Heizkosten mit Wärmemengenzähler berechnen

Heizkosten Formel - (Nebenkosten, Heizkosten, Wärmemengenzähler)

5 Antworten

Möglich ist es, aber in diesem Fall, wenn nicht so vereinbart, nicht zulässig. Es bleibt vom Gesetz her die Umlage nach Wohnfläche. Natürlich könnt ihr etwas anderes vereinbaren, das bedarf aber der Zustimmung des Mieters. Wenn du ihn überzeugst, dass die Umlage nach Verbrauch auch in einem Haus wo Vermieter und Mieter allein drin wohnen, für ihn vorteilhafter ist wird er vermutlich zustimmen.

bolon 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 13:10

Warum muss es nach Gesetz nach Wohnfläche berechnet werden? Wenn ich von einer Firma an jedem Heizkörper Wärmemesser anbringen ließe würde dass doch auch nicht durch die Wohnfläche beinflusst werden, oder?

anitari  21.01.2012, 13:32
@bolon

Wenn ich von einer Firma an jedem Heizkörper Wärmemesser anbringen ließe würde dass doch auch nicht durch die Wohnfläche beinflusst werden, oder?

Zum Teil, 30 oder 50 %, schon. Googel mal nach Heizkostenverordnung.

albatros  22.01.2012, 18:28
@bolon

Der Gesetzgeber schreibt bei mehr als 2 Mietparteien in einem Haus vor, dass nach gemessenem Verbrauch abzurechnen ist. Dabei muss aber ein Teil nach Wohnfläche (30 bis 50%) abgerechnet werden Du kannst also verbrauchsmäßig abrechnen, musst es aber nicht. Nun kommt es drauf an, was im MV vereinbart wurde. Zwingen kannst du den Mieter nicht. Lies mal in Ruhe die geltende Heizkostenverordnung durch, dann bist du in dieser Hinsicht genauestens informiert.

Bist Du der Vermieter und wohnst mit dem Mieter im selben 2FH?

Wenn ja greift hier die Heizkostenverordnung nicht.

Ob Deine Berechnungen fehlerhaft ist sind kann ich nicht sagen.

Aber Du machst die Rechnung ohne den Wirt (Mieter). Denn der müßte einer Vertragsänderung, was die Änderung der Heizkostenabrechnung wäre, zustimmen.

bolon 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 13:06

Ja ich bin der Vermieter und wohne im selben Haus. Ein 2FH ist es nicht direkt, der Mieter wohnt in einem Eigenständigen Anbau zum Haupthaus. Ich habe auf einer anderen Seite so eine ähnliche Rechnung mit Heizöl gefunden und habe sie so auf Gas umgemünzt.

Muss ich von dem Mieter eine, ich nenn es mal Erlaubnis, bekommen, damit ich einen Zähler einbauen darf? Ich dachte, es reicht, ihm dies mitzuteilen und zu zeigen, dass sie zum Einbauzeitpunkt auf 0 ect. steht. Eigtl. führe ich doch nur expliziter auf, was er verbraucht, ich will ja niemanden Betrügen sondern einfach nur eine genauere Abrechnung erstellen, da es, wie ich finde, nach Fläche nicht genau ist.

anitari  21.01.2012, 13:28
@bolon

Muss ich von dem Mieter eine, ich nenn es mal Erlaubnis, bekommen, damit ich einen Zähler einbauen darf?

Das nicht, aber das Du die bisherige Abrechnungsweise ändern willst. Denn die ein mal vereinbarte/festgelegte Abrechnungsweise kannst Du nur mit Zustimmung des Mieters ändern.

Außerdem müßtest Du, wenn schon, 2 Wärmemengenzähler installieren. Einen für den Mieter und einen für Dich.

Bei Neuvermietung wäre das kein Problem.

bolon 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 13:38
@anitari

Ok, also müsste ich das mit ihm auch vereinbaren wenn es im mietvertrag nicht drin steht, wie abgerechnet wird? Das mit den 2 Wärmemengenzählern ist halt meine Frage ob man 2 braucht oder ob man die generierte Wärmemenge in abhängigkeit der verbrannten Gasmenge ausrechnen kann

anitari  21.01.2012, 13:45
@bolon

Das mit den 2 Wärmemengenzählern ist halt meine Frage ob man 2 braucht

Lies Dich mal hier durch:

http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=38330

Ok, also müsste ich das mit ihm auch vereinbaren wenn es im mietvertrag nicht drin steht, wie abgerechnet wird?

Richtig. Entscheidend ist wie bisher abgerechnet wurde. Das kannst Du nicht einseitig ändern.

Ich würde dir raten, die ganze Sache von einem Unternehmen durchrechnen zu lassen, welches sich ausschließlich mit sowas beschäftigt. Auf jeden Fall auch informieren, ob du das si einfach machen kannst. Da muss der Vermieter meines Wissens nach auch involviert sein. Für den Check kann ich dir dieses Unternehmen empfehlen: http://www.eddi24.de/. Hat mich damals etwas über 20€ gekostet.

"Nun meine Frage: Kann man das so in der Nebenkostenabrechnung aufführen oder habe ich irgendwo einen Fehler eingebaut?"

Der Fehler besteht darin, dass diese höchst privatime Rechnung von niemandem akzeptiert werden muss.

Von den Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage sind zwischen 50 und 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach Wohn- oder Nutzfläche oder Raumvolumen zu verteilen.

Lass das mal besser einen Profi machen, also einen gewerblichen Dienstleister.

anitari  21.01.2012, 12:48

Von den Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage sind zwischen 50 und 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach Wohn- oder Nutzfläche oder Raumvolumen zu verteilen.

So wie ich das lese handelt es sich um ein 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen. da greift die Heizkostenverordnung nicht.

Saarland60  21.01.2012, 13:12
@anitari

Da hast Du völlig Recht. Es würde hier genügen, die Heizkosten nach Fläche abzurechnen. Wenn aber Heizkostenverteiler vorhanden sind, die er zur Berechnung heranzieht, muss er technisch korrekt abrechnen.

anitari  21.01.2012, 13:34
@Saarland60

Wenn aber Heizkostenverteiler vorhanden sind, ...

Hier ist von Wärmemengenzähler und nicht Heizkostenverteiler die Rede.

kannst du so nicht abrechnen, ist einfach nicht statthaft, meines wissens nach

entweder du baust was ein, was den verbrauch erfasst oder du rechnest nach schlüssel ab, aber dein schlüssel ist nicht statthaft

anitari  21.01.2012, 12:57

kannst du so nicht abrechnen, ist einfach nicht statthaft

In einem 2FH, in dem Mieter und Vermieter wohnen, schon.

entweder du baust was ein, was den verbrauch erfasst

Und was ist ein Wärmemengenzähler?

bolon 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 12:07

Wo bekomme ich denn einen "offiziellen" Schlüssel her? Habe bisher nichts finden können

Hutzelprutzel  21.01.2012, 12:11
@bolon

nach quadratmeter

musst du in die heizkostenverordnung gucken, da müsste so was stehen

bolon 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 12:14
@Hutzelprutzel

Achso, du meinst Abrechnung nach beheizter Fläche, ich suche aber nach einer relativ "günstigen" Möglichkeit, den tatsächlichen Verbrauch zu erfassen. Deshalb meine Frage, ob es möglich ist, mit einem Wärmemengenzähler die verbrauchte Energie zu erfassen und dies in die Nebenkostenabrechnung einzubeziehen.

Hutzelprutzel  21.01.2012, 12:18
@bolon

ich glaube nicht, aber frag mal kurz den haus und grundeigentümerverein oder so