Ölpumpe in Mietwohnung defekt -wer zahlt?

6 Antworten

100 € je Reparatur, und dann auch nur bei Teilen, die man selber bewegt, wie Lichtschalter, Mischbatterien u.ä.. Allerdings gehts ja hier um ca. 1000 € für eine Pumpe, die Teil einer Heizungsanlage ist.

Muss grundsätzlich der Vermieter zahlen, wenn die Heizung zur Wohnung gehört und nicht privat übernommen wurde. Allerdings kann im Mietvertrag stehen, dass Bagatellreparaturen bis 100 Euro vom Mieter zu zahlen sind. Muss aber ausrücklich im Vertrag stehen.

Oldenburger2011 
Beitragsersteller
 13.11.2016, 21:35

Das war uns so auch bekannt. Er meinte aber wir hätten angeblich die Heizung zu früh nach dem Tanken genutzt ( kann er aber ja gar nicht beweisen und War auch nicht der Fall) und daher habe die Pumpe Dreck angesaugt.

juergen63225  13.11.2016, 22:08
@Oldenburger2011

Dann führt es wohl zum Rechtsstreit. wenn man nicht frieren will  Pumpe selber kaufen, und Miete entsprechend kürzen. Aber gleich mit Anwalt .. als nächstes droht dann die Kündigung, die vor Gericht keinen Bestand hätte, aber Kosten und Sress .

Vielleicht ist der Vermieter ja nach Anwaltsschreiben auch zu einem Kompromiss bereit.

Normaler Weise befindet sich in dem Druckspeicheraggregat (vor der Kolbenpumpe) ein Kraftstofffilter. 

Dieser Kraftstoff-Filter muss regelmäßig gereinigt werden. Wenn man dass nicht macht dann zieht die Pumpe irgendwann kein Öl mehr und der Motor könnte überlastet werden.

Der zweite Punkt ist die Tankreinigung wenn man die nicht regelmäßig (etwa alle 10 Jahre) macht, dann sammelt sich am Boden immer mehr Dreck. Wenn dieser Dreck in die Pumpe gerät könnte sie kaputt gehen.

Bei der Tankbefüllung wird immer etwas von dem Schlamm, der sich am Boden befindet aufgewirbelt. Deshalb schaltet man normaler Weise bei der Befüllung die Pumpe aus und wartet mit dem Einschalten bis sich der Schlamm wieder gesetzt hat.

Jetzt kommt es auf den Mietvertrag an und ob ihr lt. Mietvertrag für die Wartung der Heizungsanlage verantwortlich seit.

Solltet ihr für die Wartung zuständig sein und das Druckspeicheraggregat auf Grund mangelnder oder falscher Wartung kaputt gegangen sein, dann müsst ihr auch die Kosten tragen.

Diese Druckspeicheraggregate sind übrigens recht teuer 800,- 1400,- sind (für neue Geräte) nicht ungewöhnlich. Aber in der Regel kann euer Vermieter nur den Zeitwert verlangen.

Mit etwas Glück bekommt man bei EBay eines für 50,-

Oldenburger2011 
Beitragsersteller
 13.11.2016, 21:59

Also die pumpe wurde ewig nicht gewartet , es steht auch darüber nichts im Mietvertrag.. ich weiß auch gar nicht ob diese pumpe Filter etc besitzt, sie ist wie gesagt älter als 10 bis 12 Jahre. Im allgemeinen sind das auch recht alte Tanks, nur einwandig.. Die pumpe War beim Tanken aus sowie Tage danach..

klugshicer  13.11.2016, 22:15
@Oldenburger2011

Diese Filter befinden sich normal Weise in der Zuleitung zur Pumpe und verfügen über Ventile die verhindern, dass das Heizöl zurück fließt - das erspart einem (nach der Reinigung/Wechsel des Filters) die nervige Anlaufprozedur einer trockenen Pumpe.

Manchmal sind diese Filter auch in die Pumpe integriert.

Sollte das Druckspeicheraggregat bei der Installation ohne Filter angeschlossen worden sein (weil z.B. jemand der irrigen Meinung war dass man keinen Filter bräuchte), dann hätte derjenige fahrlässig gehandelt.

Wenn also die ursprüngliche Installation im Auftrag des Vermieters ohne Filter durchgeführt wurde, dann muss dieser auch die Kosten dieser Nachlässigkeit tragen.

Die Pumpe dieser Ölversorgung ist Vermietersache.

Wenn diese kaputt geht, kommt allerdings die Wartung mit ins Spiel. Damit so eine Pumpe weit länger als 10/12 Jahre läuft, wovon man durchaus ausgehen darf bei dem Preis, muss die Tankanlage und die Pumpe regelmäßig gewartet werden.

Heizungsbauer wissen das und haben den Vermieter darüber sicher auch informiert. Auch der Vermieter kann nicht behaupten, dass er bei einer so alten Anlage noch nie davon gehört hätte.

Der Vermieter kann die Pflicht zur Wartung über den Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Und nun kommt es ganz entscheidend darauf an, was zum Thema Wartung im Mietvertrag steht. Im Grunde gibt es 4 Möglichkeiten:

1. Nichts steht dazu drin

2. Zuständig für die regelmäßige Wartung ist allein der Vermieter

3. Der Vermieter kümmert sich um die regelmäßige Wartung, aber die Kosten hat der Mieter zu tragen.

4. Der Mieter ist allein zuständig, dass die Wartung regelmäßig einmal jährlich (Pumpe) und ca. alle 5 - 6 Jahre (Tank) erfolgt und hat auch die Kosten zu tragen.

Trifft letzteres zu und die Wartung wurde nicht vom Mieter in Auftrag gegeben, müßte der Vermieter immer noch beweisen, dass die mangelnde Wartung schuld daran ist, dass die Pumpe ihren Geist aufgegeben hat. Das wäre theoretisch mit Hilfe des Heizungsinstallateurs möglich. Wenn die alte Pumpe unverändert aufbewahrt wird, ggf. später auch noch durch einen Gutachter.

Keinesfalls kann man Euch ohne Ersastzpumpe frieren lassen. Der Vermieter ist zuständig für die ordnungsgemäße Funktion der eingebauten Heizung, egal wer schuld daran ist, dass die Pumpe kaputt gegangen ist.

Danach kann man eine evtl. Rechnung für eine neue Pumpe anzweifeln oder ggf. auch noch anmerken, dass ein Austausch gar nicht notwendig gewesen wäre, wenn man sie defekte gesäubert und ggf. repariert hätte. Auch hier käme ggf. ein Gutachter ins Spiel.

Läßt Euch der Vermieter im Kalten sitzen, müßt ihr die Bude dennoch warm bekommen. Egal, wie ihr das schafft, eine Mietminderung mit einem hohen Prozentsatz und die Kostenerstattung für zusätzlichen Aufwand wären für Euch auf jeden Fall drin. Darauf sollte es der Vermieter besser nicht ankommen lassen.

Die Ölpumpe ist notwendig, damit die Wohnung zweckgemäß genutzt werden kann. Also ist das Sache des Vermieters, gar keine Frage.