oder zumindest viel gefahren worden ... zum Zustand dieses Fahrzeuge muss ein Sachverständiger befragt werden ... und ich kann mir vorstellen, wenn ihr vor Antritt eurer Reise bereits "ungewöhnliche" Motorengeräusche wahrgenommen habt, dann lässt sich durch einen Experten sehr gut nachweisen, in welchem Zustand zu Mietbeginn das gesamte Mobil und der Motor im besonderen gewesen sind.

Und ... es muss Berichte von der oder den Werkstätten geben, welche die nötigen Service- und Kontrollarbeiten an diesem Kfz vorgenommen haben.

° Wer Kfzs vermietet, der ist dafür verantwortlich, das die Fahrzeuge in einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenen Zustand sind. Macht der Vermieter das nicht ... dann verstößt er unter anderem gegen ein oder mehrere Strafgesetze ...

Und daher mein Rat: lasst das Ganze auf euch zukommen, verstrickt euch in keine Diskussionen ... und wenn es nötig sein sollte ... dann schaltet einen Rechtsanwalt ein

Es sei denn, ihr wolltet von vornhinein klagen, weil ihr sowohl finanziellen als auch persönlichen Schaden erlitten habt. Aber auch da gilt: Einen Rechtsanwalt befragen ... nichts auf "privatem" Wege zu regeln versuchen.

stelari  10.09.2012, 11:54

Und daraus könnte man schließen, dass er diese Mieteinahmen "an der Finanz vorbei" also unversteuert ... einnehmen will.

Was soll diese Mutmaßung? woher willst du das wissen, dass er vorsätzlich sowas nicht beim Finanzamt angibt? kennst du seine Steuerklärungen?

Und ... es muss Berichte von der oder den Werkstätten geben, welche die nötigen Service- und Kontrollarbeiten an diesem Kfz vorgenommen haben.

nein muss es nicht, man ist nicht verpflichtet seinen Wagen in der Werkstatt machen zulassen!

Wer Kfzs vermietet, der ist dafür verantwortlich, das die Fahrzeuge in einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenen Zustand sind. Macht der Vermieter das nicht ... dann verstößt er unter anderem gegen ein oder mehrere Strafgesetze

Stimmt auch nur in Teilen - das müssen nur gewerblich handelnde machen, nicht aber Privatleute. Und hat das Fahrzeug eine gültige Plakette, dann kann der Mieter nur durch gezieltes Nachfragen Auskunft erlangen...

Entdeckung  10.09.2012, 12:48
@stelari

Ein Privater ... darf nicht so einfach Campingautos vermieten = vermieten = Mietzahlungen dafür verlangen.

Ein Privater und auch ein Gewerbetreibender ist verpflichtet für so hohe Beträge ... einen ordnungsgemäßen Beleg auszustellen ... also ... etwas '"schriftlich" zu machen ... tut er das nicht, ist die Finanz im Falle entsprechender Kenntnis sehr am Einkommen und und den entsprechenden Angaben des Betreffenden dazu interessiert ... ("ich stelle dir zwar keine ordnungsgemäße Rechnung aus ... aber du kannst mir vertrauen ... ich gebe immer alles sehr penibel in meiner Steuererklärung an ..!" so funktioniert das defintiv nicht ... Das wird dir jeder Finanzexperte bestätigen )

Und ... wenn jemand Autos gegen Mietentgeld an Privat vermietet, dann ist er sehr dafür verpflichtet, dass die Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen ...

Ein Kfz zu vermieten (ich rede nicht von "verborgen" oder unentgeltlich zu verleihen ... darf nur, wer sich an die gesetzlichen Vorschriften hält ...

Das ist eine Horror-Geschichte! Duhast jetzt schon bitter dafür bezahlt, daß der Vermieter Dir einen solchen alten Schlurren vermietet hat - und daß Du auf eine vertragliche Regelung verzichtet hast.

Es ist schlicht kriminell, wenn er Dir ein Fahrzeug mit 17 Jahren alten Reifen andreht - und Du hast in DIESEM Punkt sehr gute Karten. (Und ja, Du hättest das Alter der Reifen feststellen können; das steht nämlich codiert auf den Reifen drauf. Eine andere Frage ist, ob Du das als Laie hättest wissen müssen.)

Ich schlage Dir folgenden vor: Dreh den Spieß um. Fordere von ihm den Ausgleich der Reparaturrechnungen und aller entstandenen Kosten (die hast DU doch bezahlt, ohne daß er sie Dir erstattet hätte, oder?). Vielleicht ist sogar noch "Schmerzensgeld" drin wegen des Unfalls mit zweimaligem Überschlag und wegen des versauten Urlaubs?

Ein alter Diesel darf nach 17 Jahren(?) und 300 TKM kaputtgehen. Da hat meiner Meinung nach der Vermieter keine Chance. Schön wäre es, wenn Deine Freundin bei der Testfahrt dabei war und das Tackern bezeugen kann. Aber auch so dürfte die KM-Leistung reichen, seine Schadenersatzforderung in diesem Punkt in sich zusammenfallen zu lassen.

Eins ist ganz wichtig: Du brauchst einen Anwalt, am besten einen Spezialisten für Verkehrsrecht (kann dir z.B. der ADAC empfehlen, auch wenn Du - wie ich vermute - kein Mirglied bist). Ohne den wirst Du noch einmal über den Tisch gezogen. Da mußt Du noch einmal investieren, in der Hoffnung a) die Forderung des Vermieters locker abschmettern zu können und b) eigene Forderungen (siehe oben) gegen ihn durchzusetzen.

Meine Argumentationsstrategie wäre: Der Vermieter hat mir, obwohl er es wissen mußte, ein Mietfahrzeug mit 17 Jahre alten, verkehrsunsicheren Reifen angedreht. Dies führt ursächlich zum Unfall und den darau entstandenen Folgeschäden. Daher DEINE Forderungen an den Vermieter.

Der Anwalt wird das sicher besser hinkriegen. Wichtig wäre aus meiner Sicht noch, einen Gutachter zu beauftragen, der den Zustand des alten Schlurrens festhält. Aber auch das wird Dir der Anwalt sagen (Kostenrisiko Gutachter bei Vergleich?).

Wenn es zu einem Vergleich kommt, wirst Du den Anwalt aus der erzielten Summe selbst bezahlen müssen, wenn Du den eventuellen Prozeß verlierst (was ich mir aber kaum vorstellen kann) ebenso. Gewinnst Du, zahlt der Vermieter Deinen RA und das Gutachten.

Was für eine Horror-Story!

Ich wünsche euch gute Nerven und viel Glück,
earnest

earnest  10.09.2012, 11:55

Sorry wegen der Tippfehler.

ichbins2711 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 22:37
@earnest

Kein Thema, ich Sammle Tippfehler... :D

Wenn Du keinen Anwalt hast, bist Du auf verlorenem Posten. Dann kannst Du nur darauf warten, dass der Mann klagt und hoffen, dass ein Richter die Klage abschmettert. Hoffentlich hast Du noch Fotos vom Zustand des Autos und der Reifen gemacht.

ichbins2711 
Beitragsersteller
 10.09.2012, 11:38

Ja hunderte Bilder hab ich davon... Vor dem Urlaubsantritt hatte ich Fotos gemacht und beim Unfall bzw. von dem, was wieder im Urlaub repariert worden ist.

Ok - hier sind beide in der Pflicht...

Du hättest schon vor Fahrtantritt dich vom ordnungsgemäßen Zustand der Reifen überzeugen müssen - ein Fahrzeug mit 17 Jahre alten Reifen darf niemals die Prüfplakette erhalten, zudem kann man sich anhand der DOT-Nummer informieren. Schon hier hättest du Abstand von dem Mietvertrag machen müssen. Wer ein Fahrzeug mietet, der sollte immer die Grundcheckliste abarbeiten... Reifenzustand / Alter, letzter Ölwechsel, Zahnriemenwechsel, Inspektion ect pp... damit kannst du dich also nicht rausreden, Nur wenn von gewerblich mietet, der darf sich auf gewisse Standards verlassen, weil es hier um Treu und Glauben geht. Zudem sollte man nicht all zu naiv an sowas rann gehen, Unwissenheit schützt vor Schaden eben nicht...

Wenn dir einer sagt, das sei normal bei einem Diesel diesem alters wenn du danach fragst, spätestens dann sollten die Alarmglocken schrillen! Richtig, ein Diesel älterer Bauart klingelt wenn er kalt ist, doch spätestens wenn er warm ist ist das weg oder deutlich leiser. Bleibt es, dann deutet das auf verschiedene Schäden hin... Lager, Laufbuchsen, Ventile ect und ein versagen führt dann wie passiert zu einem kapitalen Motorschaden.

Anmerkung - gerade ältere Motoren kann man überdrehen, egal wie viel PS sie haben, wenn der Begrenzer nicht mehr arbeitet, dann bleibt der Schaden nicht aus.

So- nun fangen wir mal an...

Du bist auf jeden Fall in der Pflicht, weil du einen Schaden verursacht hast, wer einen Schaden verursacht, der muss ihn ersetzen. Du kommst da nur raus, wenn du schlüssig darlegen kannst, dass der Schaden bereits zuvor bestanden hat oder zumindest die Ursache in einem Vorschaden liegt, den du nicht zu verantworten hast.

Der Vermieter muss hingegen darlegen, dass eben kein Schaden oder zumindest Vorschaden vorgelegen hat um sein Recht zu bekommen.

Hast du eine private Haftpflicht? wenn ja, dann melde den Schaden - die werden sich dann darum kümmern.

Eines ist jedenfalls sicher, ohne anwaltschaftliche Hilfe kommst du hier nicht weiter!

gansh  11.09.2012, 09:13

Anmerkung - gerade ältere Motoren kann man überdrehen

kommt selten vor---nichtbeachtung eines hohen ölverbrauchs führt zu motorschäden.

Oh Mann, ihr scheint ja echt einen richtigen Griff ins Klo gehabt zu haben mit dem Wohnmobil.

Ich wuerde Dir dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. Da wirst Du nicht drumrum kommen, und der ist auf jeden Fall noch billiger als wenn DU ne Rechnung von 30.000 Euro auf den Tisch gelegt bekommst.

Vermute mal, dass Du auf jeden Fall zumindest fuer einen Teil der Schulden aufkommen musst, aber ob Du fuer alles haftbar zu machen bist, kann ich Dir so nicht sagen.

In Zukunft alles schriftlich vereinbaren, damit im Schadensfall solche Sachen geklaert sind.