Gilt das Auto als "In der Öffentlichkeit"?
Wenn ich jetzt legal ein Messer aus Polen kaufe wo der Besitz legal ist (Zuhause),
aber das tragen in der Öfentlichkeit illegal ist kann mir was passieren wenn ich es im Auto nach Deutschland transportiere ?
Also gilt das Auto als "öffentlichkeit" ?
7 Antworten
Du darfst das Messer nur nicht offensichtlich im Auto liegen haben, ebenfalls solltest du es nicht verstecken. Am einfachsten ist du lässt das Messer in der Verpackung und behältst unbedingt den Kassenzettel um den Kauf belegen zu können.
Prinzipiell darfst du jedes Messer im Auto transportieren, es muss nur entsprechend gesichert sein. Ähnlich ist es z.B. bei Baseball-Schlägern, diese gelten zwar generell als Sportgerät aber dennoch braucht es ein entsprechendes Behältnis in welchem dieser Transportiert wird, ist er z.B. Griffbereit im Fahrerraum wird davon ausgegangen das dieser als Waffe eingesetzt wird.
Solange es verpackt im Handschuhfach liegt, ist es kein Tragen.
Das Innere des Autos ist es meines Erachtens Privatraum.
Naja, ich darf das so lange, bis es jemanden ablenkt, egal, was die Polizisten dazu sagen. Wenn ich als Mann nackt Auto fahre, fährt deshalb niemand in einen Straßengraben. Anders ist es sicher, wenn eine gutproportionierte Dame das macht.
Das ist so nicht ganz korrekt, auch ein Mann mit nackten Oberkörper kann die Damenwelt soweit ablenken das sie ihr Fahrzeug in den nächsten Graben oder an die nächste Laterne setzen.
Selbiges kann wohl auch auf einen Homosexuellen zutreffen.
In der Öffentlichkeit muss man gekleidet sein, alles andere fällt unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Sobald man in das Fahrzeug rein sehen kann gilt es als öffentlicher Raum sofern man sich auch auf solchem Bewegt, sind sämtliche scheiben verdunkelt und nicht einsehbar (in Deutschland nicht zulässig) gilt der Innenraum als "Privat", jedenfalls solange das Fenster nicht geöffnet wird.
Wer sich also nackt in der Öffentlichkeit bewegt und dabei erwischt wird muss mit einem Bußgeld rechnen, solche Bußgelder werden allerdings eher selten verhängt da nackte Personen für gewöhnlich nur einen Platzverweis erhalten.
Nimmt man es genau darf man schon nackt im Auto sitzen, sobald sich aber jemand daran stört (dabei ist es egal ob Passant, andere Verkehrsteilnehmer oder Polizei) wird man darauf angesprochen.
Nimmt man es jetzt ganz streng ist man ohne Schuhwerk ebenfalls schon "nackt", Barfuß zu fahren ist allerdings nicht verboten. Passiert aber ein Unfall erhält man allerdings mindestens eine Teilschuld.
In einem solchen Fall können sich die Juristen streiten, prinzipiell ist es nicht verboten, stört sich aber jemand daran muss man mit einem Bußgeld bzw. Platzverweis rechnen.
Solange es verpackt im Handschuhfach liegt, ist es kein Tragen.
Aber führen.
Das Innere des Autos ist es meines Erachtens Privatraum.
Das magst du so erachten, jedoch genießt es nicht den Schutz durch Art 13 GG. Da es kein Wohnraum ist.
Es handelt sich offensichtlich um eine Hieb-/Stoßwaffe nach dem WaffG.
Nach dem WaffG (Anlage 1, Abschnitt 2, Nr.4) führt eine Waffe,
wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt
Wenn sich das Messer also im Auto befindet und du gerade von Polen nach Hause unterwegs bist, dann führst du das Messer.
Das Führen derartiger Messer ist nach § 42a (1) WaffG verboten.
Die für dich relevante Ausnahme findet sich in Absatz 2 der Vorschrift:
Absatz 1 gilt nicht [...] für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
Das Messer muss sich also in einem verschlossenen Behältnis befinden. Ein mit einem Vorhängeschloss verschlossener Rucksack ist dafür bereits ausreichend.
Um noch mal auf deine konkrete Frage zu antworten: Ja, das Auto gilt in diesem Fall als "in der Öffentlichkeit".
Wenn sich das Messer also im Auto befindet und du gerade von Polen nach Hause unterwegs bist, dann führst du das Messer.
Vollkommener Dünnpfiff! Zum Führen gehört auch zugriffsbereit. Das kann ich aus dem Text nicht erlesen. Das Messer kann ohne weiteres in einem verschlossenen Behälter im Kofferraum sein.
Zum Führen gehört auch zugriffsbereit.
Das kann ich wo nachlesen?
Die Legaldefinition von "Führen" direkt aus dem WaffG habe ich geschrieben. Da steht nichts von "zugriffsbereit", sondern nur etwas von "tatsächlicher Gewalt".
Das Messer kann ohne weiteres in einem verschlossenen Behälter im Kofferraum sein.
Hab ich doch auch geschrieben.
Kein Führen ist es, wenn eine Waffe nicht zugriffsbereit ist und der Transport dem bedürfnisumfassten Zweck dient.
Du hast auch geschrieben:
Wenn sich das Messer also im Auto befindet und du gerade von Polen nach Hause unterwegs bist, dann führst du das Messer.
Und das stimmt nicht. Der Kofferraum ist auch im Auto, demzufolge würde der FS das Messer auch dann führen. Tut er aber nicht, weil das Messer nicht zugriffsbereit ist.
Das Messer wäre auch nicht zugriffsbereit, wenn es in seiner Verkaufsverpackung, umschlossen mit Klebeband, auf dem Rücksitz liegen würde. Und in allen Fällen hat er die tatsächliche Gewalt, weil er der Besitzer ist.
Du versteifst dich immer wieder auf den Begriff "zugriffsbereit".
Ich wiederhole mich, wenn ich frage, wo ich nachlesen kann, dass dieser Begriff für die Definition des Begriffes "Führen" eine Rolle spielt.
Auch für den erlaubten Transport spielt nicht der Begriff "zugriffsbereit", sondern der Begriff des "verschlossenen Behältnisses" eine Rolle.
Ich habe dir primäre Quellen geliefert, du lieferst bisher nur nicht überprüfbare eigene Meinung.
Daher bleibe ich dabei: Der Transport im Auto stellt ein Führen dar. Das Führen in einem verschlossenen Behältnis ist erlaubt.
Wie kommst du auf den Quatsch mit der Waffe? Jedes Brotmesser mit Klinge über 12cm fällt unter das Führverbot nach §42a WaffG.
Lebenserfahrung - zwischen den Zeilen lesen - Baucheinschätzung des FS aufgrund der Themen aus seinem Profil - Vergleich mit sonstigen auf dieser Plattform gestellten Fragen.
Und für die Restwahrscheinlichkeit, dass es sich wider Erwarten doch um ein Brotmesser handelt, habe ich "offensichtlich" geschrieben, was gemäß Duden "dem Anschein nach, anscheinend" heißt und nicht etwa "100%ig sicher".
Und wie soll man sie nach hause bringen :(
also darf ich sie in einem verschlossenem Behälter nach hause transportieren ?
Ja. Das verschlossene Behältnis darf sich dann auch im Auto befinden.
Der Weg nach hause darfst du es natürlich mit dir führen jedoch nur wenn es ordentlich verschlossen verpackt ist... Eine Quittung ist zum Vorteil das du den kürzlichen Kauf nachweisen kannst
Das messer darf weder sichtbar noch versteckt sein.. Bei nem Befund im Tank werden natürlich fragen gestellt... Originalverpackt in einem geschlossenen Behältnis im Kofferraum oder so ist hingegen etwas anderes..
Offen und einsetzbereit auf dem Beifahrersitz könnte es wieder Probleme geben
Der Weg nach hause darfst du es natürlich mit dir führen jedoch nur wenn es ordentlich verschlossen verpackt ist... Eine Quittung ist zum Vorteil das du den kürzlichen Kauf nachweisen kannst
Wenn es sich im verschlossenen Behältnis befindet, darfst du es so lange und so oft transportieren wie du möchtest. Auch ganz ohne besonderen Grund.
Das messer darf weder sichtbar noch versteckt sein..
Steht wo?
Bei nem Befund im Tank werden natürlich fragen gestellt...
Den möchte ich sehen, der ein Messer im Tank transportiert. Und auch den, der es dort findet.
Originalverpackt in einem geschlossenen Behältnis im Kofferraum oder so ist hingegen etwas anderes..
Nein, da das Behältnis verschlossen sein muss.
Offen und einsetzbereit auf dem Beifahrersitz könnte es wieder Probleme geben
Die wird es geben, sobald das auffällt. Da bin ich mir sicher.
Gilt nicht für alle Waffen... Und auch manche Messer fallen unter das waffengesetz.... Eine knarre darfst du ohne entsprechender Berechtigung auch nicht verschlossen mit dir Rum führen...
Wenn du ein Messer welches unter das waffengesetz fällt offen liegen lässt also sichtbar ist es auch Einsatzbereit... Wenn du es zu sehr versteckst wie z.b. Im Tank werden natürlich fragen gestellt und nur weil du keinen kennst der das macht heißt es nicht das es das nicht gibt ;) ich kenne auch niemanden der schonmal jemanden umgebracht hat und trotzdem gibt es Morde
Wieder Quatsch..
Im WaffG steht doch deutlich, welche Sachen man nicht führen, sondern transportieren muss.
Auch Messer, die keine Waffen sind und unter den 42a fallen müssen transportiert werden
Und transportieren bedeutet "abgeschlossenes Behaeltnis"
Das kommt darauf an WIE du das Messer im Auto transportierst.
Das Gesetz hätte hier gerne ein verschlossenes Behältnis. Ein Abgschlossenes Handschuhfach gilt nicht als solches.
Ergo: Rucksack / Koffer mit Schloss und alles ist gut.
Das Gesetz hätte hier gerne ein verschlossenes Behältnis. Ein Abgschlossenes Handschuhfach gilt nicht als solches.
Doch, wenn man einen Schlüssel zum Öffnen benötigt.
Naja, gut - Das mag die Definition einen verschlossenen Behältnisses treffen. Ich persönlich würde da aber auf nummer sicher gehen.
Setz dich mal nackt hinters Steuer und fahre an der Polizei vorbei. Die werden dir dann schon erklären wie viel "Privatraum" ein Fahrzeug ist. ;-)