Zugang zum Heizungskeller verboten aber anderen Mietparteien erlaubt
Hallo,
ich habe ein Problem, das ich jetzt mal kurz schildere:
Meine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Mit dem Vermieter haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis. Unter anderem wollte er uns verbieten nachts zu duschen, weil sich eine Mietpartei wegen des Lärms beschwert hat. Das haben wir aber nicht eingesehen, weil wir wissen, dass wir das Recht aufs duschen haben.
Seit einigen Tagen wird uns nachts das warme Wasser abgestellt und wir sind uns sicher, dass das die Mieterin, die sich wegen des Duschens beschwert hat, extra abstellt (man kann bei der Heizung von jeder Mietpartei die Heizung einzelnd abstellen - dies ist sogar unterteilt in Warm- und Kaltwasser).
Einen Schlüssel zum Heizungskeller hat die Mieterin, weil sich genau in diesem Raum ihr Keller befindet und sie dort ihre Sachen lagert und die Wäsche aufhängt. Ist das eigentlich erlaubt (Brandschutzgefahr)? Eine weitere Mietpartei (dreiköpfige Familie - Vater ist der Sohn der oben erwähnten Mieterin) hat ebenfalls den Schlüssel. --> Beide Mietparteien haben ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, da sie schon ca. 25 Jahre in diesem Haus wohnen. Die dreiköpfige Familie hängt da zum Beispiel im Winter ebenfalls die nasse Wäsche auf und nutzt den Keller ebenfalls zum Abstellen mit - obwohl sie einen eigenen haben.
Nun haben wir beim Vermieter auch einen Schlüssel zum Heizungskeller angefordert, damit die eine Mieterin uns das warme Wasser nachts nicht einfach abstellen kann, bzw. damit wir es wieder andrehen können. Außerdem würden wir gerne auch unseren Zähler regelmäßig prüfen wollen.
Mein Frage ist: Darf der Vermieter entscheiden, wem er Schlüssel zum Heizungskeller gibt oder nicht? Oder müssen entweder alle oder keiner einen Schlüssel bekommen? Wir finden das sehr ungerecht und vorallem unerhört, dass die Mieterin sich einfach das Recht nimmt, uns das warme Wasser abzustellen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke vorab!!!
8 Antworten
Er muss Euch wohl keinen Schlüssel aushändigen, aber man kann ja mal über eine Art "Verplombung" nachdenken. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, den Hahn mit einem Schloss zu sichern.
Finger weg vom Wasserhahn. Wenn, dann darf das nur der Vermieter.
sofort per einschreiben an den vermieter folgende forderung stellen :
es hat rund um die uhr warmes wasser bereitzustehen !
sollte das nochmal vorkommen, dass andere mieter dir das wasser abstellen,
wirst du eine "einstweilige verfuegung" vor gericht durchsetzen und fuer die kosten
kommt der vermieter auf !
ich wette, dass das wirkt !
Ihr könnt Duschen bis 22 Uhr. Wenn du Schichtarbeiter bist kannst du sogar zu einer anderen Zeit Duschen. Es ist nicht erlaubt das warme Wasser einfach abzustellen (Nötigung). Hier würde ich mich beim Vermieter Beschweren. Das ein Miete einen Heizungskellerschlüßel hat ist Akzeptabel. Dieser ist aber auch dann dafür Zuständig das die Handwerker sowie der Schornsteinfeger in die Heizungszentrale kommen. Es ist nicht Verständlich das mehrere Mieter einen Heizungskellerschlüssel haben. Ferner ist es nicht erlaubt, seinen Sachen im Heizungskeller zu lagern und auch nicht seine Wäsche dort zu trocknen. Das ist zwar am einfachsten, ist aber offiziel nicht erlaubt. Der Vermieter ist dafür Zuständig wo die Wäsche -auch im Winter- getrocknet werden soll, und zwar ist das in der Regel der Dachboden. Das alles sollte aber auch in Ihren Mietvertrag stehen!
Einen Anspruch auf einen Schlüssel habt Ihr nicht. Der Vermieter darf frei entscheiden, wem er einen Schlüssel für den Keller gibt oder wer diesen Raum zum Wäschetrocknen benutzen darf. Ob das brandschutzrechtlich in Ordnung ist, ist eine andere Sache - allerdings ist das nicht Euer Problem.
Andererseits hat der Vermieter dafür zu sorgen, daß Ihr rund um die Uhr warmes Wasser habt. Sollte dies nicht der Fall sein, habt Ihr Anspruch auf Mietminderung. Wie hoch diese ausfallen darf, kann Euch der Mieterverein sagen.
Tip: holt Euch unter dem Vorwand, den Zähler ablesen zu wollen, den Schlüssel. Eventuell könnt Ihr am Hahn ja einen Bolzen o.Ä. befestigen, mit einem Schloss, damit man das Wasser nicht mehr abstellen kann?
Finger weg vom Wasserhahn etc. Da dürft ihr nicht hinlangen, auch wenn Euer Wasser damit geregelt wird.
Keiner darf euch das Warmwasser abstellen! Sofort Anwalt konsultieren, wenn ein klärendes Gespräch nichts bringt! Sofern ihr die Miete inkl. aller NK immer pünktlich zahlt, wäre das zivilrechtlich sogar verfolgbar! Langfristig würde ich mich allerdings nach einer neuen Bleibe umsehen! Das Verhältnis scheint derart gestört zu sein, daß nicht damit zu rechnen ist, daß es sich eines Tages bessert! Euch wünsche ich viel Glück!