Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV Strafe?

6 Antworten

Siehe Tatbestandskatalog

816130

Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt.

§ 16a Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 182 BKat

0 Punkte 50 EUR Bußgeld

Zusätzlich zu den bereits von Antitroll1234 genannten 15 Euro kommt noch die Strafe in Höhe von 50 Euro für eine "unzulässige Fahrt" mit dem Kurzzeitkennzeichen.

Holst du dir ständig ein neues, oder was meinst du mit darauf angewiesen?

Wenn das Fahrzeug in Ordnung wäre, dürfte zumindest doch die Hauptuntersuchung kein Problem sein.

Ist sie ein Problem und das Fahrzeug hat Mängel, gibt es dafür durchaus weitere Strafen.

Viele Grüße

Michael

infinitypersia 
Beitragsersteller
 29.07.2018, 13:20

Nein, ich habe Montag spät Schicht und muss mit meinem Auto zur Arbeit fahren , habe keine andere Möglichkeit , und schaffe es somit nicbt zum tüv.

19Michael69  29.07.2018, 13:34
@infinitypersia

Und was war am Freitag, wie wäre es mit Montag vor der Spätschicht?

Es gibt keine Begründung dafür, in drei Monaten keine Zeit für die Hauptuntersuchung gehabt zu haben.

Das sind Ausreden, die kein Ordnungshüter akzeptieren wird.

Gruß Michael

topbaugutachter  29.07.2018, 13:40
@19Michael69

Du armer armer Mensch, du bist der einzige der keine Urlaub bekommt. Kann man nicht fahren muss man laufen, Bus fahren oder Rad

19Michael69  29.07.2018, 15:56
@topbaugutachter

Was? Wie? Das wird ja immer wirrer ...

Ich bin nicht der Fragesteller und ich habe keine Probleme mit Hauptuntersuchung und Kurzzeitkennzeichen oder damit Urlaub zu bekommen.

topbaugutachter  29.07.2018, 20:16
@19Michael69

Verzeih, ich vergas

Guckst Du in die FZV §16a(3)

(3) Ein Kurzzeitkennzeichen darf

1.

nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 unter Beachtung der Beschränkungen nach den Absätzen 6 und 7 und

2.

nur an dem Fahrzeug, für das es zugeteilt worden ist,

verwendet werden. Kurzzeitkennzeichen sind nach § 10, ausgenommen Absatz 3 Satz 2, 3 und 5 bis 7, in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 6 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nur anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 bis 4 vorliegen.

In Abs 6 findest Du

(6) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Absatz 1 nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

D.h. Du darfst ohne eine gültihe HU nur die Fahrt zur HU / TÜV / DEKRA / Werkstatt im Zulassungsbezirk und der Nachbarbezirke machen

Jetzt willst Du aber einfach so damit herum fahren, d.h. Du verwendest das Kennzeichen für eine unzulässige Fahrt

Das findest Du im Tatbestandskatalog als Verstoß gegen §16a(3) FZV

816130

Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt

§16a(3), §48 FZV, §24 StVG, 182 BKat 0 Punkte 50 EUR

Es kostet ein Bussgeld von 50 EUR

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

15,-€ Verwarngeld und Mängelkarte welche innerhalb einer Woche Nachweis der Erledigung des Mangels vorliegen muss.

Verkehrssicheres Fahrzeug vorausgesetzt.

Beim Erwerb eines Kurzzeitkennzeichens zB zur Tüv Vorführung haftet der inhaber für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges bis zur Abnahme der HU . weil das Häuffig missbarucht wurde ist die TüV Regelung gekommen was auch nicht gerade Sinn macht wenns ordnungsgemäss verwendet wird.. denn dazu werden die meist benötigt die fahrzeuge vorzufahren.. Ich hab die eigendlich immer nur Fahrten für Reparaturen wie Achsvermessung wenns erforderlich war oder eben zur Vorführung beim Tüv / GTÜ genutzt .. den das ist der erklärte Verwendungszweck für diese kennzeichen.. Händler nehmen die auch häuffig für Probefahrten , Grenzwertig ist wenn Kunden damit Fahren.. Joachim