Darf man Klappmesser mit einer Klingenlänge von über 8cm führen?
Alle sagen immer, dass man keine Klappmesser mit eimer Klingenlänge von über 8cm mitführen darf. Aber in welchem Paragraph steht das?
In Paragraph 42a WaffG steht doch nur: "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm [...]".
Könnte mir jemand den Paragraph zitieren, in dem das mit den 8cm steht? Danke
8 Antworten
Es gibt keinen Paragraphen mit 8 CM.
Das Messer darf kein Einhandmesser sein.
Einhandmesser ist ok wenn es nicht feststellbar ist.
Super Übersicht. Und nix von wegen 8 CM Klappmesser. Hier werden die Springmesser mit 8,5 CM genannt. Das sind aber nicht besagte Klappmesser.
Danke für den Link.
Die 8,5 cm beziehen sich auf Springmesser. Das sind Messer, deren Klinge auf Knopfdruck seitlich herausspringen. Diese kann man verwechseln mit Einhandmessern mit Federunterstüzung. Dabei wird die Klinge mit Hilfe einer Feder nach oben geflippt, jedoch muss man die Klinge mit der Hand selbst noch ein gewisses Stück nach vorn treiben, bis die Feder den Rest übernimmt. Das gilt als Einhandmesser. Bei Einhandmessern ist die Klingenlänge egal, ebenso, wie bei Zweihandmessern
Musst mal bei Kotte-Zeller schauen ich glaub die haben die Paragraphen mit dahin geschrieben. Soweit ich weiß ist das Führen von einhandmessern generell untersagt. "Einhandmesser kaufen
Ab 18 Jahren dürfen Sie in Deutschland ein professionelles Einhandmesser kaufen. Da es sich um ein Taschenmesser handelt, dessen Klinge nur von Hand geöffnet werden kann, ist das deutsche Waffengesetz Einhandmessern gegenüber weniger streng. Sie dürfen das einhändige Einsatzmesser kaufen und auf Ihrem privaten Grund und Boden mit sich führen. Verlässt es diesen, muss ein sog. berechtigtes Interesse vorliegen und das Messer in einem geschlossenen Behälter sein. Das gilt für Menschen, die mit Wurfmessern Sport treiben, ein festes Einhandmesser Messeretui benötigen aber auch Angler, Polizisten, Feuerwehrleute, Jäger und Rettungssanitäter. Bei Kotte- Zeller können sie die Einhandmesser von Blackfield, Kalashnikov, Aotir, Ka-Bar, Bear, Magnum, MP 9, Pohl Forces oder Puma günstig bestellen." Zitat ende. Vllt hilfts dir
Mach das. Haben sich die Richtlinien vllt vor kurzem geändert? Das das vergessen wurde zu aktualisieren?
Vllt Schreibfehler? Auf der Webseite auf messer und dann steht das je nach Unterseite links oder unten.
Hab mir gerade die Seite angesehen, auf die du mich gelotst hast.
http://www.kotte-zeller.de/Einhandmesser.htm?websale8=kotte-zeller-shop&ci=015168
Wie Ich schrieb - ÜBELST!!
Nur kurz:
Ab 18 Jahren dürfen Sie in Deutschland ein professionelles Einhandmesser kaufen.
Falsch - natürlich auch unter 18 Jahren - Beweis? - Polizeiflyer:
https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Dortmund/Flyerab2012_InfoWaffenrechtallgElektro.pdf (Seite 1 links unten)
und das Messer in einem geschlossenen Behälter sein. ..
...ein festes Einhandmesser Messeretui benötigen aber ...
Falsch - VERschlossenen Behältnis, ein Messeretui ist nur geschlossen, aber nicht verschlossen, das würde als "führen" angesehen werden bei einer Kontrolle und man verliert das Messer und etwa 50-300 euro..
Ich glaube, Ich schreibe die mal an, warum die so lügen..
Alle sagen immer
Who the F*ck ist "Alle"? - nenn maal ein Beispiel!
Es gibt keine Text mit 8cm im Waffengesetz!
Nur zwei Längen findest du dort.:
8,5 cm bei Springmessern und 12 cm bei Messern mit fester Klinge - Klappmesser jeder Art (einhändig oder zweihändig) haben keine Längenbergrenzung.
Böse, üble und noch dazu falsche Beschreibungen - K&Z tut anscheinend alles um die Teile verkaufern zu können und schreckt auch vor Lügen nicht zurück!
Man begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nach dieser Anweisung verfährt, zahlt 50 -300 Euro und ist sein Messer los...
UNVERANTWORTLICH!