Darf der Vermieter nachts die Heizungsanlage ausstellen?
Seit Anfang des Jahres wird meine Heizung in der Nacht ab 24.00 Uhr komplett ausgestellt. Da ich ein Nachtmensch bin, bin ich darüber sehr verärgert. Die Raumtemperatur sinkt auf unter 18C. Darf der Vermieter das so übergriffig handhaben oder kann ich dagegen angehen?
13 Antworten
Die sog. Nachtabsenkung, das ist kein Abschalten, ist leider erlaubt.
Allerdings muß auch dann gewährleistet sein das mindestens 18 Grad erreicht werden können.
Wird diese Temperatur, zwischen 23 - 6 Uhr, nicht erreicht VM, nachweisbar, informieren und die Behebung des Mangels fordern.
Seit Anfang des Jahres wird meine Heizung in der Nacht ab 24.00 Uhr komplett ausgestellt.
Dies ist für mich nicht aussagekräftig.
Wenn jede Wohnung eine eigene Heizung hat, kann der Mieter die Temperatur selbst einstellen. Oder es handelt sich um eine Heizungsanlage für das ganze Haus, dann kann man die Nachttemperatur nur insgesamt senken, also für alle Mieter und nicht nur bei dir.
Warst du schon mal an der Heizungsanlage und hast nach 24 Uhr nachgeschaut wie die Temperatur eingestellt ist?
Weiter Informationen findest du hier:
Übergriffig? Wohl kaum.
Tatsächlich muss der VM dir nachts keine Wohlfültemperatur garantieren: Zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr reichen nach der Nachtabsenkung des Heizkessels auch 18° C aus. Wer da noch ein Bier aus dem Keller holt oder durch die Wohnung tapert und damit kühlere Luft aus unbeheizten Räumen holt, gar ein Fenster kippt, hat es entsprechend kälter.
Dagegen kann man mit einem Pullover oder Zusatzheizungen angehen, aber nicht den Vermieter :-O
Ernergieeinsparung mag dir fremd sein, der Mietergemeinschaft, die eine hohe Kesseltemperatur rund um die Uhr mitbezahlen muss, nicht.
Energieeinsparung ist absolut kein Fremdwort für mich......Was soll deine Unterstellung? Ich habe im letzten Jahr 999 Einheiten an Heizung verbraucht. Dementsprechend auch Nebenkostennachzahlung erhalten....Das ist ein Dritel im Gegensatz zu anderen Mietern im Haus mit vergleichbar großer Wohnung. Es ist nervennd wenn jemand hier wie Du in diesem Fall, unsachlich und mit unangebrachten Werturteil auf Fragen antwortet. Erspar mir weitere Kommentare!
unsachlich und mit unangebrachten Werturteil
Tatsächlich? Die Forderung, der VM müsse die Vorlauftemperatur des Heizkessel rund um die Uhr so hoch halten, nur damit du selbst nachts mit 20-22 °C deine Wohnung heizen kannst, ist Energieverschwendung und ginge zu Lasten der Mietergemeinschaft.
Deswegen darf er dich mit Nachtabsenkung zwingen, deine Wohlfühltemperatur nur auf deine Kosten mit geeigneten Zusatzgeräten zu schaffen oder passende Kleidung zu tragen :-)
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Solange die gesetzlich geregelte Mindesttemperatur eingehalten wird darf er das
Ich habe gar keinen Schlüssel zum Heizungsraum..... und möchte auch far nicht in einem Mehrfamilienhaus nachts im Keller rumgeistern.... Das mit dem Mieterschutzbund ist sehr hilfreich...Danke.....