Wegen unterschlagung anzeigen? Geht das?
Hallo alle.
ich habe fälschlicherweise 1 mal Geld falsch überwiesen an eine damalige freundin, heute feindet sie mich nur an.
ich sollte 6,00 überweisen was ich tat leider hab ich aber ausversehen 2 mal überwiesen und mich vertippt und 64 euro überwiesen.
ich habe sie angeschrieben das sie sich bitte melden soll wenn die 64 euro drauf sind denn die 6 sind eingegangen.
das ganze war am 10.sep. Ich war extra bei der Bank habe die Daten kontrollieren lassen weil nicht das ein zahlen dreher irgendwo ist und das geld komplett wo anders ist, aber nein der Bankberater ist alles mit mir durch gegangen und alles war richtig.
ich renne jetzt schon seit 9 tagen da hinterher und will mein Geld wieder haben.
ist eine anzeige wegen Unterschlagung sinnvoll? Dies hatte mir mein Bank Berater empfohlen.
lg und danke.
5 Antworten
Unterschlagung ist hier leider nicht gegen. Daher geht es nur über den zivilen Rechtsweg.
246 StGB (Unterschlagung)
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, ...
so lautet Gesetzestext. Und da eine Überweisung keine bewegliche Sache ist, Das sind Sachen die man anfassen kann, jedoch kein Haus zum Beispiel, weil das nicht beweglich ist (das nur zur Erklärung), fällt leider dein Geld nicht rein.
somit kann überwiesene Geld oder auch übergebenes Geld, nicht unterschlagen werden. Man könnte zwar evtl. was konstruieren, wenn du ihr einen 200 Euro Schein gibst. Und man dann von der Sache an sich sprechen würde, dass sie genau diesen 200 Euro Schein mit der Seriennummer unterschlagen hat. Aber das einem Staatsanwalt weiß zu machen, dass es nicht um den Wert geht sondern um den Schein, ist eher unwahrscheinlich.
also bleibt dir nur der zivile Klage weg. Zudem ein Strafverfahren nicht heißt, dass die dir dein Geld zurück holen. Die bestrafen nur die Tat an sich, das Geld muss trotzdem über den zivilen Rechtsweg geholt werden.
falls es zu unverständlich war, kannst mich gerne weiter fragen. Grüße
Frag Deinen Bankberater, ob er die 64 Euro wieder auf Dein Konto buchen kann. Da gibt es eine solche Möglichkeit - wenn jemand Geld von Deinem Konto abgezogen hat. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch in dem Fall geht, wenn Du selbst überweist.
Ansonsten schreib das Geld ab! Eine Anzeige wegen 64 Euro ist lächerlich. Dein Gegenüber wird gegen Dich aussagen. Du hast keine Chance. Das nächste Mal sei vorsichtiger, was Du tust.
Nein, bei Überweisungen, die man selbst veranlasst hat, ist das nicht möglich.
Vielen Dank! Ich war noch nicht in einer solchen Situation. Hätte ja sein können. Gut: Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Das muss der FS noch lernen!
Eine Anzeige wegen Unterschagung würde deiner Bekannten nur einer Strafe zuführen. Dein Geld bekommst Du so aber nicht zurück.
Dazu benötigst Du die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Dessen Kosten werden allerdings die Höhge des Schadens übersteigen.
Eine Anzeige wegen Unterschagung würde deiner Bekannten nur einer Strafe zuführen.
Nein, eine Anzeige würde zur soforteinstellung führen.
Wegen unterschlagung anzeigen? Geht das?
ja, das geht.
ist eine anzeige wegen Unterschlagung sinnvoll?
Nein, das wäre nicht sinnvoll, da hier kein strafbares Verhalten - erst recht keine Unterschlagung gegeben ist.
Das ist falsch! Der Tatbestand der Unterschlagung ist nicht gegeben. Siege meine Erläuterung!
Vielleicht solltest du meinen Kommentar nochmal in Ruhe lesen.
ups. Das stimmt. Aber warum schreibst du dann als erstes, dass es geht? Das geht nämlich nicht. Das widerspricht sich. Du kannst keine Anzeige aufgeben, wo die Tatbestände nicht erfüllt sind. Weil der Beamte vor Ort prüft ob eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Würde er trotz des wissen, dass keine strafbare Handlung vorliegt, ein Strafverfahren einleiten obwohl keins vor liegt. Verfolgung Unschuldiger nennt sich dann die Straftat die man selbst begeht.
sorry, dass ich nicht bis zum Ende gelesen habe. Jedoch widerspricht sich dein Text. Grüße
Aber warum schreibst du dann als erstes, dass es geht? Das geht nämlich nicht. Das widerspricht sich. Du kannst keine Anzeige aufgeben, wo die Tatbestände nicht erfüllt sind.
Ich kann jeden wegen allem anzeigen. Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen.
Erfüllt die Schilderung keinen Straftatbestsnd, gibt’s ne soforteinstellung nach 152 II; ist nach Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegeben, wird nach 170 II eingestellt.
Das ist falsch! Wenn keine Straftat vorliegt, wird keine ANZEIGE gefertigt. Weil man ja dann gegen jemanden ermitteln würde, der nichts getan hat. Es wird wenn überhaupt, weil drauf bestanden wird, ein „Protokoll“ gefertigt, damit es aktenkundig ist, dass nichts vorliegt. Man kann es natürlich auch zur Kenntnis der StA vorlegen. Da ist noch keine Anzeige gefertigt und muss auch nicht eingestellt werden. Die StA könnte dann entscheiden, ob sie es zur Anzeige bringt und verfolgen will.
Das wäre ja noch schöner. Eine Anzeige ohne vorliegender Straftat. (Und bevor man hier wieder jeden Satz zerpflückt... bei eindeutigen Fällen. Ist etwas unklar, muss ermittelt werden)
Das ist falsch!
Nein.
Wenn keine Straftat vorliegt, wird keine ANZEIGE gefertigt. Weil man ja dann gegen jemanden ermitteln würde, der nichts getan hat.
Falsch. Was ist eine Anzeige?
Und du hast es ja selbst gesagt. Die StA ist verpflichtet, sofern strafbare Handlungen vorliegen... und das ist in diesem Fall nicht gegeben
152 II
...verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
und hier ist es eindeutig, dass nichts vorliegt. Da sind wir ja beide auf einem Nenner.
Nochmal: was ist eine Anzeige?
Du willst es einfach nicht verstehen. Aber gut. Ist mir zu blöd, es weiter zu erklären. Dazu ist alles gesagt!
Unterschlagung ist hier nicht gegeben und kann nicht angezeigt werden. PUNKT
Du willst es einfach nicht verstehen.
Ich verstehe es durchaus, nur hast du leider keine Ahnung von den Begriffen.
Wenn du meinst. Verbreite nur weiter deinen theoretischen schmarn.
fakt ist. Es liegt keine strafbare Handlung vor, und die wird auch nicht zur Anzeige gebracht. Weil ein Strafverfahren wegen einer Straftat die nicht vorliegt gegen jemanden der nichts getan hat zu eröffnen, obwohl man es von vornherein weiß, ist strafbar.
und mit dir red ich nicht weiter, weil es meine Sinn hat :)
Musst drauf zivilrechtlich klagen, ist ne ungerechtfertigte Bereicherung 🤷♂️
Das geht bei einer Überweisung nicht; nur bei Lastschriften.