Victorinox 08 "Soldatenmesser" zum Führen erlaubt?
Es handelt sich um dieses Exemplar: https://www.victorinox.com/de/de/Produkte/Schweizer-Taschenmesser/Grosse-Taschenmesser/Schweizer-Soldatenmesser-08/p/0.8461.MWCH
Nicht dass ich es bisher außerhalb befriedeten Besitztums geführt hätte (außer beim Kauf in einem Globetrotter, bei dem mich der Verkäufer gewarnt hatte, ich solle es in der Verpackung in der Hosentasche lassen (hatte keinen Rucksack dabei, war Spontankauf und kannte mich nicht aus)) - eine Notwendigkeit hat sich im Alltag bei mir auch noch nicht bewusst angeboten dies außerhalb privaten Grundstücks zu führen, nur aus Interesse halber:
Die Klinge lässt sich Einhändig öffnen (am einfachsten mit dem Daumen) und arretiert mit einer Blattfeder; sie ist ungewöhnlich scharf für einen Wellenschliff (aus meiner Erfahrung bisher), das sinnvollste Tool ist aber noch die Säge und der Flaschenöffner :D Die Spitze ist abgerundet, ich bin mir sicher, dass man mit einem sehr kräftigen Stoß starke Prellungen und innere Verletzungen an bestimmten Stellen zufügen kann, mit dem Wellenschliff Reißwunden etc., aber bei statischem Druck auf die Handfläche kann ich auch 10 Kg ausüben, da wird nix von der Haut penetriert, es ist aber natürlich nicht angenehm :) Wie definiert das Gesetzt hier denn Stumpf, meiner Erinnerung nach gab es hierfür ja eine Ausnahme im Gesetz bei stumpfen Klingen, gibt es da physikalische Parameter oder geometrische etc.? Oder wieder eine Grauzone?
Ich habe natürlich diese Frage (1 Jahr alt) zu meinem Messer gelesen, diese stellte mich aber noch nicht zufrieden: der Link wird vom Editor als Spam beschrieben, daher einfach die Syntax mit anfügen (siehe andere Fragen, was vor "/frage" steht) /frage/ist-das-victorinox-08-in-deutschland-fuehrbarerlaubt
Ich kenne mich noch nicht so gut im Waffengesetz und weiteren aus und bin auch eher ein Messer Neuling - Klar könnte ich mich in durch die BKA Bescheide durchwälzen, ich bin mir sicher, dass ich aber einen Denkfehler begehe; nun wollte ich den "Messer Fetischisten" (das soll nicht abwertend gemeint sein, ich zähl mich mal dazu ^^), den Interessenten und denen die nicht zu vorigen gezählt werden wollen, sich aber auskennen, die Chance geben hier ihr Wissen zu entfalten :)
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
4 Antworten
1. Die Klinge des Soldatenmessers ist nicht stumpf, daher kannst du dir eine Suche nach einer Definition von 'stumpf' im Waffengesetz sparen (die es meines Wissens auch nicht gibt).
2. Das Soldatenmesser fällt eindeutig unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz ('Messer mit einhändig feststellbarer Klinge').
Okay, vielen Dank PatrickLassan! Ja, als direkt stumpf hätte ich sie auch nie bezeichnet, als "spitz" aber auch nicht, wahrscheinlich wegen meiner falschen Vorstellung der beiden Bezeichnungen.
Ich kann mich meinen Vorrednern da nur anschließen, dass das Führen verboten ist. Die Klinge ist einhändig zu öffnen und Verriegeld.Falls Du einen triftigen Grund hast darfst du es Führen oder ohne Grund in einem geschlossenem Behältnis transportiern (das weisst Du bestimmt schon).
Falls du ein anderes Einhandmesser suchst was Du auch problemlos führen kannst, kann ich Dir das SanRenmu 9054 empfehlen. Es kostet nicht viel, hat einen Flipper und ich habe damit noch nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank für den Tipp, Namensvetter! :)
Also Herr VortexDani... Dass Einhandmesser dem Führungsverbot unterliegen, weißt du doch. Da ist es auch nicht von Bedeutung, ob "stumpf" oder nicht :D Steht auch oben rechts fett in der Ecke
"Grosses Taschenmesser mit Feststellklinge für Einhandbedienung"
btw: So ein Messer würde ich mir aufgrund des Aussehens schon nicht kaufen ^^ Da wären mir die 40+€ zu schade :D
ja ich war damals halt noch ziemlich uninformiert ^^ und das mit Einhandmessern wusste ich natürlich, nur war ich mir nicht mehr sicher, wo das mit den stumpfen "Rettungsmessern" stand und inwiefern etwas als stumpf gilt ;)
Man bekommt das auch schon um einiges billiger, wollte nur wegen der Bilderqualität die Herstellerseite verlinken ^^
Qualität kostet.
Klingen unter 12 cm sind ok. Bei der einhandsache bin ich mir nicht sicher, glaube das geht auch i.O. (man kann ja eig fast alle Messer einhändig öfdnen...)
und einseitig geschliffene glaube ich, bin mir aber nicht sicher; vllt ist das aber auch logisch war nicht böse gemeint ^^
@triopasi
Nicht böse sein - aber falsche Antworten verwirren nur.
Wenn Du schon schreibst, du bist dir nicht sicher, warum haust Du dann trotzdem irgendwas (falsches) raus? - Punktegeil?
Die 12 cm haben was mit feststehenden Messern zu tun - entweder du kennst nicht den Unterschied zwischen feststehend und verriegeld oder du denkst nicht darüber nach, was du mit deinen falschen Antworten anrichten kannst!
Meinte nicht dass alles u 12cm automatisch okay ist, mir ist bewusst dass es zB aich ganz verbotene Messer gibt. Wie "spitz" die Klinge ist, ist egal..
bitte nur mit ausreichend Erfahrung und Wissen antworten (nicht böse gemeint, davon gibt es leider viel zu viele bei diesem Thema) - Nein, unter 12cm ist nicht automatisch ok, da gibt es sogar Waffen, deren Besitz zu Hause verboten ist, wie Balisong mit bestimmten Eigenschaften oder andere Klingen und Gegenstände (Schlagringe etc.) - mir ging es lediglich um die Tatsache, dass die Spitze nicht eindeutig spitz ist und offensichtlich absichtlich abgerundet gestaltet wurde - da kommen nun die Messer Experten ins Spiel, da ich hier "mit meinem Latein am Ende bin" - denn, einhändig zu öffnende, arretierende Messer, auch unter 12cm sind i.d.R. nicht außerhalb privaten Grundstücks (und abgesehen von triftigen Gründen) nicht erlaubt zu führen!
Korrektur: das "nicht" vor außerhalb streichen
Das gilt nur für feststehende Messer. Bei einhändig feststellbaren Messern ist die Klingenlänge ohne Bedeutung.