Herbertz Einhandmesser ohne Daumenpins führen?
Hallo Leute,
diesmal frage ich mich, ob ich ein Messer führen darf, das keine Vorrichting besitzt, die es mir einfacher macht, ein Messer mit einer Hand zu öffnen.
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http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s2
Bei 2.1 steht: Ein einhändig feststellbares Messer besäße
- einen Daumenpin oder Daumenstift, ein seitlich an der Klinge angebrachter Metallstift, mittels dem man mit dem Daumen die Klinge öffnen kann
- ein Daumenloch oder Öffnungsloch, ein in die Klinge gebohrtes Loch oder eine Ausfräsung, in die man mit dem Daumen greifen kann
- einen Flipper, aus den Messergriffen herausstehende und mit der Klingenachse verbundene Öffnungshebel
- Federmechanismen wie sie bei Automatikmessern (Springmessern) zu finden sind
- Federunterstützte Öffnungsmechanismen, so genannte „Assisted-Opening“ Systeme
Nun frage ich mich, ob mein Messer noch als Einhand zählt, wenn es keine dieser Vorrichtungen besitzt, ich also die Daumenpins entferne.
Kann mir das irgendjemand belegen? (Gerichtsurteile, Gesetze)
Danke schonmal im Voraus
Gruß Max
2 Antworten
Es ist dann kein Einhandmesser mehr. Ein Einhandmesser muss sich durch bauliche Merkmale mit einer Hand öffnen und feststellen lassen und sich durch diese Merkmale von einem Zweihandmesser unterscheiden.
Mit bestimmten Techniken und Fingerfertigkeit bekommt man so gut wie jedes Klappmesser mit nur einer Hand auf, egal ob Zweihand oder Einhand. Das Gesetz dazu ist gänzlich schwachsinnig. Viele Messer haben ja genau zu dem Zweck einen abnehmbaren Pin. Das Loch was zurückbleibt ist kein Daumenloch. Da ist jeder Nagelhub besser geeignet um dort zum Öffnen anzusetzen.
Ich führe ein Messer, dass nach schriftlicher Äußerung vom BKA (die welche die Feststellungsbescheide herausgeben) eindeutig ein Zweihandmesser ist und nach allgemeiner Begutachtung nicht dem Führverbot unterliegt (auch keine Waffeneigenschaften). Ich habe dieses Teil noch nie mit beiden Händen geöffnet, immer nur mit einer Hand.
Ein Einhandmesser ohne Modifikationen? Dann wäre es ein Einhandmesser, da es nur ein Einhandmesser sein kann, wenn es sich durch deine beschriebene Merkmale mit einer Hand öffnen und feststellen lässt. Ohne diese Merkmale ist es kein Einhandmesser, dann ist es ein Zweihandmesser. Wenn nur der Daumenpin als einziges Merkmal vorliegt, und du den abschraubst, dann ist es eben kein Einhandmesser mehr, weil das bauliche Merkmal entfernt worden ist.
Mein Messer von dem ich sprach hat ebenfalls keinerlei Merkmale eines Einhandmessers, daher vom BKA als Zweihandmesser eingestuft. Und trotzdem bekommt man es leicht mit nur einer Hand geöffnet und festgestellt. Daher stimmt die Aussage nicht, sobald sich ein Messer mit einer Hand öffnen lässt ist es ein Einhandmesser. Denn dann gäbe es keine Zweihandmesser mehr, irgendeiner findet immer einen Trick und das kann nicht der Punkt sein, an dem man ein Einhandmesser definiert. Es müssen bauliche Merkmale vorhanden sein, die genau dafür gedacht sind es mit einer Hand bedienen zu können. So ist es definiert. Und so musst du auch argumentieren. Es gibt viele Beamte, die bei Kontrollen erst einmal alles mögliche beschlagnahmen, weil sie einfach keine Ahnung haben. Es gibt auch jemanden der hier mal schrieb, dem das BKA am Telefon gesagt hat, ein Einhandmesser bleibt immer ein Einhandmesser, auch wenn der Pin ab ist. Aber genau das ist ein Beispiel für einen Beamten, der absolut keine Ahnung hat. Das Waffenrecht in Deutschland ist kompletter Müll. Pech kannst du in sofern immer haben, dass du erst mal diskutieren darfst. Ich könnte in so einer Situation sicher und freundlich das Gesetz erklären und Punkt für Punkt an meinem Messer erläutern. Wenn du das auch kannst, dann ist es kein Problem.
Es gibt bei Behörden oft Merkblätter, keine Gesetzeszitate. Und da gibt es einige Beispiele wo es zu fehlern kam. Nimm dir das Gesetz und die dazugehörige allg. Waffengesetzverordnung (seit 2012 in Kraft) und studiere es genau. Dann weißt du, dass ein Einhandmesser ohne Pin und sonstige Eigenschaften eines Einhandmessers ein Zweihandmesser geworden ist!
ok werd ich machen :) Danke
Gut, also ist ein Einhandmesser ohne Modifikationen ein Zweihandmesser?
Der Umbau wird wahrscheinlich nichts bringen, es sei den das Messer ist dann wirklich nicht mehr mit einer Hand zu öffnen. Im Zweifel entscheidet ein Gericht ob es sich um eine Einhandmesser handelt das unter das Führungsverbot fällt oder nicht. Nur weil der Daumenpin fehlt bedeute das ja nicht unbedingt das das Messer nicht mehr mit einer Hand geöffnet werden kann. Mein Tipp einfach direkt ein Messer kaufen das nicht unter das Führungsverbot fällt.
Ok, schade... Ich kann ja theoretisch auch das messer so manipulieren, dass es schwerer aufgeht und der Widerstand dann zu groß ist als es mit einer Hand öffnen zu können.
das ist leider auslegungssache. soweit ich weiß geht es hier um bauliche merkmale. ergo ist ein entfernen des daumenpins die beseitigung des baulichen merkmals, welches grund für die untersagung ist, ein messer zu führen.
zum beispiel ist das wohl mit berühmteste klappmesser der welt, dass buck 110, ein zweihandmesser und jeder öffnet das problemlos mit einer hand.
dennoch rate ich dir bei der für deine region zuständige ordnungsbehörde nachzufragen. ich werde mir in den kommenden wochen zum beispiel ein kershaw blur in s30v zulegen, den pin entfernen und dann von einem freund das übrig gebliebene loch verschliessen lassen. sollte ich trotz dieser "modifikation" probleme bekommen, werde ich alles dafür tun dagegen anzugehen.
Und das wurde dir vom BKA bestätigt?