Heizung lauwarm/ nur lauwarmes Wasser - Vermieter mobbt uns - Mietminderung?
Hallo Zusammen,
unser Vermieter hat uns bereits die Wohnung gekündigt. Wir ziehen bald aus. Dafür gab es keinen besonderen Grund. Er hat uns auf Eigenbedarf gekündigt. Nach viel Streß mit den Vermieterin in der Vergangenheit sind wir auch froh, wenn wir endlich ausziehen können.
Es ist so, dass seit einigen Wochen immer wieder die Heizung nur lauwarm ist. Seit Sonntag ist das Wasser ebenso nur noch lauwarm - man kann sich duschen, so kalt ist es nicht, aber von Gemütlichkeit kann nicht die Rede sein... Es ist halt lauwarm.
Ich bin es satt den Vermieter darauf hinzuweisen, denn er macht das sicher mit Absicht. Das geht jetzt schon Wochenlang so - immer was anderes.
Was kann ich tun?
9 Antworten
Hallo,
du hast das Recht einer Mietminderung. Kaltwasser zählt als Mangel und kann entsprechend behandelt werden. Wichtig ist allerdings dass du zuvor den Vermieter darauf hinweist, dass dieser Mangel besteht und behoben werden muss. Zwischenzeitlich kannst du die Miete mindern.
Du kannst progressiv verfahren, wenn der Msngel nicht behoben wird.
Wenn du allerdings bald ausziehrn wirst würde ich die Miete zwar mindern, aber auf einen Rechtsstreit verzichten.
In Wohnräumen muss man mindestens 20°C erreichen können, wenn nicht, musst Du dem Vermieter Zeit geben, das möglich zu machen mit der gleichzeitigen Androhung einer Mietminderung. Leider sind ein paar Prozent weniger Miete kein Ersatz für wohliges Wohngefühl.
Den Anteil, den Du einbehalten darfst, findest Du auch im Netz, dafür musst Du nicht gleich Mitglied im Mieterschutzbund werden.
Definiere mal "lauwarm": Ist die Wohnung zwischen 6 und 24 Uhr auf 20°C beheizbar und Warmwasser von 40°C rund um die Uhr bereitgestellt, ist das ausreichend.
Andenfalls kann man bei Minderleistung zwar die Miete im einstelligen Prozentbereich mindern, die paar Euros dürftem dem VM aber egal sein und eine Ersatzvornahme scheitert, wenn der VM dem Handwerker den Zustriit zu seiner Installation verweigert.
Ebenmso dürfte eine Gerichtsbeschluss zur Wiederherstellung der Gebrauchstüchtigkiet während eurer Mietzeit nicht einmal terminiert werden, wenn der nicht schon deshalb scheitert, weil im Zeitpunkt der Klagzustellung die Temperatur kurzzeitig zum Beweise der Klagabweisung heraufgesetzt würde.
Da heißt es Augen zu und durch.
Vlt. legt er es auf eure vorfrsitige Kündigung oder Bereitschaft, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, an? Wenn man denn eine andere Wohnung hätte, könnte man den ja anbieten, um es "gemütlicher" zu haben :-)
G imager761
Ist ne ganz einfache Sache. Auf jeden Fall die Miete mindern und darauf hinweisen - wenn es weiterhin nur laukaltes Wasser gibt und sich das nicht binnen x Tagen (irgendwo steht, was eine angemessene Reaktionszeit ist) ändert, dann wird man das Gesundheitsamt verständigen und den Verdacht von Legionellen melden, da die Gesundheit der Mitbewohner durch das laukalte Wasser ganz eindeutig gefährdet und sich trotz mehrerer Hinweise auf diese akute Gefährdung keine Fachfirma hat blicken lassen, welche die Probleme begutachtet und behoben hat.
Es gehört zu den Aufgaben des Vermieters bzw. Eigentümers oder Verwalters dies sicherzustellen und die Bildung von Legionellenherden nach bestem Wissen, Gewissen und auf Basis der aktuell geltenden Regelungen, zu verhindern. Spätestens wenn das Gesundheitsamt mal vorbeikommt und ihm hinterher die Rechnung präsentiert, wird ihm das Lachen vergehen. Ruft einfach mal beim Gesundheitsamt an und fragt nach, was ihr tun könnt.
Ich würde auch empfehlen, das Gesundheitsamt erst einmal aus dem Spiel zu lassen.
Aber interessant wäre es schon für die Mieter, zu wissen, ob eine Legionellenprüfung in dem Haus vorgeschrieben ist und wenn ja, ob überhaupt schon eine durch geführt wurde.
Das wäre dann schon ein guter Hebel, den man ansetzen könnte.
Manchmal hilft alleine der Verweis...(auch wenn man keine direkte Rechtsgrundlage dafür hat).
Ich frage mich nur, wie und warum das den Mieter tangieren sollte? Wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Prüfung nicht nachkommt, wird er aufgefordert, dies innerhalb von 12 Monaten durchzuführen, bzw. nachzuholen. Weiterhin bekommt der Vermieter (schlimmstenfalls) ein Ordnungsgeld aufgedrückt.
Wird ein Legionellenbefall > 10.000 KbE festgestellt, ist ggfs. eine Mietminderung möglich, was aber schon jetzt aufgrund des Heizungs- und Warmwasserausfalls möglich ist.
Was hat nun der Mieter also davon, bzw. was soll der Aufwand mit der Trinkwasserbeprobung?
denn:
Aber interessant wäre es schon für die Mieter, zu wissen, ob eine Legionellenprüfung in dem Haus vorgeschrieben ist und wenn ja, ob überhaupt schon eine durch geführt wurde.
Da das Mietverhältnis schon gekündigt ist und die Mieter bald ausziehen, dürfte das nicht sonderlich interessant für die Mieter sein.
Angenommen der Vermieter kennt sich in diesem Zusammenhang weniger gut aus, dann kann dies u.U. als Druckmittel wirken, die Temperatur wieder zu "normalisieren".
Angenommen einer der Mieter erkrankt nun tatsächlich an Legionellen, dann hat der Vermieter mehr als nur ein schlechtes Gewissen, schätze ich. zumindest dann, wenn die Heizung prinzipiell funktioniert und man von einer bewussten Maßnahme seitens des Vermieters ausgehen kann, oder nicht?!
Was kann ich tun?
Du kannst dem Vermieter schriftlich und nachweislich (Einwurfeinschreiben) eine Mängelmeldung zukommen lassen und darin - mit Fristsetzung - zur Beseitigung auffordern.
Nach Fristablauf kannst Du eine Ersatzvornahme durchführen (also Handwerker selbst beauftragen) und die Kosten von der Miete abziehen. Hiervon muss der Vermieter natürlich auch informiert werden.
Eine Mietminderung ist ggfs. auch möglich. Hinsichtlich der Heizung sind laut allgemeiner Rechtsprechung Raumtemperaturen von 18-21° C erforderlich. Ist das bei Euch nicht der Fall, wäre das ein Mangel, der zur Minderung berechtigen würde.
Hierzu geben Euch dann die diversen Mietminderungstabellen im Internet genauere Auskunft.
Woher nimmst Du denn dieses Wissen?
Eine Überprüfung nach Legionellen ist in der Trinkwasserverordnung geregelt und muss in bestimmten Abständen erfolgen (In der Regel sind dies 3 Jahre).
Kommt der Vermieter dem nach und es wird kein Befall >100 KbE festgestellt, ist die nächste Prüfung erst in 3 Jahren fällig. Eine Beprobung außerhalb dieser Frist kann nicht vom Vermieter verlangt werden.
Weiterhin ist eine Beprobung nicht in allen Häusern Pflicht. Für ein 1-3 Familienhaus kann man sich sowas zum Beispiel sparen.
Der Fragesteller soll bloß das Gesundheitsamt in Ruhe lassen. Die haben wichtige Sachen zu tun.