Wie hoch sind die Steuern für Mieteinahmen?
Ich bin Berufstätig und würde gerne eine Wohnung an meine Tochter vermieten. Leider habe ich keine Ahnung wie viele Steuern ich bei den Mieteinnahmen zahlen müsste. Eine ca. Angabe unter Berücksichtigung der angegebenen Angaben würde mir zur groben Orientierung schon ausreichen. Was würde nach Abzug von Steuern von der Gesamtmieteinnahme (379,5 Euro im Monat) in meinen Fall noch übrig bleiben?
Mieteinnahmen: Kalt: 264,50 Euro Betriebskosten: 55 Euro Heizkosten: 60 Euro Gesamt: 379,5 Euro
Vermieter: - Ledig, - Lohnsteuerklasse 1 - Bruttogehalt durch Arbeit: 2000 Euro monatlich - Wohnort: NRW - keine Einnahmen durch Kindergeld
vermietete Wohnung: - Fläche : 50qm - BJ: 1963 - Standort: NRW - Wohnung ist abgezahlt - Heizart: Gas
4 Antworten
Du nimmst 24.000 Euro Einkommen, zählst 12 x die Kaltmiete dazu und ziehst eventuelle Kosten, die Dir durch die Wohnung entstehen (Grundsteuer, Reparaturen, Hausverwaltung etc.) davon ab und googelst einen Brutto-Netto-Rechner.
Mir ging es nur darum, eine kurze grobe Berechnung zu machen. Bei Elster wollen die immer gleich persönliche Daten wissen.
Die Miete abzüglich der Kosten für die Wohnung bilden deinen Ertrag. Dieser erhöht dann dein zu versteuerndes Einkommen. Das ist keine Extra-Steuer, sondern das fällt ganz normal in deine Einkommenssteuer.
Wie hoch sind die Steuern für Mieteinahmen?
So kannst du nicht fragen. Besteuert wird immer das zu versteuernde Einkommen, NICHT die einzelne Einkunftsart (Ausnahme: Kapitalerträge i.S.v. §§ 20, 32d EStG). Daher kann ich nur sagen irgendwo zwischen 14 und 45% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. Gezahlte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Erstmal gilt es die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zu ermitteln. Das alleine ist aus deiner Frage heraus schon nicht möglich, da du keine Angaben zu Werbungskosten (§ 9 EStG) der Immobilie machst (Abschreibung, ggf. Reparaturen, nicht umlagefähige Betriebskosten). --> Anlage V.
Auch nicht ob bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), noch Werbungskosten zu berücksichtigen wären, über die Pauschale hinaus. --> Anlage N.
Sonderausgaben wären noch zu ermitteln, etc. bevor wir beim zu versteuernden Einkommen angekommen wären.
Also Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Dun dun.
Lies mal hier:
*23.000,- €.
Einfach Elster bemühen. Anlage V finde ich zwar ein bisschen bäh aber man kann sich durcharbeiten.