ist das messer erlaubt?
es handelt sich um ein herbetz messer was 7,2 cm klingenlänge hat und eine festende klinge obwohl es ein klappmesser bzw taschenmesser ist auf der klinge steht c.jul herbertz aisi 420 ich bin 16 jahre alt ich habe es in einem laden in der innenstadt gekauft ist das ab 18 eig oder ganz verboten oder erlaubt?
6 Antworten
ES kommt darauf an ob es ein Einhandmesser ist oder nicht hast du vielleicht ein Bild?
...das ist ein Klappmesser mit feststehender Klinge
Also entweder steht hat das Messer eine feststehende Klinge oder es ist ein Klappmesser.
Oder meinst Du ein Klappmesser mit arretierbarer Klinge?
Rechtlich gäbe das nur dann Probleme, wenn das Ausklappen und Arretieren der Klinge mit einer Hand möglich wäre, sogenannte Einhandbedienung, denn die Dinger sind verboten.
Feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge sind erlaubt.
NEIN Ein klappmesser kann nicht feststehend sein nur FESTSTELL bar!!!!!
Ich würde sagen nein, aber schau doch in den entsprechenden gesetzt nach :)
ja ich finde da ja nix genaues
Wie Demosthenes schon richtig erklärt hat, kann ein Klappmesser keine feststehende, sondern nur eine feststellbare Klinge haben, d.h. eine Klinge, die man nur nach Lösen einer Vorrichtung zuklappen kann. Der Besitz derartiger Messer ist auch Jugendlichen erlaubt, verboten ist lediglich das Führen solcher Messer, aber auch nur dann, wenn man sie einhändig öffnen kann (§ 42a Waffengesetz). Hier noch ein bisschen was zum lesen:
http://www.gutefrage.net/tipp/legalitaet-bestimmter-messertypen
Zu der Aufschrift: Das ist lediglich die Stahlbezeichnung, wobei ich sagen muss, dass es ein eher unterdurchschnittlicher Stahl ist.
ja aber ich bin 16 und das ist ein klappmesser mit feststender klinge is das ohne altersbeschränkung