Victorinox Ranger Grip 55 Einhandmesser?
Hey. Es geht um das Vicorinox Ranger Grip 55 Taschenmesser.
Nach deutschem Waffengesetz Paragraph 42a sollte das Messer legal im Besitz und im Führen sein, da es:
Eine zwar arretierbare Klinge hat, diese jedoch mit 9,5 cm nicht die Maximallänge von 12 cm überschreitet,
Nicht einhändig zu öffnen ist, daher auch nicht als Einhandmesser gilt?
Ist das so richtig?
Habe da keine Ahnung von.
Danke im Vorraus :)
1 Antwort
Allgemein:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Zum Ranger Grip 55.
Im Gegensatz zum 61 ist das 55 nicht einhändig zu öffnen also völlig legal zu führen.
Die 12cm Klingenlänge beziehen sich ausschliesslich auf feststehende Messer, das hat mit Klappmessern nichts zu tun.
Sehr schön, vielen Dank!
Gibt ab Möglichkeit dann die entsprechend Hilfreichste Antwort, kurz und bündig alles, was ich wissen musste.
Schönen Abend :)