Gegnerische Versicherung zahlt nicht?

3 Antworten

Jetzt sagt die gegnerische Versicherung das sie nicht zahlen will da es vorher schon ein Schaden gab.

Gab es vorher denn bereits einen von der Versicherung regulierten Schaden in dem Bereich? Bzw. hast Du das Auto gebraucht als Unfallfahrzeug gekauft oder als unfallfrei?

LHermes19 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 10:53

Also habe den Gutachter angerufen und der hat einen Vorschaden vermerkt. Kratzer an Tür ind ungewöhnliche Dichte des Lacks hat aber mit dem Unfall nix zu tun. Dann hat er noch vermerkt das dir Stoßstange einen Vorschaden hatte. Heißt ich bekomme kein Geld ?

LHermes19 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 10:20

Versteh ich jetzt nicht was soll an meiner Geschichte nicht stimmen ??

LHermes19 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 19:59

Meine Frage ist nur der Gutachter der gegnerischen Versicherung hat einen Schaden netto 2700€ festegestellt. Mein Anwalt sagt er will klagen.

godlikegenius  20.03.2017, 20:00
@LHermes19

Dann klagt doch, wenn alles in Ordnung ist.

DerHans  21.03.2017, 09:50
@LHermes19

Dem Anwalt ist es doch egal, wer den Rechtsstreit gewinnt.

godlikegenius  21.03.2017, 09:57
@DerHans

Dem Anwalt ist es doch egal, wer den Rechtsstreit gewinnt.

Eben. Deswegen besteht er auch auf Vorkasse.

Hatte mir dann noch die restlichen Beiträge/Fragen des Fragestellers angesehen und bin ich für mich persönlich zu dem Schluss gekommen, dass an seiner Geschichte mindestens ein grosser Teil nicht stimmt.

LHermes19 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 19:56

Ehm sorry aber ich weiß das der Vorbesitzer  kein Unfall hatte und auch sich nichts bezahlen lassen hat. Es geht um einen. CL 55 AMG

godlikegenius  20.03.2017, 19:58
@LHermes19

Alles schön und gut, das wissen wir hier ja nicht.

Dann sollte der Schaden von der gegnerischen Versicherung ja auch anstandslos reguliert werden, aber:

Jetzt sagt die gegnerische Versicherung das sie nicht zahlen will da es vorher schon ein Schaden gab.

;-)

LHermes19 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 19:52

Also moment mal. Ich hab das Auto gekauft und bin damit 1,5 Jahre gefahren. Ich stand einfach an der Tankstelle und er ist rückwärts in mich reingefahren da muss ch dich etwas bekommen? Ich meine ein Unfall ohne Schäden?

godlikegenius  20.03.2017, 19:55
@LHermes19

Nicht, wenn ein Schaden an dem Fahrzeug bereits an den Halter ausgezahlt worden ist.
Also, dann bekommst Du natürlich schon etwas, wenn das Fahrzeug noch einen Restwert hatte. Man kann sich doch einen Unfall nicht mehrfach auszahlen lassen.

Von was für einem Fahrzeugwert bzw. Kaufpreis bzw. Auto reden wir denn eigentlich gerade?

godlikegenius  20.03.2017, 19:49

Interessantes Setup eigentlich.

Eine Möglichkeit wäre, dass das Fahrzeug beim Vorbesitzer verunfallt war, dieser sich hat auszahlen lassen und das Fahrzeug preiswert instandgesetzt und verkauft hat. In dem Fall wäre das Auto nur noch den Restwert bzw. gar nichts mehr wert.
Der Verkäufer hätte Dich in dem Fall betrogen - Du müsstest ihm dann auf die Pelle rücken.

Oder die Versicherung irrt sich. Aber die denken sich das nicht aus, um Dich zu ärgern.

Andere Möglichkeiten fallen mir nicht ein.

Du könntest mal versuchen bei Deiner eigenen Versicherung nachzufragen, ob die Dir Auskunft darüber erteilen können, ob Dein Auto schon einmal reguliert wurde. Vielleicht dürfen die das, es ist ja Dein Auto, einen Versuch ist es wert.

LHermes19 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 19:43

Also im Kaufvertrag steht nix von einem Unfall

LHermes19 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 19:39

Ja hab es gebraucht gekauft

LHermes19 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 19:38

Nein es gab keinen Schaden der von der Versicherung vorher reguliert wurde und Moment ich muss nach schauen im Kaufvertrag aber eigentlich unfallfrei

Wenn der Sachverständige einen Altschaden festgestellt hat, wird dieser natürlich berücksichtigt. Eine kaputte Stoßstange z.B. wird ja nicht noch mehr kaputt, wenn sie sowieso bereits ausgetauscht werden musste.

LHermes19 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 10:51

Also habe gerade bei den Gutachter angerufen und die haben echt nenn Vorschaden vermerkt. Bedeutet das ch jetz kein Geld bekomme!?

DerHans  21.03.2017, 10:52
@LHermes19

Von der Versicherung vorerst jedenfalls nicht. Da musst du dich an den Vorbesitzer halten.

LHermes19 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 00:01

Der Gutachter hat keine Altschaden vermerkt ein nettobettrag von 2700€ Schäden begutachtet

DerHans  21.03.2017, 09:52
@LHermes19

Dann ist ein Schaden in einer Datenbank vermerkt.

Gegnerische Versicherung schickte am gleichen Tag einen Gutachter.

Dies ist schon der erste Fehler.

Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden bestimmt der Geschädigte den Gutachter!

Dann kamen Fragebögen und. H wusste nicht was ich da schrieben soll und hab es meinem Anwalt übergeben.

Diesen Satz verstehe ich nicht!

Wer ist denn H?

Und wieso wusste dieser H nicht was der Geschädigte schreiben sollte?

und hab es meinem Anwalt übergeben.

Und der Anwalt hat keine Ahnung? oder weshalb stellst du sonst deine Fragen hier im Forum?

Mein wanwalt will jetzt klagen und will von mir vorab 836€.

Auch dies ist unüblich, oder hast du Zahlungsprobleme und evt. einen Eintrag in der Schufa?

Jetzt sagt die gegnerische Versicherung das sie nicht zahlen will da es vorher schon ein Schaden gab.

Hat es denn einen Schaden gegeben, der nicht repariert wurde, bzw. nicht durch eine Kfz-Werkstatt repariert wurde?

Bitte beachten, dies können Versicherungsunternehmen auch über die HIS-Datei des GDV-Verbandes in Verbindung mit der Fahrgestell-Nr. heraus bekommen.

LHermes19 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 00:47

Ja klar hab ich einen Schufa Eintrag und der Gutachter hat einen Betrag von netto 2700€  bestätigt. Bestimmt gab es davor einen Schaden aber der Schaden den der Gutachter bestimmt hat ist ja nicht der gleiche der Gutachter meinte halt das das Auto bestimmt vorher einen Unfall hatte und ich hab Gesagt das ich das nicht weiß. Weiss ich auch nicht. Auf jeden Fall ist der Gegner rückwärts auf mich drauf gefahren und die Stoßstange ist getroffen und das rechte Licht wackelt beim fahren das war ja davor nicht. Und H war ein Tippfehler ich meinte mich. So.

Ich will mich hier nur absichern und nochmal Meinungen einholen. Mein Anwalt meint wir müssen klagen. Aber selbst wenn da vorher ein alter Schaden wäre müsste ich doch was was für mein ncht und meine Stoßstange bekommen und allein mein pdc kostet ja 500€. So hoffe ich hab es gut erklärt 😊

Apolon  21.03.2017, 08:28
@LHermes19

Aber selbst wenn da vorher ein alter Schaden wäre müsste ich doch was was für mein ncht und meine Stoßstange bekommen und allein mein pdc kostet ja 500€.

Nein - nur dann wenn die Reparatur dieses alten Schadens ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

Wenn nicht, kann man die Schadenserstattung mindern, oder manchmal sogar ablehnen.

Was meinst du überhaupt mit dem Satz "mein pdc (?) kostet 500 €"?

Bestimmt gab es davor einen Schaden aber der Schaden den der Gutachter bestimmt hat ist ja nicht der gleiche

Woher willst du dies wissen? Du hast doch gar keine Ahnung, von einem früheren Schaden!