Betriebskostenabrechnung mit Nachzahlung

Techem Abrechung - (Heizkosten, Betriebskostenabrechnung)

7 Antworten

Bei diesen Vorauszahlungen und dieser Nachzahlung für Heizkosten beträgt der Satz monatlich 2,50 EURO/m². Das ist mehr als das Doppelte des Durchnitts. Ich vermute, dass hier der Vermieter die 8 Monate aus 13 mit berechnet hat, was unzuässig ist. Die 13er Abrechnung wäre getrennt vorzunehmen, allerdings jetzt verfristet und Nachzahlungen nicht mehr forderbar bzw. nicht zu leisten

KlausM1966  20.11.2015, 07:35

Ich vermute, dass hier der Vermieter die 8 Monate aus 13 mit berechnet hat, was unzuässig ist

Die beanstandete Abrechnung wurde von Techem erstellt, nicht vom Vermieter und auf dem Bild ist das Ablesedatum des alten Zählerstandes mit 31.12.2014 angegeben

albatros  20.11.2015, 08:57
@KlausM1966

Ich lese nur Ablesedatum 31.12.2014, alles andere ist verdeckt (ablesewert alt und neu) bzw. nicht abgebildet.

KlausM1966  21.11.2015, 08:27
@albatros

Neben dem Datum steht 13.289.000 und darüber Ablesewert alt.

albatros  21.11.2015, 18:06
@KlausM1966

Zur Berechnung des Verbrauches wird der Ablesewert NEU erforderlich und der ist nicht abgebildet. Demzufolge kann ich nicht urteilen.

albatros  19.11.2015, 19:29

Ergänzung: Hier werden die KW-Zähler-Miete und das Ablesen derselben nach Wasserverbrauch berechnet. Das ist unzulässig und sollte beanstandet werden. Also diesbezüglich Einspruch einlegen und Korrektur fordern.

Insofern die Betriebskosten für 13 in die 14er Abrechnung einbezogen wurden, ist die Abrechnung bereits deshalb aus formalen Gründen unwirksam. Dementsprechend entfiele die Reklamation bezüglich der oben benannten Berechnungen für Miet und Verbrauchserfassung.

Das ewige Problem mit diesen doofen Ablesegeräten. Da muss man sich mal schlau machen, ob die Teile überhaupt korrekt angebracht sind, damit auch richtige Werte herauskommen.

Google mal das hier: "richtige montage ablesegeräte fußbodenheizung"

Auffällig bei der Abrechnung ist nur, dass du mit deinen 73 m³ und einem Anteil von 7 % der gesamten Nutzfläche (1.012 m³), aber rund 1/7 oder fast 15 % der Verbrauchskosten tragen sollst.

Wieviel Mieteinheiten gibt es bei euch und wie viele davon sind vermietet?

Alles andere erscheint mir korrekt. Den Preis für Kaltwasser (Frisch- und Abwasser kann man beim Versorger (Gemeinde, Stadtwerke usw.) erfragen und dadurch kontrollieren, aber auch der kann stimmen.

albatros  19.11.2015, 19:21

ob die Teile überhaupt korrekt angebracht sind, damit auch richtige Werte herauskommen.

Welche Teile? Es ist eine Fußbodenheizung! Da gibt es keine Heizkostenverteiler sondern Wärmemengenzähler. Kennst du den Unterschied (nicht)?

KlausM1966  20.11.2015, 07:48
@albatros

Ach und Wärmemengenzähler sind keine Ablesegeräte und es wird von ihnen nicht abgelesen? Deshalb steht dann in der Abrechnung auch Ablesewert!

Da gibt es keine Heizkostenverteiler ....

Außerdem ist es nicht unüblich, dass auch bei Fußbodenheizungen zusätzlich Heizkörper vebaut werden an denen dann ein Ablesegerät angebaut ist.

..... sondern Wärmemengenzähler.

Und hier findest du eine Auflistung von 10 Fehlern, die bei Auswahl und Montage von "deinen" Wärmemengenzählern gern passieren:

1. Falscher Mindest- und Nenndurchfluss
Damit der Durchflusssensor den zu erwartenden Volumenstrom auch mit hinreichender Genauigkeit aufzeichnen kann, sollte die Auswahl entsprechend erfolgen. Ein behäbiger Woltmannzähler für riesige Volumenströme lässt sich beispielsweise durch den Verbrauch einer Zweizimmerwohnung kaum beeindrucken. Für den Fall, dass an eine zukünftige Erweiterung der Wohneinheiten gedacht wird, sollte man nicht schon auf eine Kapazitätsreserve im jeweiligen Zähler setzen. Die Messungenauigkeiten würden dadurch eventuell zu groß.
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2. Falsche Position des Wärmezählers
Der Einbauort, Vor- oder Rücklauf, ist auf dem Wärmezähler angegeben und sollte unbedingt berücksichtigt werden. Obwohl der Einbau des Zählers im Rücklauf wegen der niedrigeren Temperaturen üblich ist, sollte der Einzelfall für die Komponenten immer geprüft werden.
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3. Falsche Fliessrichtung des Zählers
Ist der Einbauort der richtige, sollte auch die Fliessrichtung entsprechend gewählt werden. Ein rückwärts laufender Zähler liefert Fehlmessungen.
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4. Falsche Einbaulage für den Zähler
Ein Wärmemengenzähler hat, wie auch ein Wasserzähler, eine vorgeschriebene Einbaulage. Jede andere gekippte oder schräge Position kann das Zählwerk beeinflussen und ebenfalls die Messung verfälschen. Für den senkrechten oder waagrechten Einbau gibt es oft entsprechende Zählerarten. Man sollt sich also nicht erst auf der Baustelle von den Gegebenheiten überraschen lassen. Eine sorgfältige Planung zur Einbaulage ist daher notwendig.
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5. Zu kleine Ein- und Auslaufstrecken
Kurz hintern einem Bogen, T-Stück oder Ventil, treten Verwirbelungen auf. Um diesen Einfluss auf die Messung zu vermindern sollten entsprechend ausreichende Abstände zu solchen Komponenten eingehalten werden. Die Einbaurichtlinien mit jeweiligen Mindestabständen werden häufig mit dem Zähler zusammen ausgeliefert. Ein Blick in diese Unterlagen ist also mehr als nur empfehlenswert.
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6. Die Messelemente in unterschiedlichen Kreisen montiert
Die Volumenstrommessung sollte zusammen mit den Temperaturmessungen entweder im Primär- oder Sekundärkreis erfolgen. Eine Mischung führt ins Chaos.
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7. Falscher Einbau der Temperaturfühler
Die Fühler sollten mindestens bis zur Rohrmitte reichen und angeströmt werden. Ist der Nenndurchfluss unter 25 Millimeter (z. B. Cu-Rohr 28 x 1,5), sind keine Tauchhülsen zugelassen. Ein Umstand der nicht immer berücksichtigt wird.
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8. Nicht richtig kombinierte Sensoren und Rechenwerke
Die so genannte Impulswertigkeit eines Sensors muss natürlich zwingend mit dem Rechenwerk übereinstimmen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise der Durchflusssensor einen Impuls pro durchflossenen Liter an Heizwasser abgibt, das Rechenwerk jedoch diesen Impuls als eine Menge von zwei Litern interpretiert und in der Folge rechnerisch falsch einsetzt.
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9. Gekürzte, verlängerte oder aufgerollte Fühlerkabel
Bei Kürzung oder Verlängerung von Fühlerkabeln erlischt im Zweifel die Zulassung dieser Bauteilkomponente. Daher müssen die entsprechenden Längen recht genau geplant und bestellt werden. Auch das Aufrollen einer Überlänge kann, durch den eventuell entstehenden Induktionsstrom, zu Fehlern bei der Messung führen.
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10. Abstand der Signalleitungen zu anderen Leitungen zu gering
Andere stromführende Leitungen können die Signalleitungen der Fühler beeinflussen und daher ebenfalls das Messergebnis verfälschen.

Quelle: Ein Sachverständiger http://www.sbz-monteur.de/2011/10/25/die-10-todsunden-beim-warmezahler-einbau/

Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr hat der VM bis 12 Monate danach Zeit die Abrechnung zu erstellen und zuzuschicken.

ich bezahle 160 € Heizkosten pro Monat,

Nein, Heiz- und Kaltwasserkosten.

Bei 4 Personen und einem Preis von  5,82 € pro m³ entfallen davon schon etwa 43 € für Kaltwasser.

Verbleiben 117 € für Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten.

Völlig im Rahmen des Normalen.

... also, so ein Verbrauch wird ja von Erfassungsgeräten erfaßt und wenn die Gerätenummer in eurem Mietgegenstand ist, sollte es plausible Werte geben, oder? Verbrauch und Gerätenummer sind aus der AR zu ersehen, Beginn aus der alten AR. Somit kann allenfalls der Einkauf überteuert sein und auch das kann doch leicht und einfach kontrolliert werden. Viel Glück. Anm.: Die Herstellungskosten für WW halte ich für zu hoch!!

Würde mich auch wundern wenn die ihre Rechnung erst nach gut einem Jahr schicken. Kann da Anfang 2015 nichts ?
Wie ist das mit den Zählerständen ? Wer prüft die ? Die scheinen irgendwie nirgends auf beim Bild oder habe ich es übersehen ?
Anrufen und nachhaken und versuchen rauszubekommen was das ist. Und wieso die Rechnung nicht früher kam. Prüfen, wieviel wirklich in dem Zeitraum von euch bezahlt wurde undundund... Ferndiagnosen sind da oft bisserl schwer. Was hattet ihr die letzten Jahre für Kosten? Wenn das um einiges mehr jetzt ist dann kann man sich auch an die eine Schlichtungsstelle wenden. Mehr fällt mich auch grade nicht ein.

Dongero 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 08:26

Habe früher keine Abrechnung bekommen, sonst wehre die nicht Abrechnung sondern Mahnung oder? Firma Techem prüft das, frühere Abrechnung habe nicht weil ich Mai 2013 hier eingezogen bin.

anitari  19.11.2015, 08:45
@Dongero

frühere Abrechnung habe nicht weil ich Mai 2013 hier eingezogen bin.

Keine Abrechnung für 2013? Die hättest Du aber bekommen müssen.