Führen erlaubt für dieses Messer?
Ich wollte fragen ob das mitführen, also das transportieren in der Hosentasche bei diesem Messer erlaubt ist.
Das goldene Ding ist eigentlich dafür da , dss man die Cutterklinge herausnehmen und wechseln kann. Aber man kann die obere Klinge damit auch öffnen.
Ich habe mal gehört das Cuttermesser nicht unter das Führungsverbot fallen, weil sie ein Multitool sind - stimmt das?
Bitte keine nervigen Rückfragen wie " wofür braucht man ein Messer "
Ein Messer ist ein normales Werkzeug genau wie eine Schere.
Danke für alle hilfreichen Antworten.
5 Antworten
Eindeutig ein Einhandmesser das unter §42a fällt.
Auch Multitools mit einhändig feststellbarer Klinge fallen darunter.
Rasiermesser lassen sich nicht feststellen, fallen also nicht unter das Verbot werden aber trotzdem zu Fragen führen.
Allgemein gilt:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Also darf ich es nicht führen , schade . Aber danke für die Antwort und den Link .
wenn es ein Werkzeug ist dann nimm es doch mit!
...und kassiere eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Einhändig feststellbar (Länge der Klinge spielt keine Rolle)
Damit nicht zu führen, 50-300€ Strafe und Verlust und Vernichtung des Teils...
Wenn die Klinge einhändig feststellbar ist, dann ist das Führen verboten, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Besitz und Transport ist erlaubt.
ist erlaubt. Nicht erlaubt sind Messer die man mit einer Hand öffnen kann wie zb butterfly Messer
Butterfly sind verbotene Waffen, hier geht es "nur" um das Führverbot.
Und da dieses Messer eine einhändig feststellbare Klinge hat fällt es darunter.